Drucksache 16/466 19. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vermessungs- und Katasterämterreform Die Kleine Anfrage 331 vom 29. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung und die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (VermKV) haben in der Vorbereitung der Reform Grundsätze formuliert, die unter anderem den finanziellen Rahmen, die sozialen Belange und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Anhand dieser Grundsätze hatte die Vermessungs- und Katasterverwaltung ein ausgewogenes Standortkonzept erarbeitet. Über die Grundsätze der Reform wurden die Behördenleiter und die Personalvertretungen informiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde das von der VermKV auf der Basis der Grundsätze entworfene Konzept verworfen und teilweise durch ein anderes Konzept ersetzt? 2. Warum wird behauptet, die Behördenleitungen und Personalvertretungen seien frühzeitig und eng in den Prozess eingebunden worden, wenn sie über die nach der Informationsveranstaltung abgeänderten Reformgrundsätze erst nachträglich informiert wurden und in den Prozess nicht eingebunden waren? 3. Warum hat die Staatssekretärin Frau Raab die anderen Vermessungs- und Katasterämter nicht besucht und sich deren Gedanken und Ängste angehört, sondern nur das Vermessungs- und Katasteramt Daun? 4. Wo finden all die Kolleginnen und Kollegen der VermKV Platz? Welche Zahlen bilden die Grundlage für die Aussage: „Die Bediensteten der aufzulösenden Standorte sollen vielmehr im Rahmen frei werdender Räume und möglichst innerhalb der nächsten vier Jahre an den neuen Standorten untergebracht werden“? 5. Wie erklärt sich die Standortauswahl unter Berücksichtigung sowohl des Anspruchs der Landesregierung als auch der Reformgrundsätze : – Regionalität bei gleichzeitiger Präsenz in der Fläche, – Stärkung des ländlichen Raums, – Berücksichtigung der Anzahl sonstiger Behörden, – Kosten der Liegenschaft, – Erreichbarkeit des Standortes im VermKA-Bezirk für Bürgerinnen und Bürger und Beschäftige und – Planungssicherheit für Bedienstete? 6. Warum erklärt die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VermKÄ Trier und Prüm, diese mit Versetzungen nach Mayen, Kusel und Birkenfeld – noch stärker als bisher durch den Reformbeschluss erfolgt – zu belasten? 7. Kann die Landesregierung einen nachvollziehbaren Grund nennen, warum Bernkastel geeigneter Hauptstandort der Vermessungs - und Katasterämter Westeifel-Mosel werden soll? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Mit umfangreichen und breitgefächerten Investitionen hat sich die Vermessungs- und Katasterverwaltung frühzeitig auf neue Informations - und Kommunikationstechnologien eingestellt und gleichzeitig wesentliche Geobasisdatenbestände des Liegenschaftskatas- Drucksache 16/466 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ters in digitale Form überführt. Diese Maßnahmen waren die Basis für die Einführung neuer Verfahrenslösungen und Verfahrensabläufe . Der daraus resultierende Personalabbau wird sich in Zukunft fortsetzen. Das hat Auswirkungen auf die bestehende Aufbauorganisation unter Einbeziehung der zukünftig notwendigen Anzahl der Vermessungs- und Katasterämter. Ausdrücklich bestätigt wird dieser Weg auch im Bericht des Rechnungshofs über die Prüfung der Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungsund Katasterverwaltung. Die mit dem Ministerratsbeschluss vom 13. September 2011 eingeleitete Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist geprägt durch größere Zuständigkeitsbereiche, eine Stärkung der Ämter in ihren Handlungskompetenzen und eine ämterbezogene Konzentration von Spezialaufgaben mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Präsenz in einer für die Bürgerinnen und Bürger erreichbaren Nähe. Dazu gehört auch, die neue Struktur unter Einbeziehung der bisherigen Standorte und Nutzung der dort vorhandenen Infrastruktur auszugestalten, um Investitionen in neue Gebäude sowie technische Infrastruktur zu vermeiden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von der Vermessungs- und Katasterverwaltung wurde kein Konzept entworfen. Das Konzept wurde vom ISIM unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze erstellt. Zu Frage 2: Die Behördenleitungen der Vermessungs- und Katasterämter wurden am 2. August 2011 und die Personalvertretungen der Vermessungs - und Katasterämter sowie der Bezirkspersonalrat der Vermessungs- und Katasterverwaltung am 15. August 2011 durch mich und durch Frau Staatssekretärin Raab über die Grundsätze der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung informiert. Danach wurden die bekannt gegebenen Grundsätze nicht mehr geändert. Zu Frage 3: Nach ihrer Amtsübernahme hat sich Frau Staatssekretärin Raab persönlich über die Aufgabenstellung und die Aufgabenerledigung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung informiert. Neben dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation besuchte sie die Vermessungs- und Katasterämter Landau in der Pfalz und Daun sowie Prüm im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Tages. Dass hierbei auch das Thema der beabsichtigten Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung berührt wurde, liegt in der Natur der Sache und der zeitlichen Nähe zur bevorstehenden Reform. Zu Frage 4: Die Vermessungs- und Katasterverwaltung hat seit der Reform der Jahre 1997/1998 bereits 450 Stellen eingespart. Gleichzeitig werden durch die Umsetzung des Rechnungshofberichts 200 Stellen gestrichen und 313 kw-Vermerke im Haushalt 2012/2013 ausgebracht . Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung von Telearbeit, modernen Arbeitszeitmodellen, Altersteilzeit, vorzeitigem Ruhestand sowie der Verwendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in anderen Verwaltungsbereichen ist eine langfristige Erhöhung der Arbeitsplatzkapazität bei den Vermessungs- und Katasterämtern grundsätzlich nicht erforderlich. Zu Frage 5: Wesentliches Kriterium für die Auswahl der neuen Standorte war die Stärkung des ländlichen Raums. Die bisher noch in den Oberzentren befindlichen Standorte der Vermessungs- und Katasterämter in Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern und Trier wurden zu Gunsten von Standorten in ländlichen Strukturen aufgegeben. Darüber hinaus stand im Vordergrund, bei der Auswahl der neuen Niederlassungen bisherige Standorte zu berücksichtigen, um Investitionen in neue Gebäude zu vermeiden. Hinsichtlich der Präsenz in der Fläche ist zu berücksichtigen, dass die 86 in Rheinland-Pfalz zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie zahlreiche kommunale Stellen, die sich an dem Verfahren „Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster “ beteiligen, in diese Aufgabe eingebunden sind. Zusätzlich ist vorgesehen, an den aufzulösenden Standorten der bisherigen Vermessungs- und Katasterämter für die Bürgerinnen und Bürger jeweils eine Servicestelle der neuen Vermessungs- und Katasterämter einzurichten. Hiermit wird eine gute und bürgernahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dienstleistungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung gewährleistet. Damit ist heute eine Dienstleistungsdichte vorhanden, die selbst vor der Reform 1997/1998 mit 42 Katasterämtern nicht annähernd erreicht wurde. Die Planungssicherheit für die Bediensteten resultiert aus der sehr umfangreichen Reformmaßnahme. Durch die deutliche Reduzierung der Vermessungs- und Katasterämter und der Standorte sind diese auf absehbare Zeit gesichert. Die dadurch gegebene Stabilität der beschlossenen Struktur der Vermessungs- und Katasterverwaltung bietet den Bediensteten Planungssicherheit. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/466 Zu Frage 6: Eine Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vermessungs- und Katasterämter Trier und Prüm nach Mayen, Kusel und Birkenfeld ist nur dann vorgesehen, wenn dies dem konkreten Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. Zu Frage 7: Die innere Organisation der beiden dauerhaften Niederlassungen der Vermessungs- und Katasterämter wird bis auf den Sitz des Behördenleiters und die ihm unmittelbar zugeordneten Organisationseinheiten grundsätzlich gleich ausgestaltet. Von daher sind beide Niederlassungen in der Erledigung der Fachaufgabe gleichwertig. Roger Lewentz Staatsminister 3