Drucksache 16/475 20. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auflösung des Vermessungs- und Katasteramtes in Neuwied Die Kleine Anfrage 316 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird das Vermessungs- und Katasteramt in Neuwied vollständig aufgelöst sein und der Standort Neuwied geschlossen? 2. Wie sieht die zukünftige Personal- und Einsatzplanung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Neu- wied nach dessen Schließung aus? 3. Welche Einsatzmöglichkeiten und -orte sieht die Landesregierung für halbtags und in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor? 4. Wie wird die Landesregierung eine bürgernahe Erreichbarkeit der Dienstleistungen des Vermessungs- und Katasteramtes für die Menschen im Kreis Neuwied gewährleisten? 5. Welcher Verwendung wird das Gebäude in Neuwied nach der Auflösung des Vermessungs- und Katasteramtes zugeführt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Mit umfangreichen und breitgefächerten Investitionen hat sich die Vermessungs- und Katasterverwaltung frühzeitig auf neue Informations - und Kommunikationstechnologien eingestellt und gleichzeitig wesentliche Geobasisdatenbestände des Liegenschaftskatasters in digitale Form überführt. Diese Maßnahmen waren die Basis für die Einführung neuer Verfahrenslösungen und Verfahrensabläufe . Der daraus resultierende Personalabbau wird sich in Zukunft fortsetzen. Das hat Auswirkungen auf die bestehende Aufbauorganisation unter Einbeziehung der zukünftig notwendigen Anzahl der Vermessungs- und Katasterämter. Ausdrücklich bestätigt wird dieser Weg auch im Bericht des Rechnungshofs über die Prüfung der Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungs - und Katasterverwaltung. Die mit dem Ministerratsbeschluss vom 13. September 2011 eingeleitete Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist geprägt durch größere Zuständigkeitsbereiche, eine Stärkung der Ämter in ihren Handlungskompetenzen und eine ämterbezogene Konzentration von Spezialaufgaben mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Präsenz in einer für die Bürgerinnen und Bürger erreichbaren Nähe. Dazu gehört auch, die neue Struktur unter Einbeziehung der bisherigen Standorte und Nutzung der dort vorhandenen Infrastruktur auszugestalten, um Investitionen in neue Gebäude sowie technische Infrastruktur zu vermeiden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung soll möglichst in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Schließung des Vermessungs- und Katasteramts Neuwied steht noch nicht fest. Im Vordergrund steht die Unter- Drucksache 16/475 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode bringung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufzulösenden Dienststellen an den beiden dauerhaften Niederlassungen in Westerburg und Sankt Goarshausen unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen (z. B. Telearbeit), der Altersteilzeit, des vorzeitigen Ruhestands sowie der Verwendung in anderen Vermessungs- und Katasterbehörden oder in anderen Verwaltungsbereichen. Erst danach können Standorte geschlossen werden. Zu den Fragen 2 und 3: Grundsätzlich wird für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Weiterverwendung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung angestrebt. Die Reformmaßnahmen sollen, unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen (z. B. Telearbeit) und Arbeitszeitmodelle, der Altersteilzeit, des vorzeitigen Ruhestands sowie der Verwendung in anderen Vermessungs- und Katasterbehörden möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Dies gilt in besonderer Weise für die in Teilzeit beschäftigten Bediensteten . Zur Abfederung persönlicher Härten soll auch eine Verwendung in anderen Verwaltungsbereichen in Betracht kommen. Im Vorfeld werden umfassende Erhebungen und Erörterungen der persönlichen Vorstellungen über die künftige Verwendung der Bediensteten unter Abwägung mit den dienstlichen Belangen durchgeführt. Zu Frage 4: Durch die im Stadtbereich und in der Umgebung von Neuwied ansässigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach mit der Befugnis zur Gewährung von Einsicht, Erteilung von Auskünften und Überlassung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und das Internetangebot der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist eine gute Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Raum Neuwied mit Dienstleistungen des amtlichen Vermessungswesens gewährleistet . Dies gilt auch für die Liegenschaftsvermessungen, die bereits derzeit landesweit zu über 80 % von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erledigt werden. Zu Frage 5: Das Dienstgebäude des Vermessungs- und Katasteramts Neuwied ist vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) angemietet . Der Mietvertrag wird zu gegebener Zeit gekündigt. Das Gebäude wird vom LBB verwaltet und entweder weitervermietet oder veräußert. Roger Lewentz Staatsminister