Drucksache 16/4596 11. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Stand der Revision der Regionalisierungsmittel Die Kleine Anfrage 3038 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit 1996, als der öffentliche Personennahverkehr in die Zuständigkeit der Länder überführt wurde, zahlt der Bund jährlich mehrere Milliarden Euro aus, mit denen die Länder die entsprechende regionale Versorgung sicherstellen. Zur fälligen Revision dieser Zuweisungen liegen zur Zeit gegenläufige Beschlüsse des Bundesrats und des Bundeskabinetts vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Mittel werden in Rheinland-Pfalz prognostisch benötigt, um das bisherige Perso nen nahverkehrsangebot aufrechtzu- erhalten? 2. Was würden die Entwürfe des Bundeskabinetts bzw. des Bundesrats für Rheinland-Pfalz finanziell jeweils bedeuten? 3. Wie bewertet die Landesregierung, unter Berücksichtigung der Positionen des Bundesrats, der Bundesregierung, sowie der Bundes- tagsfraktionen, die politischen Chancen, die angedachte langfristige Neuaufstellung der Regionalisierungsmittel in absehbarer Zeit zu erreichen? 4. Ist die zweckentsprechende Verwendung der Mittelzuweisungen in Rheinland-Pfalz sicher gestellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Vor dem Hintergrund der vorliegenden Untersuchungen zum künftigen Finanzierungsbedarf des SPNV ging die Landesregierung bisher davon aus, dass auch in den Jahren 2015 ff. jedenfalls nicht weniger Mittel zur Verfügung stehen werden, als sich bei einer Fortschreibung der bisher geltenden Regelungen des § 5 Regionalisierungs gesetz ergeben würden. Danach würden ausgehend von dem für das Jahr 2014 bestimmten Betrag von rund 382,45 Mio. Euro die Regionalisierungsmittel auch weiterhin mit 1,5 Prozent/Jahr dynamisiert. Diese Entwicklung wurde als untere Grenze für die Planungen zum Rheinland-Pfalz-Takt 2015 angenommen, der im Dezember 2014 gestartet ist. Die Finanzierungsplanung geht dabei unter anderem von günstigen Ausschreibungsergebnissen aus. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen die bisher geltenden Regelungen allerdings lediglich für das Jahr 2015 fortgeschrieben werden und die Revision erst für den Zeitraum ab 2016 erfolgen. Danach würde das Land Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 Zuweisungen in Höhe von rund 388,2 Mio. Euro erhalten, die im Haushaltsplan des Landes Rheinland-Pfalz entsprechend veranschlagt sind. Für die Jahre ab 2016 wäre die weitere Finanzierung des Rheinland-Pfalz-Takts 2015 damit nicht gesichert. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats beruht hingegen auf dem Ländergutachten zur Berechnung des künftigen Finanzierungsbedarfs im SPNV. Dabei wurden beabsichtigte Mehrleistungen bis zum Jahr 2025 bereits eingerechnet und entsprechend finanzmathematisch berücksichtigt. Von dem für die Länder insgesamt errechneten Betrag von 8,5 Mrd. Euro würde Rheinland-Pfalz in 2015 einen Anteil von rund 445 Mio. Euro erhalten. In den Folgejahren würde der Grundbetrag von 8,5 Mrd. Euro mit zwei Prozent/Jahr dynamisiert. Zugleich würde sich allerdings nach dem „Kieler Schlüssel“ der prozentuale Anteil von Rheinland-Pfalz minimal von 5,24 auf 5,23 Prozent verringern. Auf dieser Grundlage ergäbe sich für den Rheinland-Pfalz-Takt 2015 und die darin weiter vorgesehenen Angebotsverbesserungen eine solide Finanzierungsbasis. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4596 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein am 28. November 2014 einstimmig beschlossen. Die Bundesregierung hat ihn allerdings mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 abgelehnt. Der Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am 17. Dezember 2014 beschlossen hat, wurde dem Bundesrat am 29. Dezember 2014 sowie dem Bundestag am 20. Januar 2015 zugeleitet. Der Entwurf schreibt das bisherige Regionalisierungsgesetz lediglich um ein Jahr fort. Er entspricht damit nicht der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, eine zügige Einigung mit den Ländern anzustreben und die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat sich am 21. Januar 2015 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst. Der Verkehrs - und der Finanzausschuss empfehlen danach dem Bundesrat zu beschließen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung durch den im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf ersetzt werden soll. Aufgrund der divergierenden Auffassungen von Bundesrat und Bundesregierung über die künftige Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel ist derzeit noch nicht abzusehen, wann und mit welchem Ergebnis es zu einer Änderung des Regionalisie rungsgesetzes kommen und wie die zukünftige Mittelausstattung von Rheinland-Pfalz letztlich aussehen wird. Zu Frage 4: Entsprechend dem Regionalisierungsgesetz werden die Mittel in Rheinland-Pfalz für den Nahverkehr, insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr , verwendet. Nach dem Nahverkehrsgesetz des Landes stehen 75 Prozent der Regionalisierungsmittel, die das Land vom Bund erhält, unmittelbar den SPNV-Zweckverbänden für die Organisation des SPNV zu. Aufgrund der Mengen- und Kostenentwicklungen beim Rheinland-Pfalz-Takt stellt das Land den Zweckverbänden darüber hinaus ergänzende Mittel nach dem Bedarf zur Verfügung, so dass beispielsweise in 2014 die Zweckverbände fast 95 Prozent der jahresbezogenen Regionalisierungsmittel erhalten haben. Die Mittel wurden im Übrigen ebenfalls für den ÖPNV verwendet, z. B. für die gesetzlich bestimmten Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation des ÖPNV, für Investitionsmaßnahmen oder die Verbundförderung . Die sachgerechte Verwendung der Mittel wird im Übrigen jährlich gegenüber dem Bund nachgewiesen. Roger Lewentz Staatsminister