Drucksache 16/4562 30. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ganztagsschulen Die Kleine Anfrage 2977 vom 8. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen welcher Schulform sind landesweit Ganztagsschulen – gebunden sowie nicht gebunden? 2. Wie viele Grundschulen bieten die Betreuende Grundschule an? 3. Wie viele Grundschulen sind sowohl Ganztagsschule wie auch Betreuende Grundschule? 4. Wie wird der Personalschlüssel für den Ganztagsbereich bzw. für die Betreuende Grundschule errechnet? 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind im Ganztagsbereich tätig? 6. Wie viele der Ganztagsschulen haben Vereine bzw. Verbände als Kooperationspartner? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In Rheinland-Pfalz gibt es seit vielen Jahren differenzierte Ganztagsschulangebote. Diese unterscheiden sich in ihrer pädagogischen Konzeption, organisatorischen Ausgestaltung und Personalausstattung. Gebundene Formen sind nach den Kriterien der Kultusministerkonferenz die Ganztagsschule in Angebotsform und in verpflichtender Form. Die offene Ganztagsschule ist eine nicht gebundene Ganztagsschulform. Im Schuljahr 2014/2015 sind über 1 100 Schulen Ganztagsschulen. Dies sind mehr als 70 % der allgemeinbildenden Schulen landes - weit. In Ganztagsschulen in Angebotsform melden Eltern ihre Kinder in jedem Schuljahr verpflichtend zur Teilnahme an. In einer grundsätzlich rhythmisierten Form wechseln sich Unterricht, Lernzeiten, Förderung, Projektarbeit und freizeitpädagogische Maßnahmen ab. An Ganztagsschulen in verpflichtender Form ist der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ganztägig organisiert und rhythmi - siert. Offene Ganztagsschulen nach den Kriterien der Kultusministerkonferenz sind solche Schulen, die mindestens drei Wochentage zu je sieben Zeitstunden geöffnet sind. Sie decken in erster Linie den von vielen Familien geltend gemachten Betreuungsbedarf ab. Alle Formen haben sich bewährt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: 604 Schulen sind Ganztagsschulen in Angebotsform (314 Grundschulen, 63 Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen, 138 Realschulen plus, zwei Realschulen, 47 Integrierte Gesamtschulen und 40 Gymnasien). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4562 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 107 Schulen sind Ganztagsschulen in verpflichtender Form (zehn Grundschulen, zwei Hauptschulen, 64 Förderschulen, drei Realschulen plus, zwei Integrierte Gesamtschulen und 26 Gymnasien). 395 Schulen sind offene Ganztagsschulen (385 Grundschulen, fünf Realschulen plus und fünf Gymnasien). Zu den Fragen 2 und 3: 845 Grundschulen sind Betreuende Grundschulen, 581 Grundschulen sind sowohl Betreuende Grundschulen als auch Ganztagsschulen . Zu Frage 4: Die Personalzuweisung für die einzelnen Ganztagsschulformen in den unterschied-lichen Schularten ist im Folgenden genannt: Grundschulen: Bei Ganztagsschulen in Angebotsform erhält eine Schule für eine Mindestteilnehmerzahl von 36 Schülerinnen und Schülern 26 Lehrerwochenstunden , für jede Schülerin bzw. jeden Schüler mehr wird ein Zuschlag von 0,5 Lehrerwochenstunden gewährt. Bei Ganztagsschulen in verpflichtender Form entspricht die Personalzuweisung derjenigen der Ganztagsschule in Angebotsform. Schulen der Sekundarstufe I: Unabhängig von der Schulart erhalten Ganztagsschulen in Angebotsform für eine Mindestteilnehmerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern 32 Lehrerwochenstunden, für jede Schülerin bzw. jeden Schüler mehr wird ein Zuschlag von 0,5 Lehrerwochenstunden gewährt. Realschulen plus erhalten als verpflichtende Ganztagsschulen nach Ziffer 1.2.3.1 der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Realschulen plus“ vom 7. April 2009 (Amtsblatt S. 261) die Personalzuweisung für die Ganztagsschulen in Angebotsform. Für Gymnasien als verpflichtende Ganztagsschulen gilt Ziffer 1.1.7 der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Gymna - sien (Sekundarstufe I), Integrierten Gesamtschulen (Sekundarstufe I) und Aufbaugymnasien“ vom 19. Januar 2010 (Amtsblatt S. 93). Nach Ziffer 2.2.6 dieser Verwaltungsvorschrift erhalten Integrierte Gesamtschulen für das verpflichtende Ganztagsschulangebot zusätzlich für jede zu bildende Klasse in der Sekundarstufe I sieben Lehrerwochenstunden. Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang (G8GTS): G8GTS sind in den Klassenstufen 5 und 6 Ganztagsschulen in Angebotsform, in den Klassenstufen 7 bis 9 verpflichtende Ganztagsschulen . Für die Klassenstufen 5 und 6 gilt die auf die Sekundarstufe I bezogene Regelung zur Personalzuweisung der Ganztagsschulen in Angebotsform. Für die Klassenstufen 7 bis 9 erhalten die Schulen eine zusätzliche Pauschale von 0,48 Lehrerwochen - stunden je Schülerin und Schüler. Darüber hinaus wird wegen der erhöhten Pflichtstundenzahl in diesen Klassenstufen eine höhere Lehrerwochenstundenzuweisung gewährt. Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationale Schulen: Die Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationale Schulen erhalten für den in verpflichtender Ganztagsschulform organisierten Bildungsgang pauschal pro Klasse und Schuljahr in der Sekundarstufe I 60 Lehrerwochenstunden. Förderschulen: Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten bei einer Mindestteilnehmerzahl von 26 Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Zuweisung pro zu bildender Gruppe von 6,25 Lehrerwochenstunden und 8 Wochenstunden für Pädagogische Fachkräfte . Die Zahl der im Ganztagsbereich zu bildenden Gruppen wird durch Anwendung des Klassenteilers 12,5 ermittelt. Diese Zuweisung gilt für Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form. Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten werden in der Regel als verpflichtende Ganztagsschulen geführt und erhalten eine Personalzuweisung pro zu bildender Klasse nach der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Sonderschulen“ vom 3. Mai 2000 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 9 vom 31. Mai 2000). Damit wird das gesamte Unterrichtsangebot am Vor- und Nachmittag abgedeckt. Offene Ganztagsschulen und Betreuende Grundschulen: Für offene Ganztagsschulen und Betreuende Grundschulen ist nicht das Land Personalkostenträger, sondern der kommunale Schulträger oder freie Träger. Der zuständige Personalkostenträger trifft die Entscheidung zum Personalschlüssel in eigener Verantwortung . Zu Frage 5: Im Ganztagsschulbereich sind insgesamt 2 345 Vollzeitlehrereinheiten eingesetzt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4562 Zu Frage 6: Nach der statistischen Auswertung für das Schuljahr 2014/2015 haben 487 Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form Kooperationsverträge mit Vereinen bzw. Verbänden abgeschlossen. Für offene Ganztagsschulen und Betreuende Grundschulen können die kommunalen Schulträger oder freie Träger in eigener Zuständigkeit Verträge mit Vereinen und Verbänden abschließen. Statistische Angaben zu solchen Vertragsabschlüssen liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nicht vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 3