Drucksache 16/4658 23. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Nico Steinbach (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Hotel Eifelstern als Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier Die Kleine Anfrage 3041 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Land wird die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) erweitern, um somit auch die Kommunen und deren Gemeinschaftsunterkünfte zu entlasten. Das Hotel Eifelstern am Flughafen Bitburg war Ende des Jahres vorgesehen als eine Außenstelle der AfA Trier. Einen Tag vor Vertragsabschluss wurden jedoch bei der finalen Abschluss begehung bzw. bei der Abnahme des Objekts plötzlich Mängel beim Brandschutz festgestellt, sodass eine Vertragsunterzeichnung nicht zustande kam. Wir fragen die Landesregierung: 1. Von wem wurde wann dem Land das Angebot unterbreitet, das Hotel Eifelstern für die Aufnahme von Flüchtlingen als Außen- stelle der AfA Trier zu nutzen? 2. Wie weit waren die Vorbereitungen zwischen dem Hotelbesitzer, der AfA (Land) und dem DRK (Betreuung) für die Aufnahme des Betriebs im Hotel Eifelstern bis zum Tag vor dem geplanten Vertragsabschluss fortgeschritten? 3. Wurde bereits vor der finalen Begehung am Tag vor dem geplanten Vertragsabschluss eine Überprüfung des Objekts durch die Feuerwehr vorgenommen oder war dies die einzige Begehung dieser Art? 4. Wer hat an der genannten Begehung teilgenommen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Um die Kommunen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2014/2015 bei der Aufnahme Asylbegehrender zu entlasten , hatte das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen im Dezember 2014 beschlossen, über die Feiertage keine Flüchtlinge aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier heraus in die Kommunen zu verteilen. Dafür war es jedoch erforderlich, in der Erstaufnahme entsprechend höhere Aufnahmekapazitäten vorzuhalten. Da die Zugangszahlen der Asylbegehrenden über die Feiertage letztlich nicht ganz so hoch waren, wie erwartet, konnte die Unterbringung und Versorgung in der AfA einschließlich der Außenstellen sowie durch die kurzfristige Nutzung eines weiteres Gebäudes der Außenstelle Luxemburger Straße in Trier sichergestellt werden. Dies vorausgestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten über die Feiertage wurde nach möglichen Ausweichquartieren in der Nähe der vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtung gesucht. Dabei wurde auch Kontakt zu dem Hotel Eifelstern in Bitburg aufgenommen, da bekannt war, dass dieses Hotel als eines der größten Hotels in Rheinland-Pfalz über entsprechende Bettenkapazitäten verfügt. Die Initiative zur Anmietung des Eifelsterns ging also von Seiten des Landes aus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4658 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Mit dem Hoteleigentümer waren fast alle Vorbereitungen zur Belegung und die finanziellen Aspekte abgeklärt. Ebenso mit dem Deutschen Roten Kreuz, das für eine soziale Betreuung der dort Schutz suchenden bereitstand. Die Vertragsabschlüsse und die Übergabe der beiden Gästehäuser des Hotels sollten nach der Brandschutzbegehung erfolgen. Dem Eigentümer wurde nach der Begehung wegen brandschutz- und bautechnischer Mängel die weitere Nutzung der beiden Gästehäuser untersagt. Die Nutzung der Räume im Erdgeschoss für eine befristete Dauer wurde anschließend unter Auflagen für 60 Personen in Aussicht gestellt. Für dieses Vorgehen gab es eine vertragliche Regelung. Da der Betreiber die geforderten Nachweise bis zum Nachmittag des 23. Dezember 2014 nicht erbracht hatte, entfiel auch diese Möglichkeit. Zu Frage 3: Zuständig für den Brandschutz in Rheinland-Pfalz sind die Kommunen. Da sich das Hotel Eifelstern im laufenden Betrieb und somit brandschutzrechtlich unter der Aufsicht der Kreisverwaltung befand, bestand seitens des Landes keine Veranlassung an der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu zweifeln. Der Hotelbetrieb in den beiden Gästehäusern erfolgte immerhin schon seit dem Jahr 2004 mit Genehmigung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Vermutlich war die geplante Belegung des Hotels mit Flüchtlingen nunmehr Anlass für die im Dezember 2014 erfolgte Ortsbesichtigung . Ob und wie häufig vorher Ortsbesichtigungen des Eifelsterns durch die Feuerwehr der Stadt Bitburg erfolgte, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 4: An der Ortsbesichtigung am 19. Dezember 2014 im Hotel Eifelstern nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm (Bauamt, Brandschutzdienststelle und der 1. Kreisbeigeordnete), vom Ordnungsamt und der Feuerwehr der Stadt Bitburg , des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Eigentümer teil. Die Landesregierung war durch einen Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier vertreten. Irene Alt Staatsministerin