Drucksache 16/4604 12. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehren in der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße Die Kleine Anfrage 3017 vom 26. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen in Neustadt an der Weinstraße und seinen neun Weindörfern hat das Land in den ver- gangenen fünf Jahren finanziell unterstützt (alle Angaben bitte mit Höhe des jeweiligen Zuschusses)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen der Wehren in Neustadt an der Weinstraße sind bewilligt und bereits umgesetzt, aber die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt? Bitte gliedern nach: – Gesamtkosten der Anschaffungen und Maßnahmen, – davon Zuschuss insgesamt, – ausstehende Zuschüsse und – voraussichtliche Auszahlung der offenen Zuschussbeträge in welchen Jahren. 3. Für welche Anschaffungen und Maßnahmen gab es ausnahmsweise eine frühere Förderung als nach dem Eingangsdatum des Zuwendungsantrages ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2014 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 21,16 Millionen Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 21,56 Millionen Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 8,39 Millionen Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert . Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 51,11 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro getätigt haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4604 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Millionen Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von rund 13 Millionen Euro bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Die Zuwendungsanträge werden nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt. Ausnahmsweise werden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von kommunalen Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes früher gefördert. Bei den in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße erfolgte im abgefragten Zeitraum keine interkommunale Zusammenarbeit, sodass sich hier keine vorzeitige Förderung ergab. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4604 Anlage Zu den Fragen 1, 2 und 3: 3 Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Maßnahmen, für Kommune angeschafft, die eine frühere Zuwendung aber der Zuschuss vom Land voraussichtliche Förderung erteilt Empfänger Vorhaben Investitions- (Zuweisung noch nicht ausgezahlt ist Auszahlung wurde volumen und ggf. zinsloses der Zuschüsse Darlehen) Gesamt- ausstehender Datum des Antrags- zuschuss Zuschuss eingangs und in Euro in Euro in Euro in Euro Bewilligungsdatum Bewilligt im Jahr 2010 Alle Aufgaben- Pauschale für 19 671,89 ausgezahlt träger im Land- kleinere Be- kreis schaffungen Zusammen: 19 671,89 Bewilligt im Jahr 2011 Alle Aufgaben- Pauschale für 19 531,04 ausgezahlt träger im Land- kleinere Be- kreis schaffungen Zusammen: 19 531,04 Bewilligt im Jahr 2012 Alle Aufgaben- Pauschale für 19 568,64 ausgezahlt träger im Land- kleinere Be- kreis schaffungen Zusammen: 19 568,64 Bewilligt im Jahr 2013 Stadt Neustadt Einsatzleit- 300 000,00 110 000,00 110 000,00 110 000,00 HH-Mittel 2013, Eing. 26.09.2008 an der Wein- wagen ELW 2 Fristverlängerung Bew. 17.12.2013 straße I-Stock bis 31.12.2015 Tragkraftsprit- 97 500,00 37 000,00 37 000,00 37 000,00 HH 2013: 14 800,00 Eing. 26.09.2008 zenfahrzeug- VE 2014: 7 400,00 Bew. 17.12.2013 Wasser TSF-W VE 2015: 7 400,00 für die Feuer- VE 2016: 7 400,00 wehreinheit Gimmeldingen Tragkraftsprit- 97 500,00 37 000,00 37 000,00 37 000,00 HH 2013: 14 800,00 Eing. 26.09.2008 zenfahrzeug- VE 2014: 7 400,00 Bew. 17.12.2013 Wasser TSF-W VE 2015: 7 400,00 für die Feuer- VE 2016: 7 400,00 wehreinheit Königsbach Alle Aufgaben- Pauschale für 19 426,17 ausgezahlt träger im Land- kleinere Be- kreis schaffungen Zusammen: 592 500,00 240 426,17 221 000,00 221 00,00 Drucksache 16/4604 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Maßnahmen, für Kommune angeschafft, die eine frühere Zuwendung aber der Zuschuss vom Land voraussichtliche Förderung erteilt Empfänger Vorhaben Investitions- (Zuweisung noch nicht ausgezahlt ist Auszahlung wurde volumen und ggf. zinsloses der Zuschüsse Darlehen) Gesamt- ausstehender Datum des Antrags- zuschuss Zuschuss eingangs und in Euro in Euro in Euro in Euro Bewilligungsdatum Bewilligt im Jahr 2014 Alle Aufgaben- Pauschale für 19 434,88 ausgezahlt träger im Land- kleinere Be- kreis schaffungen Zusammen: 19 434,88 VE: Verpflichtungsermächtigungen