Drucksache 16/4577 06. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Störungen des Straßenverkehrs durch starke Sturmböen auf den drei Alzeyer Autobahn-Talbrücken (A 61/A 63) Die Kleine Anfrage 2988 vom 15. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unfälle gab es auf den drei Alzeyer Autobahn-Talbrücken (A 61/A 63) durch starke Sturmböen in den vergangenen fünf Jahren? 2. Gab es Unfälle mit Sach- und Personenschäden und wenn ja, wie viele in diesem Zeitraum? Bitte die Einzelfälle für die letzten fünf Jahre angeben. 3. Sind die Talbrücken als Unfallschwerpunk deklariert? 4. Gibt es konkrete Überlegungen oder Konzepte zur Verbesserung der derzeitigen Situation? 5. Sind kurzfristige Änderungen der Umleitungsregelungen bei Verkehrsstörungen geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 ereigneten sich auf den Talbrücken fünf Unfälle, bei denen Seitenwind (mit-)ursächlich war: A 61, Talbrücke Alzey, km 321,3 bis 322,2: – 13. Dezember 2011, 14.50 Uhr, km 321,8, Fahrtrichtung Süden Starke Windböen reißen den Dachaufbau eines Kühlaufliegers ab. Das Dachteil fliegt über die Gegenfahrbahn, fällt von der Brücke circa 40 Meter nach unten auf das Gelände eines Schnellrestaurants im Gewerbegebiet und verursacht dort erheblichen Sachschaden. – 16. Dezember 2011, 08.41 Uhr, km 321,6, Fahrtrichtung Norden Ein Lkw mit Anhänger wird von einer Windböe erfasst, kommt ins Schleudern und verursacht Sachschaden. – 16. Dezember 2011, 09.00 Uhr, km 321,6, Fahrtrichtung Süden Ein Lkw mit Anhänger wird von einer Windböe erfasst, kommt ins Schleudern und verursacht Sachschaden. – 3. Januar 2012, 20.10 Uhr, km 321,7, Fahrtrichtung Norden Ein Lkw mit Anhänger wird von einer Windböe erfasst, kommt ins Schleudern und verursacht Sachschaden. A 63, Talbrücke Weinheim, km 30,0 bis 31,7 – 25. April 2012, 12.40 Uhr, km 31,575 Fahrtrichtung Westen Ein Pkw kommt bei Seitenwind während des Überholvorganges ins Schleudern und prallt gegen die Seitenschutzplanke. Es entsteht Sachschaden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4577 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Unfallhäufungsstellen werden nach dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen ermittelt. Als Betrachtungszeitraum sind hier drei Jahre zu analysieren. Mit dem Unfallgeschehen der Jahre 2012 bis 2014 ist keine der drei Brücken eine Unfallhäufungsstelle. Zu Frage 4: Der Bund als Baulastträger der Autobahnbrücken hält an seiner bisherigen Haltung zu Windschutzmaßnahmen an Brücken fest. Danach werden von Seiten des Bundes an Brücken und auf der freien Strecke an Bundesfernstraßen generell keine Windabweiser vorgesehen. Eine generelle Ausrüstung mit Windabweisern würde wirtschaftlich zu unangemessenen Aufwänden führen. Im Übrigen besteht die Gefahr des Umstürzens leerer Lkw bei hohen Windgeschwindigkeiten nicht nur auf Brücken, sondern in gleichem Maße auch auf hohen Dämmen oder in Waldschneisen auf der freien Strecke. Alle Autobahnbrücken sind mit Schutzeinrichtungen versehen, die einen Lkw-Anprall abweisen und ein Herunterstürzen verhindern . Zu Frage 5: Bei einer Besprechung in der 4. Kalenderwoche 2015 mit der Polizei, der Stadt Alzey und dem Landesbetrieb Mobilität RheinlandPfalz (LBM) wurden diese Erfahrungen im Zuge der Sturmböenereignisse bereits ausgewertet. Da die daraus resultierenden Überlegungen jedoch einer verkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen, sind weitere Ausarbeitungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden erforderlich. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär