Drucksache 16/4755 17. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal Die Kleine Anfrage 3115 vom 20. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Entwicklung des Loreley-Plateaus ist aus Sicht aller staatlichen Ebenen von herausragender Bedeutung. Die örtlichen Ebene, die Stadt St. Goarshausen, die Ortsgemeinde Bornich, die Verbandsgemeinde Loreley, der Rhein-Lahn-Kreis, das Land und der Bund sind sich um den Wert der Loreley bewusst. Es bietet sich derzeit eine noch nie da gewesene Chance auf Realisierung. Wo in der Vergangenheit Umsetzung am Zugriff auf Flächen scheiterte, hat heute der Investor den Zugriff auf alle für die Umsetzung wichtigen Flächen. Mit der erfolgten Durchführung des Wettbewerbsverfahrens „Neugestaltung des Loreley-Plateaus“ haben die örtlichen Akteure unter Hinzuziehung aller später an der Umsetzung beteiligten Stellen und Institutionen sehr gute Vorarbeit zur möglichen Realisierung geleistet. Die positive Entwicklung auf dem Plateau ist vom Zustandekommen eines Trägermodells unter Beteiligung des Landes abhängig; denn der Investor ist bereit, die von ihm optionierten Grundstücke insoweit an die öffentliche Hand zu geben, soweit diese die Grundstücke zur Realisierung des „Kultur- und Landschaftsparks“ benötigt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist das Land bereit Träger dieser Maßnahme zu werden, wenn nein, welche Trägerschaft ist vorgesehen bzw. welches Träger- modell wird von der Landesregierung favorisiert und wie wird sich darin das Land am Eigentumserwerb und an der Trägerschaft der zukünftigen öffentlichen Flächen dauerhaft beteiligen? 2. Welcher Zeitpunkt ist für die Entstehung der Fläche vorgesehen? 3. Mit welchem Kostenvolumen wird für die öffentliche Fläche gerechnet? 4. Welche Finanzierung ist hierfür angedacht bzw. wird das Land diese übernehmen und in welchem Kostenrahmen wird sich das Land beteiligen? 5. Wird das Land finanzielle Mittel im Haushalt 2016 vorsehen? 6. Wird von der VG Loreley oder dem Zweckverband Oberes Mittelrheintal eine Mitfinanzierung erwartet? 7. Wer wird die Pflege und Unterhaltung der Fläche übernehmen und finanzieren bzw. wird das Land diese übernehmen und in welchem Kostenrahmen wird sich das Land später dauerhaft bei der Unterhaltung beteiligen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Loreley-Plateau befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden St. Goarshausen und Bornich. Die Neugestaltung des LoreleyPlateaus als öffentlicher Raum ist insoweit eine kommunale Maßnahme. Da es sich aber – auch nach Auffassung der Landesregierung – um ein Schlüsselprojekt bei der Entwicklung des Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal handelt, wird das Land selbstverständlich der Verbandsgemeinde Loreley und den Standortgemeinden St. Goarshausen und Bornich bei der weiteren Entwicklung beratend und unterstützend zur Seite stehen, so wie es dies auch bereits über das gesamte Wettbewerbsverfahren im Jahr 2014 getan hat. Dies belegt das Interesse der Landesregierung an einer Umsetzung des Projekts. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4755 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für die Neugestaltung des Loreley-Plateaus sollen im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Bundesmittel beantragt werden. Nach den Antragsvoraussetzungen können ausschließlich Kommunen Antragsteller sein. In Absprache mit den beteiligten Gemeinden wird deshalb die Verbandsgemeinde Loreley Träger der Maßnahme und damit Antragsteller werden. Zu Frage 2: Der derzeitige Verfahrensstand erlaubt noch keine Aussagen zu einem belastbaren Zeitplan, der viele Arbeitsschritte mit gegenseitigen Abhängigkeiten aufweisen wird. Es wird in den nächsten Schritten darum gehen, das Vergabeverfahren über freiberufliche Leistungen für Freianlagen bis zur Ausführungsplanung einschließlich der technischen Ausrüstung zum Abschluss zu bringen und damit auch über das zu realisierende Konzept zu entscheiden, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen, das Baurecht zu schaffen und die Ausführungsplanung zu erstellen. Außerdem muss die weitere Abstimmung mit der UNESCO bzw. mit ICOMOS erfolgen. Zu Frage 3: Das Kostenvolumen für die Neugestaltung des Loreley-Plateaus hängt erstens von dem zu realisierenden Konzept ab. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Zweitens liegt das von der Verbandsgemeinde Loreley beim Gutachterausschuss beauftragte Wertgutachten für die Grundstücke auf dem Loreley-Plateau, die zukünftig als öffentlicher Raum gestaltet werden sollen, noch nicht vor. Dies muss abgewartet werden. Zu den Fragen 4 und 5: Eine Förderung der Umgestaltung des Loreley-Plateaus durch die Landesregierung im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme ist grundsätzlich denkbar. Detaillierte Aussagen dazu sind nach dem derzeitigen Projektstand nicht möglich. Auf die Antworten zu Frage 1, 3 und 7 wird verwiesen. Zu Frage 6: Bei allen Programmen der Städtebauförderung ist ein Eigenanteil der antragstellenden Kommunen zwingend. Dies ist der Verbandsgemeinde Loreley auch bekannt. Auf die Antworten zu den Fragen 1, 4 und 5 wird verwiesen. Zu Frage 7: Derzeit kann kein Kostenvolumen beziffert und damit auch keine Aussage zu den Folgekosten getroffen werden. Eine Aussage zu der Finanzierung insgesamt ist daher ebenfalls noch nicht möglich. In der Lenkungsgruppensitzung am 25. Februar 2015 haben die betroffenen Kommunen – unterstützt vom Landkreis Rhein-LahnKreis – mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, ein Gutachten zu beauftragen. Das Gutachten soll Optionen für einen dauerhaften, kostengünstigen und langfristigen Betrieb aufzeigen. Roger Lewentz Staatsminister