Drucksache 16/4729 10. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehren im Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3103 vom 14. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Landkreis Kaiserslautern hat das Land in den vergangenen fünf Jahren finanziell unterstützt (Angaben bitte jeweils mit Höhe des Zuschusses)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Landkreis Kaiserslautern sind bewilligt und durch die jeweilige Kommune ange- schafft, aber die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Gesamt - zuschuss, ausstehender Zuschuss)? 3. Wann kann bei den jeweiligen Anschaffungen und Maßnahmen mit der Auszahlung der Zuschüsse gerechnet werden (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 4. Nach welchen Prioritäten erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse durch das Land? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2015 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 23,6 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 30,7 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 10,4 Mio. Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 65 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 200 bis 250 Mio. Euro getätigt haben. In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Mio. Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von rund 13,5 Mio. Euro bereit gestellt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4729 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Zu Frage 4: Die Zuwendungsanträge werden nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt. Ausnahmsweise werden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von kommunalen Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes früher gefördert. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4729 Anlage Zu den Fragen 1 bis 3: 3 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2010 Normalförderprogramm: VG Hochspeyer Mittleres Löschfahrzeug MLF (RP) 130 000,00 50 000,00 ausgezahlt VG Otterberg Einsatzleitwagen ELW 1 85 000,00 32 000,00 ausgezahlt Alle Aufgabenträger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 60 014,12 ausgezahlt Zwischensumme Normalförderprogramm: 215 000,00 142 014,12 Konjunkturpaket II- Sonderförderprogramm (K II): VG Otterbach Neubau Feuerwehrhaus in Mehlbach (K II) 113 400,00 113 400,00 ausgezahlt Zwischensumme K II-Sonderförderprogramm: 113 400,00 113 400,00 Gesamtsumme Normalförderprogramm und K II – Sonderförderprogramm: 328 400,00 255 414,12 Bewilligt im Jahr 2011 VG Landstuhl Hilfeleistungs-Löschgruppen fahrzeug HLF 20/16 315 000,00 119 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 59 890,41 ausgezahlt Zusammen: 315 000,00 178 890,41 Bewilligt im Jahr 2012 Landkreis Wechselladerfahrzeug mit Kran, WLF, 26 Tonnen 160 000,00 59 000,00 ausgezahlt VG Hochspeyer Einsatzleitwagen ELW 1 85 000,00 32 000,00 32 000,00 32 000,00 VE 2014: 16 000,00 VE 2015: 16 000,00 VG Kaiserslautern-Süd Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Queidersbach 104 400,00 34 800,00 ausgezahlt Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Trippstadt 242 500,00 80 900,00 ausgezahlt VG Weilerbach Mittleres Löschfahrzeug HLF (RP) 130 000,00 50 000,00 50 000,00 5 000,00 VE 2015: 5 000,00 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 59 710,61 ausgezahlt Zusammen: 721 900,00 316 410,61 82 000,00 37 000,00 VE 2014: 16.000,00 VE 2015: 21.000,00 Bewilligt im Jahr 2013 VG Hochspeyer Schlauchpflegeanlage 25 600,00 8 500,00 8 500,00 3 400,00 VE 2015: 1 700,00 VE 2016: 1 700,00 VG Landstuhl Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 (RP), Investitionsstock 70 000,00 26 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 59 728,33 ausgezahlt Zusammen: 95 600,00 94 228,33 8 500,00 3 400,00 VE 2015: 1 700,00 VE 2016: 1 700,00 Drucksache 16/4729 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2014 VG Otterberg Hilfeleistungs-Löschgruppen fahrzeug HLF 10 200 000,00 73 000,00 73 000,00 73 000,00 HH 2014: 43 000,00 VE 2015: 9 490,00 VE 2016: 9 490,00 VE 2017: 10 220,00 Einbau einer stationären Notstromversorgung im Feuerwehrhaus Otterberg 40 000,00 14 000,00 14 000,00 14 000,00 HH 2014: 8 400,00 VE 2015: 1 820,00 VE 2016: 1 820,00 VE 2017: 1 960,00 VG Ramstein-Miesenbach Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL 250 000,00 95 000,00 95 000,00 38 000,00 VE 2015: 12 350,00 VE 2016: 12 350,00 VE 2017: 13 300,00 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 59 664,87 ausgezahlt Zusammen: 490 000,00 241 664,87 182 000,00 125 000,00 HH 2014: 51 400,00 VE 2015: 23 660,00 VE 2016: 23 660,00 VE 2017: 25 480,00 Bewilligt im Jahr 2015 Landkreis Abrollbehälter AB-Sozial – 1. Teilrate – 17 800,00 3 946,00 (= Bew. 1. Teilrate! Insgesamt vorgesehene Bewilligung = 5 900,00) 3 946,00 3 946,00 HH 2015 Alle Aufgaben träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 59 617,29 59 617,29 59 617,29 HH 2015 Zusammen: 17 800,00 63 563,29 63 563,29 63 563,29 HH 2015