Drucksache 16/4593 11. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Präventiver Einsatz des Kampfmittelräumdienstes in Koblenz-Güls Die Kleine Anfrage 3003 vom 19. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach der Erschließung eines 31 Hektar großen Baugebietes im Koblenzer Stadtteil Güls sollen nach dem Bebauungsplan 260 „Süd - liche Güls“ hier 140 Baugrundstücke entstehen, doch zwei dicht beieinander liegende Bombenfunde aus dem Zweiten Weltkrieg haben Ende des vergangenen Jahres die Menschen hier zutiefst verunsichert. Trotz nachgewiesener schwerer Luftangriffe in diesem Raum sieht die Stadt Koblenz laut Presseberichten keine Hinweise auf möglicherweise im Boden verbliebene Kampfmittel. Unter Verweis darauf, dass der rheinland-pfälzische Kampfmittelräumdienst seit 2012 mehrere dahingehende Anfragen, ob hier mit mög - lichen Blindgängern zu rechnen sei, unbeantwortet gelassen habe, verweigere die Stadt eine Übernahme der Kosten für eine systematische Untersuchung. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass entsprechende Anfragen seitens der Stadt Koblenz an den Kampfmittelräumdienst bzw. die für diesen zustän- dige ADD gestellt wurden und wenn ja, welchen Inhalt hatten die besagten Anfragen? 2. Hat der Kampfmittelräumdienst bzw. die ADD diese Anfragen beantwortet und welchen Inhalts waren diese Antworten? 3. Sollten die Anfragen unbeantwortet geblieben sein – Warum hat der Kampfmittelräumdienst bzw. die ADD sich hierzu nicht geäußert? 4. Hat die Stadtverwaltung Koblenz in ihren Anfragen an den Kampfmittelräumdienst auf eine gemäß historischen Aufzeichnun- gen und Zeitzeugenberichten erhöhte Gefahr der Belastung des o. g. Gebietes mit Kampfmitteln hingewiesen? Wenn ja, gehört eine präventive Suche nach Kampfmitteln unter diesen Umständen zu den Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes? 5. Besitzt der Kampfmittelräumdienst Kenntnisse über eine Belastung des o. g. Gebietes durch Kampfmittel? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beseitigung von Kampfmitteln (Bomben und Munition der beiden Weltkriege) ist eine Aufgabe der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz. Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sich diese im Rahmen der Amtshilfe an den Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz (KMRD) wenden, der organisatorisch zur Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gehört. Der Kampfmittelräumdienst besteht aus einer Leit- und Koordi nierungs stelle (LKS) sowie aus Räumgruppen. Fundmeldungen sowie sonstige Anfragen der zuständigen Behörden im Rahmen der Amtshilfe zur Kampfmittelbeseitigung sind grundsätzlich an die LKS zu richten. Gibt es keine konkreten Hinweise auf Kampfmittel (u. a. durch verbindliche Zeugen aussagen, historische Aufzeichnungen, Luftbilder) endet grundsätzlich die Zuständigkeit des KMRD. Die rein präventive Suche nach Kampfmitteln (Flächensondierung) gehört nicht zu den Aufgaben des KMRD. Im Bedarfsfalle wird auf die Möglichkeit der weitergehen - den Überprüfung durch geeignete Fachunternehmen verwiesen. Auf Anfrage wird den Interessenten eine Liste einschlägiger Fach - unternehmen zugeleitet. Eine solche Liste ist mit weiteren Informationen zur Kampfmittelbeseitigung auch auf der Internetseite der ADD veröffentlicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4593 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 bis 3: Am 16. Mai 2011 hat sich die Stadt Koblenz wegen der Erschließung des Neubau gebietes „Südliches Güls“ und der Frage nach einem eventuellen Kampfmittelverdacht per E-Mail an den KMRD, Räumgruppe Koblenz, gewandt. Unter Bezug auf eine vorhergehende telefonische Mitteilung wurde ein Entwurfs- und Übersichtsplan des beauftragten Ingenieurbüros übermittelt. Diese Anfrage wurde vom damaligen Räumgruppenleiter unverzüglich am 18. Mai 2011 ebenfalls auf elektronischem Weg im Wesentlichen mit folgendem Inhalt förmlich beantwortet: „Nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Luftbilder vom 25. März 1945 befindet sich der Bereich in zum Teil schwer bombardiertem Gebiet. Nicht zur Wirkung gelangte Abwurfmunition sowie andere Munition können im gesamten Bereich nicht ausgeschlossen werden“. Mit Schreiben vom 6. Februar 2012 übersandte die Stadt Koblenz dem KMRD nochmals im Zusammenhang mit dem laufenden Planaufstellungsverfahren einen Hinweis auf die im Internet eingestellten Konzeptionsunterlagen „Bebauungsplan Nr. 260: Baugebiet Südliches Güls, Änderung Nr. 1“. Da bezüglich des im Mai 2011 überprüften Baugebiets keine neuen Erkenntnisse zur der Stadtverwaltung Koblenz bereits aufgezeigten Kampfmittelsituation vorlagen, gab es seitens des KMRD in der Folge auch keine erneute , wiederholende Stellungnahme. Weitere Anfragen bzw. Beteiligungen seitens der Stadtverwaltung Koblenz sind bei ADD und KMRD nicht verzeichnet. Zu den Fragen 4 und 5: Nein – zu den jeweiligen Einzelfragen; auf die Vorbemerkungen wie auch die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Den dem KMRD zur Verfügung stehenden Quellen konnten keine konkreten Verdachtsmomente auf das Vorhandensein von Kampfmitteln (Blindgängerverdachtspunkte) entnommen werden. Aus den historischen Luftbildern konnte nur geschlossen werden , dass das betreffende Gelände bombardiert wurde und Blindgänger nicht ausgeschlossen werden können. Die Fortführung der Bauleit planung sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht gegebenenfalls gebotene weitere Untersuchungen bzw. präventive Maßnahmen obliegen grundsätzlich der Stadt verwaltung Koblenz. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ADD als Landes ordnungsbehörde und für den KMRD zuständige Verwaltungsbehörde alle für das Bau- und Ordnungsrecht zuständigen Kommunen des Landes zuletzt im Juni 2009 dahingehend informiert hatte, dass eine generelle Beteiligung des KMRD im Rahmen der Bauleitplanung bzw. Baugenehmigungs verfahren gesetzlich nicht vorgesehen und vom KMRD auch nicht zu leisten ist. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin