Drucksache 16/4680 25. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Wohnungseinbrüche und Einbruchsdelikte in Stadt und Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3071 vom 5. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Zunehmend wird in der regionalen Presse über Wohnungseinbrüche berichtet. Erst jüngst nahmen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Koblenz als Referenten im Landkreis Neuwied an einer Veranstaltung teil, in der es um Einbruchsschutz ging. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte in der Stadt Neuwied und in den einzelnen Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Ist die Anzahl der Einbruchsdelikte in den Wintermonaten oder Ferienzeiten höher? 3. Gibt es bestimmte Verbandsgemeinden, die wegen ihrer Lage (z. B. an der A 3) stärker von Einbruchsdelikten betroffen sind? 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Polizei in Rheinland-Pfalz ergriffen, um dem entgegenzuwirken? 5. Welche Präventionsarbeit leistet die regionale Polizei diesbezüglich? 6. Wie ist in dieser Angelegenheit die Zusammenarbeit mit den Kommunen, Schulen oder Firmen organisiert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten fünf Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in der Stadt Neuwied und den Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl und Einbruchdiebstähle (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte unterschieden wird. Quelle: PKS. Die steigenden Fallzahlen bei den Wohnungseinbruchdiebstählen entsprechen dem Landes- und Bundestrend. Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören Banken, Sparkassen, Postfilialen, Postagenturen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden , Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. Zu Frage 2: Um die Einbruchsdelikte in der dunklen Jahreszeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auswerten zu können, wäre eine Einzelfallauswertung erforderlich, die mit einem außer Verhältnis stehenden Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Anlass werden die Fallzahlen aus dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK (Eingangsstatistik) herangezogen und in den nachfolgenden Tabellen dargelegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 2014 2013 2012 2011 2010 WED/TWE 352 327 369 312 285 ED in gew. + öffentl. Gebäuden 361 383 464 498 487 Drucksache 16/4680 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 1: „Dunkle“ Jahreszeit (Oktober bis März) Quelle: GeopolisK. Tabelle 2: „Helle“ Jahreszeit (April bis September) Quelle: GeopolisK. Für den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls ist feststellbar, dass der zeitliche Schwerpunkt in der dunklen Jahreszeit, also in den Monaten Oktober bis März liegt. Dies deckt sich mit der landes- und bundesweiten Entwicklung. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit der Umstellung auf Winterzeit. Die Anzahl der in der dunklen Jahreszeit verübten Einbruchsdelikte in öffentliche oder gewerbliche Objekte weist in den Jahren 2010/2011 und 2011/2012 eine Steigerung zu den Fallzahlen der Sommermonate auf. Für die übrigen Jahre bewegen sich diese auf einem nahezu identischen Niveau. Einen eindeutigen und allgemeingültigen Erklärungsansatz hierzu gibt es nicht. Eine Aussage hinsichtlich der Entwicklung der Einbruchsdelikte in den Ferienzeiten ermöglicht der Vergleich zwischen dem Zeitraum der Sommerferien (6 Wochen) der Jahre 2012, 2013 und 2014 mit einer zeitgleichen Zeitspanne der Vorwochen. Für den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls ist in den Sommerferien keine eindeutige Tendenz feststellbar; die Fallzahlen verteilen sich ungleichmäßig innerhalb und außerhalb der Sommerferien. Ein signifikanter Anstieg der Wohnungseinbruchdiebstähle in den Ferien ist nicht belegbar. Die Fallzahlen der Einbruchdiebstähle (ED) in gewerbliche und öffentliche Objekte liegen in den Sommerferien konstant unter dem Niveau der Vorwochen. Zu Frage 3: Die Gemeinden und Städte weisen im Landkreis Neuwied in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen auf als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Die Tatorte bei den Einbruchsdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte liegen eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in Orten mit entsprechender Infrastruktur. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) lässt sich ein Schwerpunkt in den Verbandsgemeinden Asbach, Puderbach und Unkel feststellen. Diese verfügen aufgrund ihrer Nähe zur A 3 und der B 42 über eine gute Verkehrsanbindung. Der Schwerpunkt beim Einbruchdiebstahl (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte liegt größtenteils in der Stadt Neuwied und den Verbandsgemeinden Asbach und Rengsdorf. Die Verbandsgemeinde Dierdorf, die ebenfalls über eine verkehrsgünstige Anbindung über die A 3 verfügt, ist jedoch vergleichsweise gering von Wohnungseinbruchdiebstählen und Einbruchdiebstählen (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte betroffen. Zu Frage 4: Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien haben eine Rahmenkonzeption für Rheinland-Pfalz erarbeitet, die jedes Polizeipräsidium , orientiert an der Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich jährlich fortschreibt. Dies gilt auch für die auf der Landeskonzeption basierende Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums Koblenz. Die Maßnahmen der Dienststellen orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten sowie besonderen Tatbegehungsweisen. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit, als auch weitere präventive Maßnahmen, wie der Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke für die sogenannten Haustürgespräche, die auf die Sensibilisierung der Nachbarschaft abzielen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch überwiegend durch dafür speziell eingerichtete Ermittlungsgruppen bei den Kriminalinspektionen. So hat die Polizeidirektion Neuwied auch in den Wintermonaten 2014/2015 bei der Kriminalinspektion Neuwied eine Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchdiebstähle eingerichtet. Darüber hinaus werden durch die Polizeidirektionen und deren Polizeidienststellen bei erkannten Tatserien spezielle Arbeitsgruppen gebildet. 2 2013/2014 2012/2013 2011/2012 2010/2011 2009/2010 WED/TWE 200 205 248 197 195 ED in gew. + öffentl. Geb. 109 105 161 163 128 2014 2013 2012 2011 2010 WED/TWE 107 146 105 145 114 ED in gew. + öffentl. Geb. 96 102 135 129 124 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4680 Zu Frage 5: Bereits im Rahmen der Tatortaufnahme leistet die Polizei Präventionsarbeit durch die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Den Opferschutzbeauftragten, die dem Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) angegliedert sind, obliegt die Nachsorge von Einbruchsopfern. Einbruchsprävention bildet seit Jahren den Schwerpunkt der Arbeit des Sachbereichs 15 (Zentrale Prävention) beim Polizeipräsidium Koblenz. Einbruchsopfer und interessierte Bürger werden in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums Koblenz oder auch am konkreten Objekt vor Ort beraten. Dabei macht die Polizei Vorschläge, wie die jeweiligen Wohnungen besser geschützt werden können. Dieses Angebot ist kostenlos. 2011 hat die Polizei ca. 350, 2012 ca. 530, 2013 ca. 720 und 2014 insgesamt 789 solcher Beratungen durchgeführt. Die Bevölkerung ist zunehmend am technischen Einbruchschutz interessiert und nimmt die Angebote der Polizei gerne an. Ferner setzt die Polizei das Sicherheitsmobil zur Beratung der Bürgerinnen und Bürger ein. Auch hier berät die Polizei vor Ort und verteilt Informationsmaterial. Weiterhin stehen Fachberater der Polizei für themenbezogene Vorträge zur Verfügung. So haben Polizeibeamte beispielsweise im Winterhalbjahr 2014/2015 im Landkreis Neuwied Vorträge zum Thema Einbruchsdiebstahlprävention im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen in den Gemeinden Asbach und Windhagen gehalten. Weitere Veranstaltungen gleichgelagerter Art sind in den Gemeinden Rheinbreitbach, Oberdreis, Puderbach sowie Ehlscheid beabsichtigt. Ferner betreibt die Polizei zielgerichtet Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die gezielte Ansprache der regionalen Medien, Veröffentlichungen von Informationen auf polizeilichen Webseiten oder die Werbung für Nachbarschaftshilfe. Im Zuge der Präventionskampagne „Wachsamer Nachbar“ hat die Polizei in den Verbandsgemeinden Unkel, Asbach und Rengsdorf Haustür- sowie Beratungsgespräche durchgeführt. Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert die Polizei auch die Bedeutung der Hinweise aus der Bevölkerung im Hinblick auf Einbruchsdelikte. Die Polizei hat hierbei insgesamt 1 025 Haushalte erreicht und 740 Beratungsgespräche durchgeführt. Zu Frage 6: Kriminalitätsvorbeugung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist. In Rheinland-Pfalz haben bislang über einhundert Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Die Städte Neuwied und Linz verfügen über solche kriminalpräventiven Räte, in denen die örtlich zuständigen Polizeidienststellen vertreten sind. Seit Ende der 1990er Jahre bildet die Polizei landesweit Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und der Verbraucherschutzzentrale aus. Bei den SfS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Damen und Herren, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten und aufzeigen, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringlinge schützen können. Darüber hinaus vermitteln sie die richtigen Ansprechpartner der Polizei. Der Sachbereich 15 des Polizeipräsidiums Koblenz (Zentrale Prävention) hat bislang ca. 420 SfS für den eigenen Präsidialbereich ausgebildet, darunter auch SfS für die Stadt und die Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied, die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Senioren und Seniorinnen vermitteln. Roger Lewentz Staatsminister 3