Drucksache 16/4603 12. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Lambrecht und in der verbandsfreien Gemeinde Haßloch Die Kleine Anfrage 3016 vom 26. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im südlichen Landkreis Bad Dürkheim hat das Land in den vergangenen fünf Jahren finanziell unterstützt (Angaben bitte mit Höhe des jeweiligen Zuschusses)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen in diesem konkreten Teil des Landkreises Bad Dürkheim sind bewilligt und durch die jeweilige Kommune bereits umgesetzt, aber die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt? Bitte gliedern nach: – Gesamtkosten der Anschaffungen und Maßnahmen, – davon Zuschuss insgesamt, – ausstehende Zuschüsse und – voraussichtliche Auszahlung der offenen Zuschussbeträge. 3. Für welche Anschaffungen und Maßnahmen gab es ausnahmsweise eine frühere Förderung als nach dem Eingangsdatum des Zuwendungsantrages? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2014 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 21,16 Millionen Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 21,56 Millionen Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 8,39 Millionen Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 51,11 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro getätigt haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4603 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Millionen Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von rund 13 Millionen Euro bereit gestellt werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Die Zuwendungsanträge werden nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt. Ausnahmsweise werden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von kommunalen Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes früher gefördert. Bei den in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen der Verbandsgemeinde Lambrecht und der verbandsfreien Gemeinde Haßloch erfolgte im abgefragten Zeitraum keine interkommunale Zusammenarbeit, so dass sich hier keine vorzeitige Förderung ergab. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4603 Anlage Zu den Fragen 1, 2 und 3: 3 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft , aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Maßnahmen, für die eine frühere Förderung erteilt wurde Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Datum des Antragseingangs und Bewilligungs- datum Bewilligt im Jahr 2010 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 64 548,06 ausgezahlt Zusammen: 64 548,06 Bewilligt im Jahr 2011 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 64 547,99 ausgezahlt Zusammen: 64 547,99 Bewilligt im Jahr 2012 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 64 495,94 ausgezahlt Zusammen: 64 495,94 Bewilligt im Jahr 2013 Gemeinde Haßloch Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 3 (RP) I-Stock 96 000,00 36 000,00 36 000,00 36 000,00 HH-Mittel 2013, Fristverlängerung bis 31. Dezember 2015 Eingang 8. August 2008 Bewilligt 17. Dezember 2013 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 64 193,46 ausgezahlt Zusammen: 100 193,46 36 000,00 36 000,00 Bewilligt im Jahr 2014 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen 64 244,39 ausgezahlt Zusammen: 64 244,39