Drucksache 16/4714 06. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehr in der Stadt Mainz Die Kleine Anfrage 3106 vom 18. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen in der Stadt Mainz hat das Land in den vergangenen fünf Jahren finanziell unterstützt (Angaben bitte mit Höhe des jeweiligen Zuschusses)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen in der Stadt Mainz sind bewilligt und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt (bitte gliedern: Anschaffung und Maßnahme, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 3. Wann kann bei den jeweiligen Anschaffungen und Maßnahmen mit der Auszahlung der Zuschüsse gerechnet werden (bitte gliedern: Anschaffung und Maßnahme, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 4. Wie erfolgt das Priorisieren der Auszahlung der Zuschüsse durch das Land und wann ist mit einer endgültigen Auszahlung zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2015 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 23,6 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 30,7 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 10,4 Mio. Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 65 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 200 bis 250 Mio. Euro getätigt haben. In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Mio. Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von rund 13,5 Mio. Euro bereit gestellt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4714 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Zu Frage 4: Die Zuwendungsanträge werden nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt. Ausnahmsweise werden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von kommunalen Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes früher gefördert. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4714 3 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2010 Stadt Mainz Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 297 000,00 113 000,00 ausgezahlt Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 297 000,00 113 000,00 ausgezahlt Pauschale für kleinere Beschaffungen – 55 432,70 ausgezahlt Zusammen: 594 000,00 281 432,70 Bewilligt im Jahr 2011 Stadt Mainz Neubau der Feuerwache 2 in Mainz 11 695 000,00 4 678 000,00 4 678 000,00 478 000,00 2015 Pauschale für kleinere Beschaffungen – 55.917,57 ausgezahlt Zusammen: 11 695 000,00 4 733 917,57 4 678 000,00 478 000,00 2015 Bewilligt im Jahr 2012 Stadt Mainz Mehrzweckboot MZB 72 000,00 25 000,00 25 000,00 5 000,00 VE 2015 Pauschale für kleinere Beschaffungen – 56 416,22 ausgezahlt Zusammen: 72 000,00 81 416,22 25 000,00 5 000,00 VE 2015 Bewilligt im Jahr 2013 Stadt Mainz Pauschale für kleinere Beschaffungen – 56.991,03 ausgezahlt Zusammen: – 56 991,03 Bewilligt im Jahr 2014 Stadt Mainz Einsatzleitwagen ELW 1 85 000,00 32 000,00 32 000,00 32 000,00 HH 2014: 19 200,00 VE 2015: 4 160,00 VE 2016: 4 160,00 VE 2017: 4 480,00 Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL 250 000,00 95 000,00 95 000,00 95 000,00 HH 2014: 57 000,00 VE 2015: 12 350,00 VE 2016: 12 350,00 VE 2017: 13 300,00 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 315 000,00 119 000,00 119 000,00 119 000,00 HH 2014: 71 400,00 VE 2015: 15 470,00 VE 2016: 15 470,00 VE 2017: 16 660,00 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 315 000,00 119 000,00 119 000,00 119 000,00 HH 2014: 71 400,00 VE 2015: 15 470,00 VE 2016: 15 470,00 VE 2017: 16 660,00 Pauschale für kleinere Beschaffungen – 57 096,58 ausgezahlt Zusammen: 965 000,00 422 096,58 365 000,00 365 000,00 HH 2014: 219 000,00 VE 2015: 47 450,00 VE 2016: 47 450,00 VE 2017: 51 100,00 Bewilligt im Jahr 2015 Stadt Mainz Wechselladerfahrzeug WLF, 26 t (Investitionsstock) 160 000,00 59 000,00 59 000,00 59 000,00 HH 2015: 59 000,00 Pauschale für kleinere Beschaffungen – 57 324,87 ausgezahlt Zusammen: 160 000,00 116 324,87 59 000,00 59 000,00 HH 2015: 59 000,00 Anlage Zu den Fragen 1 bis 3: