Drucksache 16/4566 02. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Asylbewerberinnen und -bewerber in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2983 vom 9. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge von Asylsuchenden gab es im Jahr 2014 in Stadt und Kreis Neuwied? 2. Wie viele laufende Asylverfahren gibt es derzeit in Stadt und Kreis Neuwied? 3. Wie viele Verfahren von Asylsuchenden wurden im Jahr 2014 abgeschlossen? 4. Wie lange dauerten die einzelnen Bearbeitungszeiten der Asylanträge? 5. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in geeigneten Pflegefami- lien vor Ort? 7. Welche Qualifikation müssten solche Pflegefamilien vorweisen, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen zu können? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Asylanträge können ausschließlich bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei den Außenstellen des Bundesamtes gestellt werden. Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier wurden im Jahr 2014 insgesamt 372 Asylbegeh - rende in den Landkreis Neuwied verteilt. Zu Frage 2: Derzeit gibt es ca. 500 Asylverfahren (Asylerst- und Asylfolgeverfahren) in Neuwied. Zu Frage 3: Ausweislich des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 31. Dezem - ber 2014 im Landkreis Neuwied insgesamt 2 106 Asylverfahren abgeschlossen. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Auskunft der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Neuwied liegen die Bearbeitungszeiten zwischen drei Monaten und drei Jahren. Zu Frage 5: Laut Ausländerzentralregister (Stichtag 31. Dezember 2014) wurden im Landkreis Neuwied insgesamt 1 615 Asylanträge abgelehnt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4566 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Das Achte Sozialgesetzbuch sieht in § 42 die Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nicht nur in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen, sondern auch bei einer geeigneten Person vor. In der Praxis findet die Unterbringung bei einer Pflegefamilie nur in wenigen Einzelfällen statt. Eine Ursache ist sicherlich, dass die Mehrzahl der Jugend - ämter zu wenige geeignete Pflegefamilien findet, die bereit sind, ein Kind oder einen Jugendlichen aufzunehmen. Die grundsätzliche Entscheidung über den geeigneten Ort der Unterbringung – Heim oder Pflegefamilie – muss das Jugendamt in jedem Einzelfall treffen. Zu Frage 7: Das Jugendamt prüft in jedem Einzelfall bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie, ob die Hilfe geeignet und notwendig ist. Geprüft wird dabei auch, ob die Pflegeperson zur Wahrnehmung der Vollzeitpflege geeignet ist. Die Eignung einer Pflegefamilie ist in der Regel nicht an bestimmte berufliche Vorerfahrungen geknüpft. Sie bestimmt sich vielmehr aus Grundhaltungen und Fähigkeiten , wie beispielweise Bereitschaft, sich auf den jungen Menschen und seine Lebensgeschichte einzulassen, Erziehungs- und Fürsorgeverhalten sowie Kooperationskompetenz. Irene Alt Staatsministerin