LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Berechnung der Unterrichtsversorgung Die Kleine Anfrage 3012 vom 24. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung schulischen Schwerpunkten wie z. B. Schulorchester, Sport-AGs oder IT-AGs bei der Unterrichtszuweisung hinsichtlich der von Frau Ministerin Reiß vorgenommen Differenzierung in Pflicht- und Differenzierungsstunden bei? 2. Inwiefern sollen bei einer Neugestaltung der Unterrichtsstatistik die zusätzlich notwendigen Stunden im Rahmen der Inklusion berücksichtigt werden – Pflichtunterricht oder zusätzliche Unterrichtsstunden? 3. Inwiefern geht das Ministerium immer noch davon aus, dass die Berechnungen im sogenannten „Klemm-Gutachten“ richtig sind? 4. Stimmt es, dass wie vom VBE behauptet, mit einer Besserung in der Unterrichtsversorgung nur zu rechnen ist, wenn zusätzlich 1 000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden, davon allein 600 Förderschullehrkräfte für die Inklusion an Schulen? 5. Wann will die Landesregierung eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung an Schulen erreichen oder gibt es bei dieser Ziel- setzung eine Differenzierung in Pflicht- und Förderunterricht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Schulische Schwerpunktbildung dient der Profilierung und umfasst wertvolle und nachhaltig prägende Ergänzungs- und Zusatzangebote für Schülerinnen und Schüler. Damit wird das Bildungsangebot jeder Schule z. B. in musisch-künstlerischen, sportlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Bereichen erweitert. Zum vorrangig zu versorgenden Pflichtunterricht zählen die in den Schulordnungen festgelegten Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Die sich ebenfalls aus den Schulordnungen ergebenden notwendigen Differenzierungsmaßnahmen innerhalb dieser Fächer (leistungsdifferenzierte Kurse in den Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, Religions- und Ethikkurse) haben ebenfalls Vorrang vor Wahlangeboten. Soweit eine schulische Schwerpunktbildung im Rahmen des besonderen Schulprofils an Gymnasien oder im Rahmen des Wahlpflichtfachangebotes erfolgt, wird sie bei diesem vorrangigen Lehrkräfteeinsatz mit berücksichtigt. Zu Frage 2: Seit dem 1. August 2014 haben die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich verbrieft das Recht, über den besten schulischen Förderort für ihre Kinder zu entscheiden. Sie haben die freie Wahl zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer der aktuell 270 Schwerpunktschulen und dem Angebot in einer der 135 Förderschulen mit neun verschiedenen Förderschwerpunkten. Mit dieser Neuregelung hat die Landesregierung in der Bildungspolitik einen großen Schritt hin zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen getan, die von Deutschland 2009 ratifiziert wurde und damit Grundlage der Inklusionspolitik bundesweit ist. Die Überlegungen zur Statistik zur Unterrichtsversorgung sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon wird die Abdeckung des Bedarfs an Förderschullehrkräften und Pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen sichergestellt werden. Drucksache 16/4622 20. 02. 2015 Drucksache 16/4622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Für die Landesregierung stellen die Berechnungen des „Klemm-Gutachtens“ nach wie vor eine wichtige Planungsgröße im Rahmen der Unterrichtsversorgung dar, die aber aktuell jeweils an den Realitäten gemessen wird. Anpassungen erfolgen aufgrund der Veränderungen bei der Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Zu den Fragen 4 und 5: Die Sicherung der Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau mit einem attraktiven Bildungsangebot und guten Standortbedingungen hat für die Landesregierung hohe Priorität. Mit rund 1 300 Einstellungen zum Schuljahr 2014/2015 wird dies gewährleistet. Die Grundzuweisung von Lehrerwochenstunden an Schulen erfolgt schulartspezifisch nach Formeln, die grundsätzlich so ausgelegt sind, dass der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht in allen Klassenstufen einschließlich der jeweils erforderlichen Differenzierungsmaßnahmen abgedeckt werden kann und darüber hinaus zusätzliche Fördermaßnahmen und Unterrichtsangebote im wahlfreien Bereich möglich sind. Damit unterscheidet sich die Lehrerwochenstundenzuweisung auch vom Verfahren vieler anderer Länder. Sie liegt in Rheinland-Pfalz deutlich über der Summe der nach den Stundentafeln vorgesehenen Stundenansätze in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär