Drucksache 16/4696 03. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasserschutz in Koblenz Die Kleine Anfrage 3070 vom 4. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz verfügt über ein zuverlässiges Hochwasserschutzkonzept, welches im Besonderen die Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche, die Hochwasservorsorge und den technischen Hochwasserschutz beinhaltet. Das Land und die Stadt Koblenz arbeiten seit Jahren an einem Hochwasserschutz, vor allem für die Koblenzer Stadtteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim. Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind die Ziele der Hochwasserschutzmaßnahmen werden in den betroffenen Stadtteilen? 2. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen in den Stadtteilen konkret umgesetzt? 3. Wie weit sind die notwendigen Bauarbeiten zum Hochwasserschutz fortgeschritten? 4. Wann wird voraussichtlich der Bau beendet sein? 5. Mit welchen finanziellen Mitteln und in welcher Höhe hat die Landesregierung diese Maßnahmen in Koblenz unterstützt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Stadtteilen Lützel, Neuendorf und Wallersheim wird derzeit ein technischer Hochwasserschutz zur Mosel und zum Rhein hin umgesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, die in der Vergangenheit in besonderer Weise betroffenen Stadtteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim bis zu einem 10-jährlichen Hochwasserereignis (Schutzziel HQ10) vor Hochwasser zu schützen. Dies entspricht einem Pegelstand von etwa 845 cm am Pegel Koblenz. Zur Berücksichtigung von Windstau und Wellenschlag wurde ein Freibord von 30 cm festgelegt. Die maximale Bauwerkshöhe der geplanten Hochwasserschutzanlage liegt somit – bezogen auf den Pegel Koblenz – bei 875 cm. Nach Fertigstellung der Maßnahme bleiben die Stadtteile bei den häufigen kleineren Hochwässern künftig verschont und haben bei eintretenden größeren Hochwässern wesentlich größere Vorlaufzeiten, um die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die notwendigen Räumungsarbeiten durchzuführen. Zu Frage 2: Die Stadt Koblenz, der vom Land die Bauträgerschaft übertragen wurde, errichtet von der Europabrücke in Lützel bis an die Ortsgrenze von Wallersheim auf einer Gesamtlänge von rund 3,8 km einen technischen Hochwasserschutz. Für die Binnenentwässerung im Hochwasserfall werden zwei neue Pumpwerke errichtet. Der Schutz der hochwassergefährdeten Bereiche in den betroffenen Stadtteilen bei 10-jährlichen Hochwasserereignissen wird durch Damm- und Mauerbauwerke – teils erhöht mit mobilen Elementen – erreicht. Die erforderliche Untergrundabdichtung erfolgt durch das Einbringen von Bohrpfahlbzw . Spundwänden. Im Planungsraum hat der rund 650 m lange mobile Hochwasserschutz eine Fläche von insgesamt über 1 100 m2. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4696 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Vorhaben wird in insgesamt sieben Baulosen abgewickelt: – Los 1: Baumschnittarbeiten – Los 2: Bauwerke Neuendorfer Straße – Los 3: Bauwerke Gartenanlage/Rheinufer – Los 4: Pumpwerk Lützel – Los 5: Pumpwerke Neuendorf und Wallersheim – Los 6: Mobile Elemente – Los 7: Landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen Außerdem werden derzeit weitere Hochwasserschutzanlagen in Koblenz-Lützel aus den 1920er/1930er Jahren, wie – das Pumpwerk „An der Bleiche“ und – der dort vorhandene Deich zwischen Europa- und Balduinbrücke saniert. Diese Sanierungsmaßnahmen werden losgelöst von den zuvor genannten Losen des Neubaus durchgeführt. Bereits im Jahr 2004 wurde die Hochwasserschutzmaßnahme für den Stadtteil Koblenz-Ehrenbreitstein gebaut, um diesen Stadtteil bis zu einem 200-jährlichen Hochwasserereignis (Schutzziel HQ200) zu schützen. Nur die Höhenlage des vorhandenen Eisenbahndammes ermöglichte diesen 200-jährlichen Hochwasserschutz. Darüber hinaus haben sich die Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise am Rhein von der Moselmündung bis zur nördlichen Landesgrenze im Herbst 2011 in der Hochwasserpartnerschaft „Nördlicher Mittelrhein“ zusammengeschlossen, um die kommunale Hochwasservorsorge zu verbessern. Seitdem haben sie mit fachlicher Unterstützung des Landes zahlreiche konkrete Maßnahmen erarbeitet , die in den Hochwasserrisikomanagementplan Mittelrhein übernommen wurden. Die Stadt Koblenz hat zudem beschlossen, ein örtliches Hochwasserschutzkonzept für den Stadtteil Kesselheim aufzustellen und mit Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Hochwasservorsorge weiter voran zu bringen. Zu den Fragen 3 und 4: Die endgültige Betriebsbereitschaft des technischen Hochwasserschutzes für die Stadtteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim wird voraussichtlich im Mai/Juni 2015 hergestellt sein. Die gesamte Baumaßnahme einschließlich der landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen wird voraussichtlich im August 2015 abgeschlossen. – Los 1: beendet. – Los 2: Fertigstellung im Februar 2015. – Los 3: Die Hochwasserschutzwand ist fertiggestellt. Aktuell findet die Wiederherstellung des Leinpfades und der Uferböschung mit Rückbau der Baustraße statt. Fertigstellung voraussichtlich im August 2015. – Los 4: Restarbeiten stehen noch an. Fertigstellung voraussichtlich im Mai 2015. – Los 5: Das Pumpwerk ist errichtet. Aktuell erfolgt die Wiederherstellung des Bauumfeldes. Fertigstellung voraussichtlich im Juni 2015. Los 6: beendet. Los 7: Fertigstellung voraussichtlich im August 2015. Sanierungsmaßnahmen: – Pumpwerk „An der Bleiche“: Derzeit in der Ausführungsplanung. Fertigstellung voraussichtlich Ende 2016. – Deich zwischen Europa- und Balduinbrücke: Derzeit in der Ausführungsplanung. Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2016. Zu Frage 5: Nach dem Landeswassergesetz werden Hochwasserschutzanlagen an Gewässern I. Ordnung mit einem Kostenanteil von 85 % an den Maßnahmenkosten, die bis zum 31. Dezember 1994 entstanden sind, und mit einem Kostenanteil von 90 % an den Kosten ab 1. Januar 1995 (§ 84 Abs. 5 LWG) vom Land Rheinland-Pfalz getragen. 10 % der Kosten haben die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, deren Gebiete geschützt werden, zu tragen. Die Neubaumaßnahme Hochwasserschutz für die Stadteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim wird ca. 48 000 000 € kosten. Hiervon trägt das Land ca. 41 100 000 €, die Stadt Koblenz ca. 4 600 000 € und die Stadtentwässerung Koblenz ca. 2 300 000 €. Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Hochwasserschutz in Koblenz-Lützel, werden ca. 2 700 000 € betragen. Das Land Rheinland-Pfalz trägt hiervon ca. 2 100 000 €, die Stadt Koblenz ca. 200 000 € und die Stadtentwässerung Koblenz ca. 400 000 €. Die Gesamtbaukosten für den Hochwasserschutz in Koblenz-Ehrenbreitstein beliefen sich auf 19,1 Mio. €. Das Land RheinlandPfalz hat hiervon 90 % und die Stadt Koblenz 10 % der Kosten getragen. Die Aufstellung des Hochwasserschutzkonzepts Koblenz-Kesselheim wird zu 90 % vom Land gefördert. Ulrike Höfken Staatsministerin