Drucksache 16/4713 06. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Islamisten im Strafvollzug Die Kleine Anfrage 3125 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Insassen rheinland-pfälzischer Justizvollzugseinrichtungen stehen im Verdacht, islamistischen Organisationen anzu- gehören oder zumindest nahe zu stehen oder vertreten aktiv islamistisches Gedankengut? 2. Wie gewährleistet der rheinland-pfälzische Justizvollzug, dass in den Justizvollzugs ein richtungen des Landes nicht islamistische Extremisten, wie schon in anderen Bundes ländern geschehen, ihr Gedankengut unter anderen Gefangenen verbreiten? 3. Wer überprüft die religiöse Ausrichtung islamischer Geistlicher, welche Seelsorge für muslimische Insassen in rheinland-pfälzi- schen Justizvollzugseinrichtungen betreiben? 4. Wie werden die Justizvollzugsbediensteten in Aus- und Fortbildung im Umgang mit islamistischen Extremisten geschult? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gegenwärtig gibt es in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen einen Gefangenen, der wegen einer Straftat mit islamistischem Hintergrund verurteilt ist. Zu Frage 2: Völlig unabhängig von dem Thema islamistisch motivierter Straftaten, aber diese umfassend, werden in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen generell zahlreiche Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um subkulturelle Aktivitäten und strafbare Handlungen jeglicher Art – also auch politisch oder weltanschaulich motivierte – möglichst zu verhindern. Hierzu zählen unter anderem Brief- und Haftraumkontrollen, aber auch spezifische Schulungen und Informationsveranstaltungen, um die Vollzugsbediensteten für entsprechende Zusammenhänge und Phänomene zu sensibilisieren. Gefangene muslimischen Glaubens treten hierbei nicht mehr oder auffälliger als Gefangene anderer Glaubensbekenntnisse in Erscheinung. Für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen besteht keinerlei Anlass, Gefangene muslimischen Glaubens unter einen Generalverdacht zu stellen, wie dies in zahlreichen Presseanfragen zu diesem Thema in letzter Zeit nahe gelegt wird. Handlungsleitend ist hierbei die Erkenntnis, dass Generalisierungen und Diskriminierungen religiöser Zugehörigkeit unerwünschte Radikalisierungen eher noch fördern. Zu Frage 3: In den acht Justizvollzugsanstalten und in den beiden Jugendstrafanstalten stehen Imame zu Verfügung, die die Anstalten mehr oder weniger regelmäßig aufsuchen. Grundlage ist ein Übereinkommen zwischen dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Generalkonsulat der Republik Türkei in Mainz. Von dort aus werden auch die Imame entsandt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4713 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus gibt es in einigen Anstalten auch regelmäßig Besuche mit Gesprächsangeboten für die Gruppe muslimischer Gefangener durch Angehörige der deutschlandweit aktiven Türkisch Islamischen Union (DITIP). Beide Maßnahmen werden seit vielen Jahren durchgeführt und haben sich in der Praxis bewährt. Hinweise auf Radikalisierungen oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten hat es bei den Teilnehmenden dieser Maßnahmen bisher nicht gegeben. Die Überprüfung der Imame und der Vertreter der türkisch islamischen Union erfolgt durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung, in der Regel durch den dortigen Sicherheitsinspektor. Zu Frage 4: Wiederkehrend werden in der zentralen Weiterbildungseinrichtung des rheinland-pfälzischen Justizvollzugs spezifische Schulungen durchgeführt. Schwerpunktmäßig können hier Experten der Polizei und islamwissenschaftliche Kompetenz des Landeskriminalamtes eingebunden werden. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister