Drucksache 16/4681 26. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Fetales Alkoholsyndrom Die Kleine Anfrage 3072 vom 5. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Auf seiner Sitzung am 14. Januar 2015 hat sich der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags mit dem Thema Fetales Alkoholsyndrom befasst und hierzu Sachverständige befragt. Die Experten aus den Bereichen Medizin, Geburtshilfe und Selbsthilfe machten deutlich, dass es trotz erster Erfolge noch erheblichen Handlungsbedarf gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Fetalen Alkoholsyndrom und alkoholbedingten Schädigungen von Säug- lingen in Rheinland-Pfalz vor? 2. Wie hoch ist die Anzahl der schwerwiegenden, lebenslangen, geistigen und körperlichen Behinderungsfälle in Rheinland-Pfalz (Vollbild der Erkrankung)? 3. Gibt es signifikante regionale oder soziale Schwerpunkte derartiger alkoholbedingter Erkrankungen? 4. Wie können Präventionsmaßnahmen noch zielgerichteter an junge Frauen herangetragen werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Alkohol ist die häufigste in der Schwangerschaft und Stillzeit konsumierte Substanz, die Schädigungen bei Föten verursacht. In Deutschland werden jährlich etwa 10 000 Kinder mit Beeinträchtigungen geboren, 2 000 davon weisen das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) auf. FAS äußert sich bei Kindern und Jugendlichen typischerweise durch ein verringertes Wachstum sowie durch Veränderungen des Gesichtes und des zentralen Nervensystems. Häufig sind Entwicklungsstörungen, kognitive Defizite und Verhaltensauffälligkeiten damit verbunden. FAS ist nicht heilbar, die Folgen können aber durch frühzeitige Behandlung wesentlich abgemildert werden. Zu 2.: Nach einer Auswertung der Krankenhausdiagnosestatistik wurden für Deutschland folgende Fallzahlen mit der Diagnose AlkoholEmbryopathie (ICD: Q86.0) ermittelt: Für Rheinland-Pfalz ergeben sich für den gleichen Zeitraum folgende Fallzahlen mit der Diagnose Alkohol-Embryopathie (ICD: Q86.0): Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 70 62 37 20 17 27 11 15 21 18 12 7 9 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 3 1 3 1 – – – 1 1 – – – – Drucksache 16/4681 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Aufgrund der geringen Fallzahlen in der Krankenhausdiagnosestatistik sind keine Aussagen zu regionalen signifikanten Schwerpunkten möglich. Nach Darstellung von Experten ist das FAS-Syndrom zudem nicht auf bestimmte soziale Milieus beschränkt. Problematisches Trinkverhalten von Frauen kann demnach unabhängig vom sozioökonomischen Status auftreten. Zu 4.: Untersuchungen haben gezeigt, dass unzureichendes Wissen über die Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft weit verbreitet ist. Es bedarf weiterhin einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit, damit der Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft und Stillzeit selbstverständlich wird. Daher zielte auch das Modul „alkoholfrei schwanger“ der vom Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. umgesetzten Kampagne „Mach Dir nix vor!“ auf die Stärkung der Motivation von Frauen, in dieser Zeit auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Die umgesetzten Maßnahmen richteten sich zum einen direkt an schwangere und stillende Frauen und deren Umfeld, aber auch an alle Fachkräfte (beispielsweise Hebammen, Gynäkologinnen, Gynäkologen), die beruflichen Kontakt mit ihnen haben. Neben der Motivationsförderung gehörte auch die Information zu aktuellen medizinischen Erkenntnissen über Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit sowie zu den Auswirkungen des fetalen Alkoholsyndroms zu den Angeboten. Viele Angebote werden auch nach Abschluss der Kampagne „Mach Dir nix vor!“ fortgesetzt. Dazu zählt auch die Kooperation zwischen dem Büro für Suchtprävention und dem Hebammen-Landesverband. Um allen Hebammen einen kontinuierlichen und schnellen Zugang zu ermöglichen, wurde die online-Fortbildung „alkoholfrei schwanger“ in das Intranet des Hebammen-Landesverbands eingestellt. Andere Interessierte erreichen die Fortbildung über die eLearning-Plattform der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (http://elearning.lzg-rlp.de/). Die im Rahmen der Kampagne entwickelten Informationsmaterialien wie die Elterninfo „alkoholfrei schwanger“ und die Handzettel „alkoholfrei schwanger“ und „alkoholfrei stillen“ stehen für Fachkräfte und Interessierte ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Alkohol – das heißt der Verzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit – wird außerdem im Rahmen der suchtpräventiven Angebote durch die Fachkräfte für Suchtprävention und die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention regelhaft thematisiert. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin