LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Aufgabe der Pläne zur Schließung von Amtsgerichten Die Kleine Anfrage 2964 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Rhein-Zeitung vom 18. Dezember 2014 hat der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz in einem Interview mitgeteilt, dass keines der 46 rheinland-pfälzischen Amtsgerichte vorerst fürchten müsse, aufgelöst und mit einem anderen Gericht zusammen - gelegt zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wann und auf welchem Weg wurden die Beschäftigten der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz von der Landesregierung darüber informiert, dass die Landesregierung das Vorhaben der Schließung von Amtsgerichten vorerst nicht weiterverfolgt? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Die Prüfung der Zusammenlegung von Amtsgerichten beruht auf einem Auftrag des Landtages in seiner Sitzung vom 18. September 2013, der seinerseits auf eine entsprechende Forderung des Landesrechnungshofes in dessen Prüfbericht „Prüfung der Geschäftsprozesse und des Personaleinsatzes in Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften und in Straf- und Bußgeldsachen bei Amtsgerichten “ vom 13. August 2012 zurückgeht. In diesem Bericht hatte der Landesrechnungshof festgestellt, dass die Amtsgerichtsbezirke in Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Flächengröße und der Zahl der Gerichtseingesessenen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Daran anknüpfend erhob der Landesrechnungshof die Forderung nach einer Überprüfung der Amtsgerichtsstruktur in Rheinland-Pfalz. Der mittlerweile vorliegende Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass an der bislang bestehenden Struktur der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz derzeit festgehalten werden sollte. Die im Zuge der Prüfung erfolgte Bewertung der erhobenen Personal-, Strukturund Kostenfaktoren legt nahe, dass durch eine kurzfristige Zusammenlegung von Amtsgerichten keine signifikanten und langfristigen Einsparungen erzielt werden können. Über das vorläufige Ergebnis der Prüfung der Zusammenlegung der Amtsgerichte habe ich dem Rechtsausschuss des Landtages am 5. Dezember 2014 mündlich Bericht erstattet. Die Übermittlung des schriftlichen Prüfberichts an den Rechtsausschuss des Landestages ist beabsichtigt. Im Anschluss an diese parlamentarischen Schritte wird der Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Prüfung der Zusammenlegung von Amtsgerichten abschließend informiert werden. Eine Unterrichtung der Personal- und Richtervertretungen sowie der Präsidenten der Obergerichte und der Generalstaatsanwälte über den aktuellen Stand der Prüfung ist fortlaufend in verschiedenen Sitzungen und Besprechungen erfolgt. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Drucksache 16/4554 28. 01. 2015