LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Berechnung der Unterrichtsversorgung Die Kleine Anfrage 3058 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern sind Doppelbesetzungen in der Orientierungsstufe von Realschulen plus, Gesamtschulen und Förderschulen, die seitens der Landesregierung auch als Teil des pädagogischen Konzepts betrachtet werden, Pflichtunterricht? 2. Inwiefern werden die Differenzierungen bei Religion, im Wahlpflichtfachbereich sowie bei Fremdsprachen als Pflichtunterricht gerechnet und zugewiesen? 3. Inwiefern gehören Lehrerstunden zur Differenzierung in Fachleistungskursen an Realschulen plus sowie Gesamtschulen zum Pflichtunterricht? Wenn ja, wie ist hier der Berechnungsschlüssel? 4. Wie ist nach Sichtweise der Landesregierung derzeit an den einzelnen Schularten bei der Stundenzuweisung das Verhältnis von Pflicht- und Differenzierungsstunden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Grundzuweisung von Lehrerwochenstunden an Schulen erfolgt schulartspezifisch nach Formeln, die grundsätzlich so ausgelegt sind, dass der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht in allen Klassenstufen einschließlich der jeweils erforderlichen Differenzierungsmaßnahmen abgedeckt werden kann und darüber hinaus zusätzliche Fördermaßnahmen und Unterrichtsangebote im wahlfreien Bereich möglich sind. Über deren Verwendung und über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte entscheidet die Schulleitung. In den geltenden Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation der einzelnen Schularten der Sekundarstufe I ist festgelegt , dass der Pflichtfachbereich Vorrang vor Wahlangeboten hat. Zum vorrangig zu versorgenden Pflichtunterricht zählen demnach die in den Schulordnungen festgelegten Pflicht- und Wahlpflichtfächer . Die sich ebenfalls aus den Schulordnungen ergebenden notwendigen Differenzierungsmaßnahmen innerhalb dieser Fächer (leistungsdifferenzierte Kurse in den Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, Religions- und Ethikkurse) haben ebenfalls Vorrang vor Wahlangeboten. Mit den darüber hinaus zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden können Wahlangebote, Arbeitsgemeinschaften, weitere Förderangebote und Doppelbesetzungen umgesetzt werden. Die Möglichkeiten, Lehrerwochenstunden aus der Grundzuweisung für Wahlangebote und zusätzliche Förderangebote einzusetzen, steigen unabhängig von der Schulart mit der Größe der jeweiligen Schule. Allen Schularten können durch die Schulbehörde über die Grundzuweisung hinaus weitere Lehrerwochenstunden zugewiesen werden, um den Bedarf an zusätzlichen Förderangeboten abdecken zu können. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/4624 20. 02. 2015