Drucksache 16/4663 23. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fehlende Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten durch die Landesregierung bei der Einführung von „Katwarn“ Die Kleine Anfrage 3053 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat am 21. Januar 2015 die Einführung des mobilen Katastrophenwarn-Systems „Katwarn“ in Rheinland-Pfalz bekanntgegeben. Es soll registrierte Bürger künftig über das Handy vor Gefahren wie Großbränden oder Chemieunfällen warnen. Um diesen Dienst zu nutzen, muss der Bürger sich online anmelden und sensible personenbezogene Daten preisgeben. Vor der Beschlussfassung zur Einführung eines solchen Systems sollten datenschutzrechtliche Bedenken durch den Landesbeauftragten für Datenschutz ausgeräumt werden. Laut eines SWR-Berichts vom 21. Januar 2015 scheint dieser allerdings nicht von der Landesregierung über die Einführung von „Katwarn“ informiert worden zu sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz nicht in die Einführung des Katastrophenwarn-Systems „Katwarn“ ein- gebunden und hat erst durch die Presse davon erfahren (siehe SWR aktuell 19.30 Uhr vom 21. Januar 2015)? 2. Wie wird die Landesregierung dem vom Landesbeauftragten für Datenschutz angemahnten vertieften Prüfungsbedarf hinsicht- lich des Datenschutzes in dieser Frage nachkommen? 3. Wie soll nach Ansicht der Landesregierung die weitere Klärung datenschutzrechtlicher Fragen erfolgen? 4. Wie wird die Landesregierung künftig sicherstellen, dass bei den Datenschutz betreffenden Maßnahmen des Landes der Daten- schutzbeauftragte hinreichend eingebunden ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Rheinland-Pfalz hat am 21. Januar 2015 für seine landesspezifischen Warnungen das Katastrophenschutzwarnsystem KATWARN eingeführt. KATWARN ist ein ergänzender mobiler Warndienst für die Bevölkerung und bietet zusätzlich zu Lautsprecherdurchsagen , Sirenen und Rundfunk Informationen, die lebenswichtig sein können. Damit hat die Landesregierung die nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden des Landes in die Lage versetzt, bei schwerwiegenden Katastrophen- und Krisenlagen, wie z. B. Unfällen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Bevölkerung mittels eines modernen Warnsystems zu warnen. Das Bevölkerungswarnsystem KATWARN wurde von Fraunhofer FOKUS im Auftrag der öffentlichen Versicherer Deutschlands als Beitrag zum Gemeinwohl entwickelt. Als deutschlandweit einheitliches System wird es Bund, Ländern sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Nutzung angeboten. KATWARN ist seit 2010 in Deutschland im Einsatz, zunächst als SMS- und E-Mail-Dienst und seit 2012 zusätzlich als Smartphone-App. Derzeit werden über dieses System insbesondere Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und die Zivilschutzwarnungen des Bundes übermittelt, aber auch Warnungen vor regionalen Gefahren, soweit die verantwortlichen Kommunen das System eingeführt haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4663 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gegen den Widerstand von Rheinland-Pfalz wurde das vorbildliche, flächendeckende Sirenen-Warnsystem in den Jahren 1993 bis 1998 von der damaligen Bundesregierung abgebaut. Seitdem existiert kein flächendeckendes Weck- und Warnsystem in Deutschland . Um dieses Vakuum zu schließen, sind alternative Warnsysteme mit Weckeffekt dringend geboten. Der Bund hat bereits seit geraumer Zeit angekündigt, er werde eine Warn-App entwickeln, die es möglich machen soll, allen Bürgerinnen und Bürgern schnelle und gezielte Informationen insbesondere in Notfallsituationen in einer technisch innovativen Form bereitzustellen. Diese App soll aktuelle Gefahrenmeldungen zeigen und darüber hinaus allgemeine Informationen zur Notfallvorsorge bieten. Leider wurde diese Bundes-App bis zum heutigen Tag nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der latenten terroristischen Bedrohung und der potenziellen Gefahren durch Unfälle in kerntechnischen Anlagen , aber auch im Hinblick auf zunehmende Extremwetterereignisse ist es nicht mehr zu verantworten, die Bevölkerung im Gefahrenfalle nur mit Behelfsmitteln, wie Lautsprecherdurchsagen, zu warnen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Betreiber des KATWARN-Dienstes ist die Firma CombiRisk GmbH, eine Tochter der SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung Baden-Württemberg AG und der Bayerischen Landesbrandversicherung AG, mit Sitz in München. Die CombiRisk GmbH ist als deutschlandweiter Anbieter des KATWARN-Dienstes verantwortlich für die Erhebung und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und tritt deshalb auch in der Datenschutzerklärung für Nutzer des Systems als verantwortlich auf. Diese Firma unterliegt nicht der Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Sie hat ein umfassendes Datenschutzkonzept für das Bevölkerungswarnsystem KATWARN nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes erstellt. Im Zusammenhang mit der Einführung des KATWARN-Systems hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen , dass bei allen Anwendungen auch die aus rheinland-pfälzischer Sicht notwendigen Datenschutzstandards gewährleistet sind. Da die Firma CombiRisk GmbH keiner rheinland-pfälzischen Datenschutzaufsicht unterliegt, wird sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz mit den bayerischen Aufsichtsbehörden abstimmen. Zu Frage 4: Die Landesregierung wird auch weiterhin in allen Datenschutzangelegenheiten vertrauensvoll mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor