Drucksache 16/4578 06. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Hungenroth im Zuge der L 206 Die Kleine Anfrage 3020 vom 28. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Sommer 2014 besuchte Innenminister Lewentz die Gemeinde Hungenroth. Dabei wurde ihm vom Ortsbürgermeister vorgetragen , dass die Ortsdurchfahrtsstraße (L 206) dringend der Erneuerung durch Aufbringen einer neuen Deckschicht bedarf. Der „desolate Zustand der Ortsdurchfahrt sei das größte Problem in der Gemeinde“ so der Ortsbürgermeister laut Rhein-Hunsrück -Zeitung vom 4. September 2014. Hier gebe es seit Jahren einen Sanierungsstau. Minister Lewentz hatte zugesagt, sich über den Stand der Sanierungsplanung zu informieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Sanierungsplanung für diese Ortsdurchfahrt? 2. Wann soll sie Aufbringung einer neuen Deckschicht erfolgen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Zur Ortsdurchfahrt Hungenroth war zunächst zu prüfen, ob mit einer Deckschichtsanierung eine technisch ausreichende und wirtschaftlich sinnvolle Sanierung möglich ist. Dies hat der örtlich zuständige regionale Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach inzwischen grundsätzlich bestätigt. Die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme hängt nun insbesondere von der Klärung der Frage ab, ob seitens der Versorgungsträger in absehbarer Zeit Maßnahmen an den im Zuge der Ortsdurchfahrt liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen zu erwarten sind. Sofern seitens der Versorgungsträger die Mitteilung erfolgt, dass Leitungsarbeiten hier nicht zu erwarten sind, soll die Fahrbahn im Laufe des Jahres 2015 instandgesetzt werden. Sollten allerdings Leitungsarbeiten im größeren Umfang notwendig sein, kann die bisher vorgesehene Instandsetzung leider nicht erfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen dann neu geplant werden. Über die Einstellung des Projekts in künftige Bauprogramme wäre dann im Rahmen der Aufstellung der Landeshaushalte für die Jahre 2016 ff. neu zu entscheiden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode