Drucksache 16/4558 29. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Energiewende in Bürgerhand – Bürgerenergie in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2976 vom 8. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Energiewende ist eines der zentralen Zukunftsprojekte in Deutschland und Rheinland-Pfalz. Dabei sind insbesondere Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften wichtige Motoren der Energiewende. Heute befindet sich knapp die Hälfte der in Deutschland installierten Leistung erneuerbarer Energien in Bürgerhand. Gerade bei der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energien sind Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung zentrale Anliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Bürgerenergie im Rahmen der Energiewende? 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil der Bürgerenergie an der gesamt installierten Leistung erneuerbarer Energien in Deutschland und in Rheinland-Pfalz ist? 3. Welche Bürgerenergieprojekte sind der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bekannt? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung um Bürgerenergie in Rheinland-Pfalz zu fördern? 5. Welche Auswirkungen auf Bürgerenergieprojekte erwartet die Landesregierung durch die EEG Novelle von 2014? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Die Energiewende ist nicht nur eine technologische Wende, sondern bringt auch einen gesellschaftlichen Wandel. Auf den Energiemärkten hat sich durch den wachsenden Anteil von regenerativen Energien, insbesondere aus Sonne, Wind und biogenen Stoffen eine breite Akteursvielfalt entwickelt. Wo früher wenige große Energieversorger dominierten, stammt heute Öko-Strom zunehmend auch aus Anlagen, die Bürgerinnen und Bürgern gehören. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bürgerenergieprojekte sind für die Landesregierung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Großprojekts „Energiewende“. Die Beteiligung der Bürger an Energieprojekten vor Ort erhöht die Akzeptanz und hält die Wertschöpfung in der Region. Insbesondere die Beteiligungsform der Energiegenossenschaft erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Hier können Erneuerbare-Energien-Projekte mit vielen gleichberechtigten Partnern demokratisch und lokal verwurzelt durchgeführt werden. Zu Frage 2: Es gibt keine zentrale Erfassung über den Anteil von Bürgerenergie an der gesamt installierten Leistung erneuerbarer Energien. Der Landesregierung liegen hierzu somit keine konkreten Daten vor. Laut der Kurzstudie „Definition und Marktanalyse von Bürgerenergie in Deutschland“, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut trend:research und der Leuphana Universität Lüneburg im Oktober 2013, besitzt leistungsmäßig die Bürgerenergie mit 47 % beinahe die Hälfte der in Deutschland installierten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4558 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz werden an zahlreichen Orten Bürgerenergieprojekte in vielfältiger Ausgestaltung umgesetzt. So haben die 21 Mitgliedsgenossenschaften des Landesnetzwerkes Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz mit ihren fast 4 000 Mitgliedern in lokale Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 25,5 MW investiert. Dahinter steht ein Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 38 Mio. Euro. Zu Frage 4: In den vergangenen Jahren konnte auch in Rheinland-Pfalz eine verstärkte Gründung von Energiegenossenschaften beobachtet werden. Um die Belange der Bürgerenergiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz zu bündeln, wurde mit Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das „Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. – LaNEG“ gegründet. Das Landesnetzwerk vertritt die Interessen der rheinland-pfälzischen Energiegenossenschaften, steht für die Vernetzung mit anderen Akteuren der Energiewende und unterstützt Neugründungen von Energiegenossenschaften. Zu Frage 5: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Einschätzung zu den potentiellen Folgen des EEG 2014 auf Bürgerenergieprojekte bzw. die Akteursvielfalt gegeben werden. Wichtige Neuregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 mit potenziellen Auswirkungen auf die Akteursvielfalt sind die verpflichtende Direktvermarktung für Strom aus erneuerbaren Energien und die künftige Ausschreibung der Förderhöhe. Erste Erfahrungen sollen zunächst in einer Pilotausschreibung bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt werden. Dazu wird derzeit eine entsprechende Verordnung erarbeitet, die hinsichtlich des Ausschreibungsdesigns für Transparenz und die faire Behandlung aller Interessengruppen bzw. Akteure sorgen soll. Spezielle Regelungen für Bürgerenergieprojekte sind hier vom Bundeswirtschaftsministerium nicht vorgesehen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich keine Benachteiligungen für einzelne Akteure beim Ausschreibungsverfahren ergeben dürfen. Sie setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass auch den Bürgerenergiegenossenschaften eine erfolgreiche Beteiligung möglich ist. Eveline Lemke Staatsministerin