Drucksache 16/4595 11. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehren im Wahlkreis 37 Die Kleine Anfrage 3010 vom 22. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Wahlkreis 37 hat das Land in den vergangenen fünf Jahren finanziell unterstützt (Angaben bitte mit Höhe des jeweiligen Zuschusses)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Wahlkreis 37 sind bewilligt und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 3. Wann kann bei den jeweiligen Anschaffungen und Maßnahmen mit der Auszahlung der Zuschüsse gerechnet werden (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Geamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 4. Wie erfolgt das Priorisieren der Auszahlung der Zuschüsse durch das Land? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2014 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 21,16 Millionen Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 21,56 Millionen Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 8,39 Millionen Euro (sogenannten Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 51,11 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro getätigt haben. In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Millionen Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von 13,73 Millionen Euro bereit gestellt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4595 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Zu Frage 4: Die Zuwendungsanträge werden nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt. Ausnahmsweise werden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von kommunalen Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes früher gefördert. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4595 Anlage Zu den Fragen 1, 2 und 3: 3 Empfänger Vorhaben Investitionsvolumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2010 Gde. Limburgerhof Einsatzleitwagen ELW 1 85 000,00 32 000,00 ausgezahlt Alle Aufgabenträger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 53 609,75 ausgezahlt Zusammen: 85 000,00 85 609,75 Bewilligt im Jahr 2011 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 53 627,95 ausgezahlt Zusammen: 53 627,95 Bewilligt im Jahr 2012 Gde. Limburgerhof Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses (I-Stock) 918 000,00 322 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 53 809,12 ausgezahlt Zusammen: 918 000,00 375 809,12 Bewilligt im Jahr 2013 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 53 654,95 ausgezahlt Zusammen: 53 654,95 Bewilligt im Jahr 2014 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 53 805,51 ausgezahlt Zusammen: 53 805,51