Drucksache 16/4723 09. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 3097 vom 12. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Abend des 10. Februar 2015 wurde die Schiersteiner Brücke in Mainz überraschend wegen Brückenschäden voll gesperrt. Die Folge: „Eine ganze Region droht im Verkehrschaos zu versinken“ (FAZ online vom 11. Februar 2015). Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern ist eine ähnliche Situation – plötzlich erforderliche Sperrung über Wochen – bei der Rheinbrücke bei Wörth denkbar? 2. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass eine Situation wie bei der Schiersteiner Brücke bei der Rheinbrücke bei Wörth nicht auftreten kann? 3. Inwiefern gibt es Notfallpläne für den Fall einer Sperrung der Rheinbrücke bei Wörth? 4. Wie sehen diese aus? 5. Wer ist dafür verantwortlich? 6. Auf welche Weise wird das Krisenmanagement für eine längere Sperrung der Rheinbrücke bei Wörth gewährleistet? 7. Inwieweit ist die Bahn nach Kenntnis der Landesregierung auf eine plötzliche, längere Sperrung der Rheinbrücke im Zuge der B 9 vorbereitet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die aktuellen Ereignisse bei der Schiersteiner Brücke, die während laufender Bau maßnahmen auftraten, sind mit den Gegebenheiten bei der Rheinbrücke bei Wörth nicht vergleichbar. Baumaßnahmen wie bei der Schiersteiner Brücke finden derzeit an der Wörther Rheinbrücke nicht statt. Zu den Fragen 3 bis 6: Bei einem Notfall ist es Aufgabe der zuständigen Polizei- und Verkehrsbehörde, die jeweils erforderlichen Maßnahmen situationsbedingt anzuordnen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 3356 (Drucksache 15/5309) verwiesen. Zu Frage 7: Entsprechend dem Beispiel der Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung von Angebo ten des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs bei der Sperrung der Schiersteiner Brücke ist es Aufgabe des zuständigen Zweckver bandes Schienenpersonennahverkehr Süd und der regionalen Verkehrsverbünde, die erforderlichen Maßnahmen situationsbedingt einzuleiten. Im Falle der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der Schiersteiner Brücke konnten kurzfristig erheb liche zusätzliche Kapazitäten bereit gestellt werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode