Drucksache 16/4606 13. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Ehrenamtskarte in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3057 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die „Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz“ kann landesweit für herausragendes bürgerschaftliches Engagement verliehen werden und ermöglicht dem Inhaber etliche Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel ermäßigte Eintrittskarten, Ermäßigung auf Waren- oder Dienstleistungen und auch weitere nicht-monetäre Vergünstigungen . Ziel ist es ganz besonders die Menschen damit zu würdigen, die sich in ganz besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwesen einsetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Kommunen in Stadt und Kreis Neuwied gibt es bereits die Ehrenamtskarte und seit wann? 2. Welche Kommunen in Stadt und Kreis Neuwied haben bereits Interesse an der Ehrenamtskarte bekundet? 3. Welche Vergünstigungen gibt es derzeit für Inhaber der Ehrenamtskarte in Stadt und Kreis Neuwied durch die Kommunen, Un- ternehmen oder durch das Land? 4. Welchen Teil der Aufgaben übernimmt die Landesregierung bei der Einführung der Ehrenamtskarte in Stadt und Kreis Neu- wied? 5. Wie hoch ist der Anteil an Frauen in Stadt und Kreis Neuwied, die Inhaberinnen einer Ehrenamtskarte sind? 6. Welche Kosten entstehen den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von den Kommunen des Landkreises Neuwied beteiligt sich die Verbandsgemeinde Unkel seit dem 22. Januar 2015 an der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Bis zum 6. Februar 2015 haben keine weiteren Kommunen des Landkreises Neuwied ein Interesse an der landesweiten Ehrenamtskarte bekundet. Zu Frage 3: Alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz, auch die aus der Verbandsgemeinde Unkel, können sämtliche Vergünstigungen landesweit nutzen. Der ständig aktualisierte Katalog der Vergünstigungen ist auf der Internetseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung unter www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamtskarte einzusehen. Zum 6. Februar 2015 gab es folgende Vergünstigungen: Vergünstigungen des Landes: – 50 % ermäßigte Eintrittspreise für die Festung Ehrenbreitstein, Schloss Stolzenfels, Burg Pfalzgrafenstein, Burg Trifels, Schloss Villa Ludwigshöhe, Römerbauten Trier, Landesmuseen in Mainz, Koblenz und Trier und Besucher- und Informationszentrum „Mosellum – Erlebniswelt – Fischpass Koblenz“; Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4606 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – ermäßigter Eintrittspreis von 2,50 Euro (regulär 4 Euro) für das Hambacher Schloss; – 20 % Ermäßigung auf Waren und Produkte im Waldladen des Walderlebniszentrums Soonwald und im Haus der Nachhaltigkeit in Johanniskreuz; – 10 % Ermäßigung beim Einkauf von Weinen der Staatsweingüter Rheinland-Pfalz (max. 60 Flaschen); – Informationsfahrten mit dem Mess- und Untersuchungsschiff „MS Burgund“; – Sonderaktionen und Verlosungen mit Unterstützung von Lotto Rheinland-Pfalz GmbH und der Staatskanzlei. Vergünstigungen von Unternehmen: – Die DEVK-Versicherungen gewähren vergünstigte Tarife bei Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Kraftfahrzeugversicherungen in der Form, dass das Beitragsniveau in etwa den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifen entspricht. Vergünstigungen der Kommunen: – Die Stadt Lahnstein gewährt ermäßigte Eintrittspreise für die Städtischen Bäder, für Aufführungen der Städtischen Bühne und für Eigenveranstaltungen des Jugendkulturzentrums sowie 50 % Ermäßigung beim Jahresbeitrag für die Stadtbücherei; – die Stadt Mayen gewährt ermäßigte Eintrittspreise für das Nettebad Mayen, das Eifelmuseum, das Vulkanpark-Erlebniszentrum „Terra Vulcania“ und für die Burgfestspiele Mayen; – die Verbandsgemeinde Hachenburg gewährt eine kostenlose Teilnahme an Stadtführungen und 20 % Rabatt beim Kauf eines Produkts pro Monat aus dem Sortiment „Kräuterwind“ in der Tourist-Information; – die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) gewährt jeweils 20 % Ermäßigung beim Eintritt in die Schwimmbäder der Verbandsgemeinde und bei Theatervorstellungen; – die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) gewährt eine Ermäßigung von 5 Euro beim Besuch des Theaters, von 10 % auf alle Volkshochschulkurse und von rund 50 % beim Eintritt ins Waldschwimmbad; – die Verbandsgemeinde Unkel gewährt einen vergünstigten Eintrittspreis von 3 Euro (regulär 5 Euro) in das Willy-Brandt-Forum und lädt jährlich zu einem Ehrenamtsfrühstück ein; – die Stadt Mainz gewährt bisher 10 % Rabatt im Mainzer Touristik Service Center und um bis zu 50 % ermäßigte Tickets für das Open-Ohr-Festival; – die Stadt Koblenz hat bisher Freikarten für die Schlosstreppen und für den Konzertbesuch am Deutschen Eck anlässlich des Sommer festes „Rhein in Flammen“ angeboten; – die Stadt Oppenheim gewährt bisher 20 % Ermäßigung auf Untergrund- und Nachtwächterführungen und verbilligte Tickets für die Festspiele; – der Donnersbergkreis gewährt ermäßigte Eintrittspreise in das Keltendorf Steinbach und den Keltengarten. Die meisten teilnehmenden Kommunen haben angekündigt, dass sie beabsichtigen, weitere Vergünstigungen einzuwerben. Zu Frage 4: Die Landesregierung stellt den organisatorischen Rahmen für die landesweit gültige Ehrenamtskarte, übernimmt sämtliche Service - leistungen, bewirbt die Karte, lässt diese auf eigene Rechnung herstellen und trägt die Kosten für den Internetauftritt. Sie stellt Flyer, Plakate und Mitmach-Aufkleber zur Kenntlichmachung der Vergünstigungsgeber zur Verfügung. Außerdem hat sie einen Leitfaden für Kommunen zur Einführung der Ehrenamtskarte erarbeitet und informiert interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen in Workshops. Diese Regelungen bieten den Kommunen in Rheinland-Pfalz eine niedrigschwellige Möglichkeit der Beteiligung an der Ehrenamtskarte. Zu Frage 5: Von den bis zum 6. Februar 2015 ausgestellten landesweiten Ehrenamtskarten für Engagierte in Stadt und Kreis Neuwied entfallen 50 % auf Frauen. Zu Frage 6: Genaue Angaben oder Prognosen sind aufgrund der eigenen Entscheidungen der Kommunen über die verwaltungstechnische Abwicklung und über Art und Umfang der Vergünstigungen kaum möglich. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass dort die Einführung der Ehrenamtskarte für die Kommunen keine ins Gewicht fallenden finanziellen Belastungen mit sich gebracht hat. Clemens Hoch Staatssekretär