LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Reanimationskurse für Schulkinder Die Kleine Anfrage 3073 vom 5. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Wiederbelebungsmaßnahmen vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes führen als Ergebnis von Studien bis zu einer Vervierfachung der Überlebensraten nach Herz-Kreislauf-Stillstand. Das menschliche Gehirn hat eine geringe Toleranz gegenüber Sauerstoffmangel . Bis zum Eintreffen der Rettungsdienste innerhalb der Hilfeleistungsfrist würde diese Toleranzzeit – ohne Laienreanimation – oft überschritten. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat 2014 einen Empfehlungsbeschluss gefasst, dass Deutschlands Schüler zukünftig in Wiederbelebungsmaßnahmen ausgebildet werden sollen. Den Bundesländern wurde empfohlen ab der 7. Klasse Jugendliche pro Jahr zwei Schulstunden lang zu trainieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss des Schulausschusses? 2. In welcher Form wird die Landesregierung die Empfehlung wann umsetzen? 3. Inwieweit gibt es bereits Konzepte z. B. für Pilotprojekte? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Anlässlich der 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz, die am 5. und 6. Juni 2014 in Düsseldorf stattfand, wurde die „Initiative Pflichtunterricht Wiederbelebung in ganz Deutschland“ von Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie vorgestellt. Im Ergebnis der Beratung sprach der Schulausschuss eine Empfehlung an die Länder aus, Module über das Thema „Wiederbelebung“ im Zeitumfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab Jahrgangsstufe 7 durchzuführen und Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen. Eine Wiederbelebung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer wird in Deutschland derzeit nur bei rund 20 Prozent aller Menschen mit plötzlichem Herzstillstand eingeleitet. Häufigste Barriere für Laienhelferinnen und Laienhelfer ist die Angst, Fehler zu machen. Dabei ist es auch ohne umfangreiche Kenntnisse der Ersten Hilfe relativ einfach, ein Leben zu retten. Studien haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler sehr schnell die Basismaßnahmen der Wiederbelebung erlernen und anwenden können. Die vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung befürwortet die Empfehlung des Schulausschusses, durch Schulung von Lehrkräften die Laienreanimation in den Schulen der Sekundarstufe I stärker zu verankern. Drucksache 16/4690 27. 02. 2015 Drucksache 16/4690 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: In Rheinland-Pfalz besteht die besondere Situation, dass durch ein bundesweit einmaliges Konzept in Kooperation mit den Hilfsorganisationen , der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Unfallkasse rund 70 Prozent der Lehrkräfte aller Schulen bereits in Erster Hilfe geschult sind. Ermöglicht wird dies über die sogenannten „langen Nachmittage“. Die dabei erworbene Qualifikation ist für die Lehrkräfte gleichwertig mit dem Zertifikat für das Erste-Hilfe-Training. Im Rahmen dieses Trainings spielt auch die Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand eine wichtige Rolle. Damit Lehrkräfte dieses Wissen auch fachlich korrekt an Schülerinnen und Schüler weitergeben können, müssen sie eigens dafür geschult werden. Das Bildungsministerium ist derzeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Landesverband Rheinland-Pfalz, über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Lehrgangskonzepte im Gespräch. Eingebunden werden sollen auch die Schulsanitätsdienste , die bereits an rund 200 Schulen im Land die Erste-Hilfe-Versorgung ergänzen und sichern. Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter sind Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich eine Erste-Hilfe-Grundausbildung (acht Doppelstunden) abgeschlossen haben und die ihr Wissen kontinuierlich erweitern und vertiefen. Sie stellen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes – mit ihren Kooperationslehrkräften – die Erstversorgung im Falle von Unfällen, Verletzungen, Krankheit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher und könnten über den Peer-Education Ansatz nach Hamburger Vorbild als zusätzliche Multiplikatorinnen und Multi - plikatoren eingesetzt werden. Vera Reiß Staatsministerin