Drucksache 16/4691 02. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gewaltvorfälle in der Ortsgemeinde Fachbach Die Kleine Anfrage 3069 vom 4. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Ortsbürgermeister von Fachbach beklagt im Artikel „Gewalt in Fachbach: Jetzt reicht’s dem Ortschef“, veröffentlich in der Rhein-Zeitung vom 4. Februar 2015, die Gewaltbereitschaft von drei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 19, 15, und 13 Jahren . So sollen die drei Personen die Fachbacher Bevölkerung terrorisieren. Der zuständige Staatsanwalt beschreibt den 15-Jährigen als eine „tickende Zeitbombe“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Probleme der Fachbacher Bevölkerung in Bezug auf die drei Brüder bekannt? 2. Was wurde bisher unternommen, dass es zu keinen weiteren Straftaten mehr kommt? 3. Wie viele Strafanzeigen wurden jeweils gegen die drei Personen erstattet (bitte untergliedert nach dem Straftatbestand)? 4. Wurde gegen die Erziehungsberechtigte und/oder gegen den 15-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dem Verstoß gegen die Schulpflicht nach § 99 Abs. I Schulgesetz Rheinland-Pfalz eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Jugendamtes der Kreisverwaltung Rhein-Lahn unternommen? 6. Was hat das Gespräch zwischen dem Ortsbürgermeister und der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn ergeben? 7. Welche Maßnahmen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn bis jetzt ergriffen bzw. welche Maßnahmen be- absichtigt die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn zu ergreifen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind die Probleme der Fachbacher Bevölkerung in Bezug auf die drei Brüder aus der Presseauswertung bekannt. Zu Frage 2: Die zuständige Polizeidienststelle hat bei Vorliegen strafrechtlich relevanten Verhaltens Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach Abschluss der Ermittlungen zeitnah der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt. Daneben hat die zuständige Polizeidienststelle die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse über die Situation in der Familie dem zuständigen Jugendamt übermittelt. Darüber hinaus haben Vertreter der Polizei mit Vertretern der zuständigen Jugendschutzbehörden wieder - holt und intensiv die Situation erörtert. Polizeilich wurde verfügt, dass die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen die minderjährigen Angehörigen der Familie auf Grund des Wohnortprinzips durch die Polizeiinspektion Bad Ems zu erfolgen hat. Die Polizeiinspektionen Lahnstein und Koblenz übersandten alle Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen an die Polizeiinspektion Bad Ems, um täterbezogene Ermittlungen zu gewährleisten. Die Polizei hat die Tatverdächtigen erkennungsdienstlich behandelt. Polizeibeamte führten darüber hinaus wiederholt Gefährderansprachen durch. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4691 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat, soweit Strafanzeigen gegen zum Tatzeitpunkt Strafunmündige erstattet wurden, von der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgesehen und die Anzeigenvorgänge in vielen Fällen an das jeweils zuständige Jugendamt zur Kenntnis und etwaigen weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit übermittelt. Im Übrigen ist die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig geworden. Weiteres ergibt sich aus den Antworten auf die Fragen 5 und 6. Zu Frage 3: Der schriftlichen Beantwortung dieser Frage stehen schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen entgegen. Die betroffenen Personen sind ein Strafunmündiger, ein Jugendlicher und ein Heranwachsender, auf den möglicherweise das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Die bloße Angabe der Anzahl von Strafanzeigen besagt nichts darüber, ob diese im Einzelfall die Annahme eines Anfangsverdachts gerechtfertigt haben, ob im Falle der Aufnahme von Ermittlungen die Ergebnisse zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts geführt haben und ob es in der Folge zu einer rechtskräftigen Feststellung der Schuld durch ein Gericht gekommen ist. Bei einer Veröffentlichung der Antwort auf diese Frage oder bei Beantwortung dieser Frage in öffentlicher Sitzung des Landtags wäre eine Stigmatisierung der betroffenen Personen zu besorgen. Zu Frage 4: Der 15-jährige Schüler besuchte im Rahmen einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme vom 16. September 2013 bis zum 31. März 2014 eine Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung in freier Trägerschaft. Diese Schule informierte die Schulbehörde weder über die Beendigung der Jugendhilfemaßnahme noch über die Beendigung des Schulverhältnisses. Hierüber erfuhr die Schulbehörde erst im Zusammenhang mit dem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 4. Februar 2015. Sie wird den weiteren Schulbesuch des Schülers regeln und erforderlichenfalls die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren prüfen. Zu Frage 5: Das Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Lahn hat für die fünf Kinder und die Eltern zahlreiche unterstützende Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII veranlasst. Aufgrund des Sozialdatenschutzes nach §§ 61 ff. SGB VIII und § 65 SGB VIII können diese jedoch nicht im Einzelnen aufgeführt werden. Nach Erkenntnissen der Landesregierung hat im Übrigen auch der Landkreis Mayen-Koblenz, in dem die Familie bis zum Ende des Jahres 2011 lebte, bereits verschiedene Hilfen zur Erziehung eingeleitet. Zu Frage 6: Der Ortsbürgermeister hat sich im Sommer 2014 mit der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Verbindung gesetzt. Ihm wurde mitgeteilt, dass die beiden 19 und 15 Jahre alten Personen in der Bundesrepublik geboren wurden und es sich wegen ihres langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet um sogenannte faktische Inländer handelt, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann ausgewiesen werden können, wenn sie wegen besonders schwerwiegenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Strafrechtlich relevante Vorfälle sollten deshalb bei der Polizei angezeigt werden. Der jüngste Sohn besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu Frage 7: Seitens der Ausländerbehörde konnten bisher keine Maßnahmen ergriffen werden, da bislang keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen. Roger Lewentz Staatsminister