Drucksache 16/4694 02. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Krankmachende Bakterien und antibiotikaresistente Keime im Hackfleisch Die Kleine Anfrage 3063 vom 4. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung von Hackfleisch (von der Frischtheke sowie abgepackt) krankmachende Bakterien, darunter auch antibiotikaresistente Keime in unterschiedlichen Konzentrationen nachgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von o. g. Untersuchungsergebnissen und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf mögliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz? 2. Decken sich diese Untersuchungsergebnisse mit den Erkenntnissen der Landesregierung aus den in Rheinland-Pfalz erfolgten Untersuchungen? 3. Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Die Problematik der Zunahme antibiotikaresistenter Keime und des damit verbundenen Wirksamkeitsverlustes antibiotischer Wirkstoffe ist Gegenstand der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Antibiotikaresistente Keime in Putenfleisch“ (Kleine Anfrage 2998)*). Darin werden die Bemühungen der Landesregierung dargestellt, um auf den Ebenen Humanmedizin, Veterinärmedizin , Tierhaltung und Lebensmittelhygiene der Entstehung resistenter Keime entgegenzuwirken und ihre Ausbreitung zu verhindern . Auf die dortigen Ausführungen wird daher implizit auch bei der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage 3063, die ihren Schwerpunkt in der lebensmittelhygienerechtlichen Bewertung hat, Bezug genommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Untersuchungen, auf die die vorliegende Kleine Anfrage Bezug nimmt, wurden durch das Magazin der genannten Stiftung publiziert, fanden Echo in den Medien und sind in dieser Form auch der Landesregierung bekannt. Der den Untersuchungen des Magazins zugrunde liegende konzeptionelle Ansatz ist, einzelne Proben einer breiten Palette ähnlicher Produkte anhand derselben Kriterien zu bewerten und in einem „Ranking“ miteinander zu vergleichen. Alle untersuchten Produkte erhielten von den Redakteuren mindestens die Note „ausreichend“. Demgegenüber untersucht die amtliche Lebensmittelüberwachung risikoorientiert entnommene Proben darauf, ob sie den gesetzlichen Anforderungen zum Beispiel an mikrobiologische Parameter, ggf. in Verbindung mit der Produktkennzeichnung, genügen. Im Ergebnis wird dann das Lebensmittel als sicher oder als nicht sicher beurteilt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/4582. Drucksache 16/4694 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dass rohes Hackfleisch krankmachende Bakterien enthalten kann, ist keine neue Erkenntnis. Allgemein, insbesondere jedoch den Angehörigen von Risikogruppen (hierzu zählen Kleinkinder, immunsupprimierte und ältere Mitmenschen sowie Schwangere), wird daher vom Verzehr rohen Hackfleisches ausdrücklich abgeraten. Die Inverkehrbringer des Hackfleisches als die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer greifen diesen Umstand auf und versehen ihre Produkte regelmäßig mit dem Hinweis, wonach das Fleisch nicht zum Rohverzehr bestimmt ist. Dies wird bei der lebensmittelhygienerechtlichen Begutachtung berücksichtigt. Zu Frage 2: Das Handeln der amtlichen Lebensmittelüberwachung orientiert sich an dem jeweiligen Risiko, das mit Tätigkeiten oder Produkten verbunden ist. Daher untersucht das Landesuntersuchungsamt jedes Jahr eine große Anzahl Proben der Produktkategorie Hackfleisch (gemischtes Hack, Rinderhack, Schweinehack, Mett) unter anderem auf das Vorhandensein krankmachender Bakterien. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2998 „Antibiotikaresistente Keime in Putenfleisch“ ausgeführt wurden in der Vergangenheit Untersuchungen auf antibiotikaresistente Keime nur im Rahmen des bundesweiten Zoonosen-Monitorings durchgeführt . Hackfleisch war dabei bisher noch nicht Gegenstand dieses Monitorings, Ergebnisse hierzu liegen für Rheinland-Pfalz daher nicht vor. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen von Hackfleisch in Rheinland-Pfalz decken sich relativ genau mit denen der genannten Stiftung. Sie stellen sich bezüglich der Hauptpathogene Salmonellen, Listerien, Campylobacter, Verotoxin-bildende Escherichia coli und Yersinien wie folgt dar: Pathogene Keime in Hackfleisch (gemischtes Hack, Rinderhack, Schweinehack, Mett), Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz: 2 Jahr 2010 lose Ware Fertigpackung gesamt negativ positiv gesamt negativ positiv Salmonella spp. 108 106 2 52 51 1 Listeria monocytogenes 1 1 0 1 1 0 Campylobacter spp. 2 2 0 1 1 0 Yersinia enterocolitica 0 0 0 0 0 0 Jahr 2011 lose Ware Fertigpackung gesamt negativ positiv gesamt negativ positiv Salmonella spp. 102 101 1 29 29 0 Listeria monocytogenes 17 17 0 0 0 0 Campylobacter spp. 31 31 0 6 6 0 Yersinia enterocolitica 2 2 0 2 2 0 VTEC 37 37 0 11 10 1 Jahr 2012 lose Ware Fertigpackung gesamt negativ positiv gesamt negativ Positiv Salmonella spp. 67 67 0 2 2 0 Listeria monocytogenes 20 20 0 0 0 0 Campylobacter spp. 0 0 0 0 0 0 Yersinia enterocolitica 1 0 1 0 0 0 Jahr 2013 lose Ware Fertigpackung gesamt negativ positiv gesamt negativ positiv Salmonella spp. 73 72 1 5 5 0 Listeria monocytogenes 25 25 0 3 3 0 Campylobacter spp. 5 5 0 6 6 0 Yersinia enterocolitica 36 34 2 4 4 0 Jahr 2014 lose Ware Fertigpackung gesamt negativ positiv gesamt negativ positiv Salmonella spp. 88 88 0 7 7 0 Listeria monocytogenes 45 45 0 0 0 0 Campylobacter spp. 3 3 0 1 1 0 Yersinia enterocolitica 33 33 0 3 3 0 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4694 Die Tabelle unterscheidet zwischen Hackfleisch in loser Abgabe (Bedientheke) sowie in Fertigpackung. Die deutlich höhere Probenzahl bei loser Ware spiegelt den Umstand wider, dass gemäß dem in der Lebensmittelüberwachung geübten „Sitzlandprinzip“ Ware bevorzugt am Ort der Herstellung beprobt werden sollte. Hersteller des in Rheinland-Pfalz angebotenen Hackfleischs in Fertigpackungen haben überwiegend außerhalb von Rheinland-Pfalz ihren Sitz. Proben wurden teilweise auf eine Keimart, teilweise auf mehrere Keimarten untersucht. Aus der Untersuchungszahl lässt sich daher nicht die Gesamtzahl der Hackfleischproben ermitteln, da die Zahlen einer Spalte nicht ohne weiteres addiert werden können. Zu Frage 3: Da die amtliche Lebensmittelüberwachung aufgrund rechtlicher Vorgaben ihr Handeln nach risikoorientierten Kriterien ausrichtet , ist die Hygiene von Produkten der Kategorie Hackfleisch (gemischtes Hack, Rinderhack, Schweinehack, Mett) von Bedeutung für die Zahlen amtlicher Proben, andererseits aber auch für die Kontrollfrequenz in Hackfleisch herstellenden Betrieben. Neben der hygienischen Herstellung und Beschaffenheit der Produkte ist wesentlich, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern die mit dem Umgang mit Hackfleisch verbundenen Risiken bewusst sind. So hat die Landesregierung Empfehlungen herausgegeben, die unter anderem den hygienischen Umgang mit Hackfleisch im Privathaushalt zum Inhalt haben. Gleichzeitig bestärken die Funde antibiotikaresistenter Keime in Putenfleisch (Kleine Anfrage 2998) und Hackfleisch die Landesregierung in ihren Bestrebungen zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen bei Keimen. Um das Problem der Resistenzbildung bekämpfen zu können, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu muss im Bereich der Humanmedizin ein besonnener und nachhaltiger Einsatz von Antibiotika erreicht werden. Im Bereich der Nutztierhaltung ist der Einsatz von Antibiotika auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und sind die besonders kritischen antibiotischen Wirkstoffe (Reserveantibiotika) in der Tiermast zu vermeiden. Rheinland-Pfalz setzt sich hierfür bereits aktiv auf Bundesebene ein. Daneben muss auch die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich praktischer Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene im Privathaushalt forciert werden. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister 3