Drucksache 16/4626 20. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Situation der Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 Die Kleine Anfrage 3019 vom 24. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren 2004 bei den Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 uneingeschränkt einsatzfähig und wie viele sind es bis zum Stichtag 1. September 2014 (auf Vollzeitstellen umgerechnet, bitte nach den einzelnen Jahren von 2004 bis 2014 und nach Dienststellen getrennt auflisten)? 2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich dienstausübenden Polizeikräfte, abzüglich der durch Schwangerschaft, Erziehungsurlaub , Abordnungen etc. fehlenden Personen, bei den Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 im Wechselschichtdienst (auf Vollzeitbeamte umgerechnet)? 3. Welche Polizeistärke im Wechselschichtdienst hält die Landesregierung bei den Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 für mindestens erforderlich, um die 24-Stunden-Einsatzbereitschaft zu gewährleisten (bitte nach den unterschiedlichen Schichtdiensten getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie ist der derzeitige Stand der Überstunden bei den Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 und seine Entwicklung aus den Jahren 2004 bis 2013? 5. Wie ist der Altersdurchschnitt der bei den Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizei - beamten? 6. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden im Jahr 2014 bzw. werden voraussichtlich in den Jahren 2015 bis 2020 mit Erreichen der Altersgrenze pensioniert (bitte für PI 1 und PI 2 getrennt)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz stand der Polizeiinspektion (PI) Ludwigshafen 1 (LU 1) und der PI Ludwigshafen 2 (LU 2) jährlich ab 2004 bis zum Stichtag 1. September 2014 die nachfolgend konkretisierte Anzahl von „uneingeschränkt einsatzfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten“ (umgerechnet auf Vollzeitstellen) zur Verfügung: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Dienststelle 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 PI LU 1 135,00 134,56 131,56 134,56 140,16 141,64 153,25 PI LU 2 66,13 56,5 61,63 56,00 59,73 58,38 57,13 Dienststelle 2011 2012 2013 2014 1. Sept. 20152014 PI LU 1 149,30 119,80 113,46 110,05 108,63 114,23 PI LU 2 67,50 81,24 81,49 80,13 80,13 82,13 Drucksache 16/4626 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Den Dienststellen standen jedoch auch eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte zur Verfügung, die trotz ihrer Einschränkungen die ihnen übertragenen Funktionen vollumfänglich ausfüllen konnten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach Auskunft des Polizeipräsidiums Rheinpfalz die dargestellte Veränderung der Personalstärke zwischen den Kalenderjahren 2011 und 2012 auf eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der beiden Dienststellen zurückzuführen ist. Zu Frage 2: Zum Stichtag 1. Januar 2015 betrug nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz die Anzahl der tatsächlich dienstausübenden Polizeikräfte (Verfügungsstärke) der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 im Wechselschichtdienst 91,72 Vollzeitäquivalente. Bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 betrug die Verfügungsstärke im Wechselschichtdienst 66,87 Vollzeitäquivalente. Zu Frage 3: Die Mindestpersonalstärke für den Wechselschichtdienst wird bei der Personalzumessung belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Bearbeitungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Die einsatztaktische Mindeststärke einer Dienstgruppe im praktizierten Drei-Schichtendienst mit fünf Dienstgruppen beträgt vier Polizeibeamtinnen und -beamte. Auf dieser Basis beurteilt das Polizeipräsidium Rheinpfalz in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Zu Frage 4: Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und dem Polizeipräsidium Rheinpfalz liegen keine Aufzeichnungen aus den Jahren 2004 bis 2009 vor, die den seinerzeitigen Stand der Mehrarbeitsstunden der einzelnen Dienststellen dokumentieren. Der der zeitige Stand der Mehrarbeitsstunden und seine Entwicklung wird durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz zum Stichtag 1. Januar 2015 wie folgt angegeben: Mehrarbeitsstunden Kalenderjahr zum Jahresbeginn PI LU 1 PI LU 2 2010 10 362 10 579 2011 9 587 10 539 2012 16 713 9 618 2013 16 046 10 409 2014 16 337 9 077 2015 14 875 8 463 Zu Frage 5: Der Altersdurchschnitt der Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 beträgt 34,56 Jahre und bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 36,07 Jahre zum Stichtag 1. Januar 2015. Zu Frage 6: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz sind in den Jahren 2014 bis 2020 die folgenden Pensionierungen bereits erfolgt bzw. zu erwarten: Dienststelle 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 PI LU 1 1 3 1 1 2 3 1 PI LU 2 3 3 0 0 2 4 1 In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin