Drucksache 16/4653 23. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Falknerausbildung Die Kleine Anfrage 3035 vom 27. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen betreiben in Rheinland-Pfalz die Falknerei? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Personen, die jährlich eine Falknerausbildung in den anderen Bundesländern machen und Falknerei in Rheinland-Pfalz betreiben? 3. Wie sieht die Landesregierung die Regelung des § 34 Landesjagdverordnung in der Praxis? 4. Wie steht die Landesregierung zur Einführung einer eigenen Falknerausbildung in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Informationen darüber, wie viele Personen in Rheinland-Pfalz die Falknerei tatsächlich betreiben, liegen der Landesregierung nicht vor. Es können lediglich Angaben über die Anzahl der ausgestellten Falknerjagdscheine gemacht werden. In den letzten vier Jahren wurden in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt jährlich ca. 50 Falknerjagdscheine ausgestellt. Bei insgesamt ca. 18 500 ausgestellten Jagdscheinen stellt dies ein Prozentsatz von knapp 0,3 dar. Zu Frage 2: Nach den vorliegenden Unterlagen verhält es sich in den nachstehend genannten Bundesländern bezüglich Falknerprüfungen wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Bayern jährlich ca. 40 Prüfungsteilnehmer Baden-Württemberg keine Falknerprüfung Berlin in den letzten fünf Jahren schwankte die Zahl der Prüfungsteilnehmer zwischen null und zwei Brandenburg in den letzten Jahren fanden keine Falknerprüfungen statt Hamburg keine Falknerprüfung Hessen keine Falknerprüfung Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl bei etwa 20 Saarland 2013 haben 123 Personen an der Falknerprüfung teilgenommen Sachsen in den letzten vier Jahren lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl bei etwa 16 Sachsen-Anhalt in den letzten drei Jahren lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl bei etwa 20 Schleswig-Holstein jährlich ca. zehn Prüfungsteilnehmer Thüringen in den letzten drei Jahren lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl bei etwa zwölf Drucksache 16/4653 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber, ob und ggf. in welcher Anzahl die Prüfungsteilnehmer nach bestandener Falknerprüfung die Falknerei in Rheinland-Pfalz betreiben, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu Frage 3: Die Bestimmung des § 34 der am 21. August 2013 in Kraft getretenen Landesjagdverordnung (LJVO) besteht inhaltlich seit dem In-Kraft-Treten der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJGDVO) vom 25. Februar 1981, also seit ca. 34 Jahren unverändert fort. Die Einführung einer (staatlichen) Falknerprüfung mit Erlass einer Falknerprüfungsordnung und der Bildung eines Prüfungsausschusses etc. wird aufgrund der zu erwartenden geringen Anzahl der jährlichen Prüfungsabsolventinnen und –absolventen aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für erforderlich gehalten. Die Anerkennung einer in einem anderen Bundesland abgelegten Falknerprüfung gemäß § 34 LJVO bietet Interessenten die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis einer bestandenen Prüfung zu liefern. Zu Frage 4: Die Durchführung einer Falknerausbildung ist in Rheinland-Pfalz möglich. Ulrike Höfken Staatsministerin