Drucksache 16/4735 12. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Wegfall der Ausgleichszulage im Kreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3102 vom 13. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Summe der im Landkreis Kaiserslautern ausgezahlten Ausgleichszulage jeweils in den letzten fünf Jahren? 2. Wie wurde diese Summe nach Wegfall der Ausgleichszulage, ggf. im Landkreis Kaiserslautern, verwendet? 3. In welcher Weise gibt oder gab es eine Kompensation für die bisherigen Empfänger der Ausgleichszulage? 4. Inwieweit hält die Landesregierung es für geboten, landwirtschaftliche Betriebe in naturbenachteiligten Gebieten besonders zu fördern, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Überleben zu sichern und in welcher Weise tut sie dies? 5. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung landwirtschaftliche Betriebe in naturbenachteiligten Gebieten in anderen Bun- desländern unterstützt? 6. Sofern dort noch eine Ausgleichszulage ausgezahlt wird, wie wirkt sich das nach Ansicht der Landesregierung auf die Wett- bewerbsfähigkeit rheinland-pfälzischer Betriebe in naturbenachteiligten Gebieten aus? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. März 2015 wie folgt beantwortet: Bei der Ausgleichszulage (AGZ) handelt es sich um eine Fördermaßnahme mit einer sehr geringen Spezifität. Für die neue Förderperiode wird der Schwerpunkt auf zielgerichtete Programme gelegt. Die entspricht den Prioritäten der neuen ELER-Verordnung wie z. B. die Förderung der Biodiversität. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage 3102 des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für das Jahr 2010 liegen keine Landkreise bezogenen Auswertungen vor und sind aufgrund von Änderungen in der Datenverarbeitung nicht mehr mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Im Jahr 2011 wurden 220 000 Euro, im Jahr 2012 wurden 248 000 Euro und im Jahr 2013 254 000 Euro gezahlt. Zum 31. Dezember 2013 wurde die Zahlung in Rheinland-Pfalz eingestellt, 2014 wurde vor dem Hintergrund der Kürzungen der GAK durch die Bundesregierung keine AGZ gezahlt. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Aufgrund der im Vergleich zu den Jahren 2011, 2012 und 2013 rückläufigen ELER-Mittel und dem Ausbleiben der seitens des Bundes angekündigten Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) war es notwendig, Einschnitte bei der bisherigen Agrarförderung vorzunehmen. Zudem hätten die neuen Kriterien für die Handhabung Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4735 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der Ausgleichszulage dazu geführt, dass der Finanzbedarf deutlich angestiegen wäre. Der Wegfall der AGZ wurde unter anderem in den vorbereitenden Sitzungen zu dem rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Landentwicklung , Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) mit den WISO-Partnern erörtert. Insgesamt unterstützt dies die Entscheidung, die Förderung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und die der ländlichen Bodenordnung vorrangig gegenüber der AGZ fortzusetzen und die Finanzmittel für diese Maßnahmen auf hohem Niveau zu stabilisieren . Mit diesen Maßnahmen wird die Zukunftsfähigkeit gezielt unterstützt. Zu den Fragen 5 und 6: Eine AGZ ist nicht in allen Bundesländern vorgesehen. Derzeit sind erst einige der Länderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums seitens der EU-Kommission genehmigt. In welchen Ländern zukünftig eine AGZ vorgesehen ist und unter welchen Bedingungen hier eine Genehmigung zu erwarten ist, ist nicht bekannt. Die Wettbewerbsfähigkeit in benachteiligten Gebieten hängt nicht von der Zahlung einer AGZ ab. Hier sind oft andere Faktoren, wie z. B. die Investitionsförderung, Bodenordnung, landwirtschaftlicher Wegebau, Vermarktungsstrukturen etc. entscheidender und werden von den WISO-Partnern als wichtiger bewertet. Insofern ist eine isolierte Betrachtung einer AGZ und ihre Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht durchführbar und nicht zielführend. Ulrike Höfken Staatsministerin