Drucksache 16/465 19. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesunterstützung für Fanprojekte bei Fußballvereinen unter besonderer Berücksichtigung des Fanprojekts beim 1.FSV Mainz 05 Die Kleine Anfrage 306 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden Fanprojekte in Rheinland-Pfalz finanziert? 2. Welche Vereine werden mit Landesmitteln unterstützt und in welchem finanziellen Umfang? 3. Wie bewertet die Landesregierung die präventive Arbeit der Fanprojekte insgesamt? 4. Seit wann unterstützt die Landesregierung das Fanprojekt beim 1.FSV Mainz 05? 5. Welche Maßnahmen werden derzeit konkret (mit-)finanziert? 6. Welche Änderungen plant die Landesregierung im Rahmen der finanziellen Förderung? 7. Wie soll die Arbeit der Fanprojekte zukünftig gewährleistet werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Über das durch die Innenministerkonferenz Anfang der 90er Jahre verabschiedete „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) wurde die grundsätzliche finanzielle Basis für die Fanprojekte geschaffen, die eine Drittelfinanzierung zwischen dem DFB, der jeweiligen Kommune und dem jeweiligen Land vorsieht. Hierauf gestützt, orientiert und beteiligt sich das Land mit einem Drittel an dem durch die Arbeitsgruppe NKSS seinerzeit festgestellten ligaabhängigen Bedarf, ist jedoch in der Finanzierung der Projekte auf die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel festgelegt. Im Jahr 2008 hat der DFB – ohne die anderen Finanzierungspartner zu beteiligen – eine ligaunabhängige Förderung der Fanprojekte bis zu 60 000 € beschlossen, die Höhe des Zuschusses jedoch weiterhin an die Höhe der Zuschüsse durch die beiden anderen Partner gebunden. Zu Frage 2: Sportvereine werden in Rheinland-Pfalz bezüglich ihrer Fanarbeit nicht unterstützt. Dem 1. FSV Mainz 05, dem 1. FC Kaiserslautern und der Eintracht Trier sind Fanprojekte zugeordnet, die im Sinne des o. g. NKSS finanziell gefördert werden. Das im Jahr 1994 gegründete Fanprojekt Mainz 05 war bis 2007 das einzige rheinland-pfälzische Fanprojekt. Ende 2007 kamen das Fanprojekt Kaiserslautern und Mitte 2009 das Fanprojekt Trier hinzu. Da die bestehenden Förderrichtlinien bislang eine ligaabhängige Förderung vorsahen, wurden die ursprünglichen Haushaltsansätze von ca. 25 000 € bedarfsentsprechend ab 2007 kontinuierlich über 51 000 € bis zu 100 000 € im Doppelhaushalt 2009/2010 gesteigert. So konnte in den Jahren bis 2009 den Fanprojekten der durch die AG NKSS ermittelte Betrag (1.Liga: ca.51000 €, 2.Liga: ca.31000€) zugewendet werden. Erst im Jahr 2010 reichten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht mehr für alle drei Fanprojekte Drucksache 16/465 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode aus. Gleichwohl hat das damalige Ministerium des Innern und für Sport unter Berücksichtigung der individuellen Belange den Fanprojekten Kaiserslautern und Trier jeweils 30 000 € und dem Fanprojekt Mainz über einen Zuschlag aus allgemeinen Sportfördermitteln 45 000 € zugewendet. Im Haushalt 2011 waren für die Fanprojekte sodann 110 000 € veranschlagt. Im Zuge der auferlegten Bewirtschaftungssperre von 3 % und der darüber hinaus festgelegten Einsparungen im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geregelte „Schuldenbremse“ für den Einzelplan des ISIM in Höhe von 2,71 % wurden die dem Projekt Mainz 05 zugedachten 50 000 € und die den beiden übrigen Projekten jeweils zugedachten 30 000 € entsprechend prozentual gekürzt. Zu Frage 3: Fanprojekte leisten aufsuchende Jugendsozialarbeit bei Heim- und Auswärtsspielen sowie sonstigen Treffen der Fans. Sie gewähren soziale Beratung und sind Ansprechpartner im Rahmen der offenen Jugendarbeit. Nach Auffassung der Landesregierung sind Fanprojekte ein wichtiger Baustein, um auf eine gewaltfreie Fanszene hinzuwirken. Zu Frage 4: Das Fanprojekt beim 1. FSV Mainz 05 wird seitens des Landes seit 1995 finanziell unterstützt. Zu Frage 5: Das Land beteiligt sich entsprechend der Drittelfinanzierung an den Gesamtprojektkosten; Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert . Zu Frage 6: Durch die vom Landtag beschlossene Schuldenbremse ist von einer Reduzierung der Haushaltsansätze in 2012/2013 auszugehen. Über die konkrete Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel kann zurzeit keine Aussage getroffen werden, da der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt noch nicht vorliegt und der Landtag als Haushaltsgesetzgeber die abschließende Entscheidungsbefugnis hat. Zu Frage 7: In Anbetracht der Lage der kommunalen Haushalte und der Einsparauflagen im Landeshaushalt sowie der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Ausgaben der Länder und Kommunen für die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen hat die Sportministerkonferenz den DFB im letzten Jahr gebeten, seinen Anteil bei der Finanzierung der Fanprojekte unabhängig von der Bezuschussung der anderen Partner zu erbringen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin