Drucksache 16/4741 12. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Überlastung kriminaltechnischer Institute Die Kleine Anfrage 3108 vom 18. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge haben die Generalstaatsanwälte bei einem Treffen in Görlitz die Überlastung kriminaltechnischer Institute in Deutschland beklagt. In vielen Fällen könne sichergestelltes Beweismaterial nicht fristgerecht ausgewertet werden. Auch fehle an vielen Stellen die notwendige Technik. Teilweise müssten Private mit den Untersuchungen beauftragt werden, heißt es in dem Bericht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwiefern sind rheinland-pfälzische kriminaltechnische Institute von diesen Überlastungen betroffen? 2. Wie hat sich das zu untersuchende Datenvolumen von beschlagnahmten Datenträgern, die für Strafverfahren ausgewertet müs- sen, in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 3. Wie hat sich die Zahl der DNA-Proben, die an Tatorten sichergestellt wurden, in den letzten fünf Jahren entwickelt? 4. In wie vielen Fällen konnte beschlagnahmtes Beweismaterial nicht untersucht werden und musste ungeprüft zurückgegeben wer- den? 5. In welchen Zeitintervallen wird die Technikausrüstung der rheinland-pfälzischen kriminaltechnischen Institute erneuert? 6. Wurden auch in Rheinland-Pfalz private Institute von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Erstellung von Gutachten beauf- tragt? 7. Von wem und nach welchen Kriterien werden Priorisierungen bei der Bearbeitung von zu untersuchenden beschlagnahmten Datenträgern und DNA-Spurenträgern vorgenommen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ist die Abteilung 2 „Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ (Forensische IuK) für die Auswertung elektronischer Medien zuständig. Alle anderen kriminaltechnischen Untersuchungsanträge, wozu auch die molekulargenetische Analytik von Spuren gehört, bearbeitet die Abteilung 3 „Kriminalwissenschaft und -technik“. Die beiden Abteilungen sind personell und technisch so ausgestattet, dass die dort durchgeführten Untersuchungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erfolgen können. Alle Polizeipräsidien verfügen über eigens eingerichtete Fachkommissariate K15 (Forensische IUK/ Technische Ermittlungsunterstützung ) in den Zentralen Kriminalinspektionen am Sitz der Polizeipräsidien. Sie führen im Bereich Mobilforensik die Sicherung, Auswertung und die Aufbereitung von mobilen Endgeräten wie z. B. Smartphones, Tablets und Navigationsgeräten für die anschließende Sachbearbeitung durch. In den für den Erkennungsdienst zuständigen Fachkommissariaten der Polizeipräsidien werden molekulargenetische Spuren erfasst und vorselektiert. Die Untersuchung dieser Spuren erfolgt ausschließlich im Landeskriminalamt . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4741 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mit der Sonderlaufbahn Polizei wird die Landesregierung die personelle Ausstattung einzelner Untersuchungsbereiche weiter stärken . Einerseits sollen bereits im Polizeidienst tätige Tarifbeschäftigte – insbesondere qualifizierte IT-Fachkräfte – mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis dauerhaft für die Polizei gehalten werden. Andererseits wurden weitere Stellen für die Einstellung externer IT-Spezialisten geschaffen, die bei den Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt eingesetzt werden. Zu Frage 1: Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist in der Medienberichterstattung zu Recht nicht als eines der besonders überlasteten kriminaltechnischen Institute erwähnt. Das Landeskriminalamt hat in seiner Abteilung „Kriminalwissenschaft und -technik“, frühzeitig personelle, organisatorische und investive Weichenstellungen für die Fortentwicklung des Dezernates Biologie getroffen, so dass keine vergleichbaren Probleme bei der Bearbeitung von DNA-Spuren auftreten. Alle DNA-Tatortspuren werden innerhalb kurzer Laufzeiten bearbeitet. Auch für den Bereich „Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ trifft die in den Medien geschilderte Situation nicht zu. RheinlandPfalz hat die forensische IuK seit der Dezentralisierung im Jahr 2001, als bei den Polizeipräsidien dezentrale DV-Gruppen (seit 2012 im K15 angesiedelt) eingerichtet wurden, kontinuierlich personell wie auch technisch weiterentwickelt. Insbesondere das rheinland-pfälzische Modell des X-Ways Terminalservers 1) trägt neben anderen Maßnahmen dazu bei, dass digitale Verfahrensdaten der Sachbearbeitung möglichst zeitnah für die Auswertung zur Verfügung stehen. Zuletzt hat das Land für den Bereich Mobilforensik (Sicherung und Auswertung von mobilen Endgeräten, wie z. B. Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte etc.) landesweit Investitionen in die Sicherungs- und Auswertehardware/-software getätigt. Dies ermöglicht es den Polizeipräsidien zu einem hohen Prozentsatz Daten aus sichergestellten mobilen Endgeräten eigenständig zu sichern , auszuwerten und für die Sachbearbeitung aufzubereiten. Eine Befassung der forensischen IuK des Landeskriminalamtes wird dadurch entbehrlich. Dies versetzt das LKA in die Lage, die Konzentration auf besonders komplexe und schwierige Spezialfälle, in denen gelöschte Daten beispielsweise von Smartphones aufwändig rekonstruiert oder Gerätesperrcodes umgangen werden müssen, zu legen. Zu Frage 2: Die Polizei erfasst gesicherte Datenmengen nicht statistisch. Die exakte Bezifferung des untersuchten Datenvolumens ist daher nicht möglich. Die polizeilichen Erfahrungen des LKA und der Polizeipräsidien belegen anhand von Näherungswerten jedoch, dass die Zahlen der zu untersuchenden digitalen Beweismittel und die auszuwertende Datenmenge kontinuierlich ansteigen. So werden nach Schätzung der Polizeipräsidien in ihrem Bereich jährlich Datenmengen im dreistelligen Terabytebereich ausgewertet. Das Landeskriminalamt hat in den Jahren 2012, 2013 und 2014 eine Erhebung der dort untersuchten Geräte durchgeführt: Jahr PC/externe Datenträger Mobilgeräte/Tablets 2012 75 349 2013 75 264 2014 202 194 Die Polizei stellt zunehmend externe Datenträger, wie z. B. USB-Sticks, Festplatten und SD-Karten sicher. Dies führt zu einer Zunahme der auszuwertenden Datenmengen. Nutzer gehen vermehrt dazu über, zusätzliche Datenträger zu erwerben und zu verwenden , statt Informationen auf bereits vorhandenen Datenträgern zu löschen. Für den Bereich der Mobilforensik stellt die Polizei ebenfalls einen signifikanten Anstieg der auszuwertenden Datenmengen fest. Die zunehmende Verbreitung und die Vielfalt der Geräte nebst der hohen Zahl installierter Applikationen (Apps) mitsamt den darin gespeicherten Informationen erhöht die Aufwände für die Sicherung und Aufbereitung der Daten. So kann beispielsweise die Auswertung eines Chat-Verlaufs (z. B. in der Anwendung „WhatsApp“) die Sichtung, Bewertung und Aufbereitung von Chat-Nachrichten in fünfstelliger Zahl erfordern. 2 1) X-Ways Terminalserverkonzept = Digitale Verfahrensdaten werden nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter vorgefiltert, von jeglichem digitalen Ballast bereinigt und anschließend manipulationssicher in einem Datencontainer im Polizeinetz zur Verfügung gestellt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4741 Zu Frage 3: Die Entwicklung molekulargenetischer Untersuchungen übersandter Spuren und Vergleichsproben in den Jahren 2010 bis 2014 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2010 2011 2012 2013 2014 19 000 20 000 18 700 20 100 20 200 Zu Frage 4: Die Abteilung „Kriminalwissenschaft und -technik“ kann die ihr zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich wahrnehmen. Auch im Bereich der „Forensischen IuK“ hat die Polizei in keinem Fall Asservate ungeprüft zurückgegeben. Mobile Geräte hat die Polizei in den vergangenen Jahren in Einzelfällen lediglich dann nicht untersucht, wenn deren Auswertung für das jeweilige Strafverfahren nicht mehr notwendig war. Aufgrund der Komplexität und der steigenden technischen Herausforderungen bei der Auswertung kann es allerdings zu Verzögerungen kommen. Zur konkreten Gefährdung eines Ermittlungsverfahrens kam es bisher jedoch nicht. Einzelne Ermittlungsverfahren mit besonders hohen sichergestellten Datenmengen können vorhandene Ressourcen vorübergehend stark binden, so dass die durchschnittlichen Verfahrensdauern in anderen Ermittlungsverfahren sich verlängern können. Durch interne Priorisierung und Selektion sowie durch direkte Absprachen mit der Staatsanwaltschaft werden in solchen Fällen Lösungen herbeigeführt. Zu Frage 5: Die qualitativ hochwertige und zeitgerechte Bearbeitung von Untersuchungsanträgen erfordert eine dem Stand der Technik angepasste Ausstattung. Bei der Bemessung der Zeitintervalle für die Erneuerung müssen unterschiedliche Faktoren, u. a. auch die Nutzungsintensität , die Art des Geräts und die generelle technische Fortentwicklung Berücksichtigung finden. Kriminaltechnische Geräte , die zum einen hoher Beanspruchung ausgesetzt sind und sich zum anderen stetig technisch fortentwickeln, werden im Durchschnitt nach sechs bis sieben Jahren erneuert. Für andere Geräte gelten grundsätzlich Erneuerungszeiträume von ca. zehn Jahren. Im Bereich der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung liegt das Erneuerungsintervall bei durchschnittlich drei bis vier Jahren. Zu Frage 6: Die Abteilung 3 (Kriminalwissenschaft und -technik) des Landeskriminalamtes hat bis zum Jahr 2012 externe Institute (Rechtsmedizin ) mit einfachen DNA-Spurenanalysen beauftragt. Seit dem Ausbau der DNA-Analytik im Landeskriminalamt im Jahr 2013 sind keine Analysen und Gutachten mehr an externe Institute vergeben worden. Eine externe Vergabe an Institute erfolgt lediglich bei sogenannten "DNA-Präventivproben" gemäß § 81g StPO. Hierbei handelt es sich um Routineuntersuchungen, bei denen kriminalistischer bzw. kriminologischer Sachverstand nicht zwingend erforderlich ist. Die Abteilung 2 (Forensische IuK) hat bisher keine externen Institute mit der Auswertung und Erstellung von Gutachten beauftragt. Bei zwei Staatsanwaltschaften sind in Verfahren wegen Kinder- und Jugendpornografie in Eilfällen (Haftsachen, Beschwerden gegen Beschlagnahme, Auswertung von Eigentum Dritter oder Firmenhardware etc.) private Sachverständige beauftragt worden, um eine zeitnahe Auswertung sicherzustellen. Zu Frage 7: Die Sachleitungsbefugnis im Ermittlungsverfahren obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Priorisierung von Untersuchungsaufträgen fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften. In vielen Fällen ist die besondere Eilbedürftigkeit jedoch offenkundig und wird bereits unmittelbar bei der Polizei erkannt. Diese nimmt eine entsprechende Priorisierung dann auch eigenständig vor. Die Staatsanwaltschaften machen nur dann Vorgaben für eine Priorisierung, wenn dies im Einzelfall geboten ist. Kriterienkataloge für die Vornahme von Priorisierungen bestehen bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht. Die Dringlichkeit wird jeweils nach den Besonderheiten des Einzelfalles beurteilt. Die Eilbedürftigkeit ist wegen des besonders zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatzes vor allem bei Haftsachen und in Fällen, in denen ein Beweismittelverlust droht, zu bejahen. DNA-Spuren, die aus Verbrechenstatbeständen resultieren, selektiert das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz nicht vor. Die zeitliche Priorisierung findet in jedem Einzelfall in Absprache mit der beauftragenden Polizeidienststelle statt. Bei Vergehenstatbeständen erfolgt eine mit den Staatsanwaltschaften abgestimmte Vorselektion durch die beauftragende Polizeidienststelle. Kriterien hierfür können z. B. die Tat-/Ermittlungsrelevanz, Beweisrelevanz, Deliktschwere, Verhältnismäßigkeit oder die Verwertbarkeit der Spur sein. Roger Lewentz Staatsminister 3