Drucksache 16/4568 03. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrsunfälle L 414 zwischen Bingen-Büdesheim und Bingen-Dromersheim Die Kleine Anfrage 2985 vom 9. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die beiden Stadtteile Bingen-Büdesheim und Bingen-Dromersheim werden auf der freien Strecke durch die L 414 verbunden. Die L 414 weist in diesem Bereich verschiedene Fahrbahnbreiten auf. Zuletzt ist es kurz vor Weihnachten zu einem tödlichen Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich in den letzten Kalenderjahren auf der zuvor genannten Strecke und zu welchen Schä- den kam es dabei? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass gemäß der Aussage von Betroffenen viele Unfälle im Begegnungsverkehr mit geringen Schä- den nicht bei der Polizei gemeldet werden? 3. Welche Verkehrsbelastung liegt auf dieser Straße vor und hat sich diese durch die direkte Anbindung an die Bundesstraße 9 ver- ändert? 4. Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen um die Anzahl der Unfälle bzw. die Schwere von Unfällen zu re- duzieren bzw. welche Bedeutung misst die Landesregierung der Tatsachen zu, dass im Verlauf der Strecke die Fahrbahnbreite mehrfach differiert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die direkte Anbindung der L 414 an die B 9 wurde im Jahr 2012 gebaut. Insofern fand eine Auswertung der Unfälle der Jahre 2013 und 2014 zwischen den beiden Kreisverkehren statt. In dieser Zeit waren 22 Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Davon waren fünf Unfälle mit Personenschäden und 17 Unfälle mit Sachschäden. Eine Person wurde getötet, eine schwerverletzt und fünf leichtverletzt . Der volkswirschaftliche Schaden beträgt insgesamt 695 700 Euro. Zu Frage 2: Unfälle im Begegnungsverkehr, die der Polizei nicht gemeldet werden, können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Belastbare Aussagen können hierzu naturgemäß nicht getroffen werden. Zu Frage 3: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im Jahresmittel betrug 2005 rund 1 900 Fahrzeuge/Tag. Die letzte Zählung aus dem Jahr 2013 weist eine Belastung von 2 600 Fahrzeugen/Tag auf. Die Steigerung des Verkehrsaufkommens ist auf die allgemeine Verkehrszunahme und auch auf die seit Sommer 2012 bestehende direkte Anbindung der L 414 an die B 9 zurückzuführen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4568 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Es werden regelmäßige Verkehrsschauen auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Bewertungen durch die Unfallkommissionen durchgeführt. Ein Handlungsbedarf war dabei nicht erkennbar, da im Streckenverlauf weder eine Unfallhäufungsstelle noch eine Unfallhäufungslinie vorhanden ist. Was die unterschiedlichen Fahrbahnbreiten anlangt, ist darauf zu verweisen, dass im Rahmen der für den Landesstraßenbau zur Verfügung stehenden Mittel nicht alle wünschenswerten Vorhaben zugleich begonnen werden können. Die für den Landesstraßenbau verfügbaren Mittel müssen daher auf die vergleichsweise dringlichsten Vorhaben konzentriert werden. Um diese zu ermitteln wird zunächst im fünfjährigen Turnus der Zustand der Fahrbahnen des Landesstraßennetzes messtechnisch erfasst; die letzte Erfassung erfolgte im Jahr 2012. Ausgehend von diesen bei den Straßenzustandserfassungen erhobenen Daten und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren – wie beispielsweise der Verkehrsbelastung, der Unfallsituation, der voraussichtlichen Baukosten oder der Auswirkungen auf die Wirtschaft – werden die landesweit anstehenden Baumaßnahmen im Straßennetz in einem nutzwertanalytischen Verfahren nach einheitlichen Maßstäben bewertet und durch ein Punktesystem hinsichtlich der Dringlichkeit landesweit vergleichbar gemacht. Diese Punktebewertung dient dann als Grundlage einer mittelfristigen Investitionsplanung , aus der dann die konkreten Landesstraßenbauprogramme entwickelt werden. Nach erneuter Überprüfung unter Berücksichtigung der Unfälle im Jahr 2014 war es leider nicht möglich, die Strecke bereits in das Landesstraßenbauprogramm aufzunehmen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär