Drucksache 16/4756 zu Drucksache 16/4560 17. 03. 2015 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4560 – Situation der Tierärzte in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4560 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Südwestrundfunk wurde Anfang Dezember 2014 über die Situation der Tierärzte berichtet. Dabei wurde deutlich, dass es in bestimmten Regionen einen Tierarztmangel gibt, vor allem im Nutztierbereich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Tierärzte in Rheinland-Pfalz? 2. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Tierärzte in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren bis heute entwickelt (Differenzierung nach Landkreisen, kreisfreien Städten und insgesamt )? Wie stellt sich die Entwicklung differenziert nach Praxen für Groß- und Kleintiere oder gemischte Praxen in den jeweiligen Gebieten dar, wie hoch ist der Frauen- und Ausländeranteil an den praktizierenden Tierärzten? 3. Welche Aufgaben und Funktionen nehmen sie in Rheinland-Pfalz in welchen Bereichen wahr? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Entwicklung und die derzeitige Versorgungssituation (Differenzierung wie zuvor)? 5. Wie bewertet die Landesregierung den tatsächlichen Gesamtbedarf an niedergelassenen Tierärzten in Rheinland-Pfalz gemessen an ihren Aufgaben (Differenzierung wie zuvor)? 6. Inwiefern herrscht ein Mangel an niedergelassenen Tierärzten in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor)? Wie äußert sich dieser und welches sind die Folgen? Wie sieht die tierärztliche Altersstruktur (Differenzierung wie zuvor) aus? 7. Inwiefern gibt es konkrete Probleme im Zusammenhang mit der Versorgungssituation, welche Aufgabenbereiche sind hier besonders betroffen? 8. Welche Entwicklung wird für die Zukunft erwartet? 9. Wie hat sich die Zahl der Tierärzte im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz in den letzten 10 Jahren bis heute entwickelt (Differenzierung nach den jeweiligen kommunalen und Landesbehörden sowie insgesamt)? 10. Welche Aufgaben und Funktionen nehmen sie in den jeweiligen Dienststellen wahr? 11. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Entwicklung und die derzeitige Versorgungssituation (Differenzierung wie zuvor)? 12. Wie beurteilt sie den tatsächlichen Gesamtbedarf an Tierärzten im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz, gemessen an den bestehenden Aufgaben (Differenzierung wie zuvor)? 13. Inwieweit gibt es einen Mangel an Tierärzten im öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor)? Wie äußert sich dieser und welches sind die Folgen? Wie stellt sich die tierärztliche Altersstruktur (Differenzierung wie zuvor) dar? 14. Welche konkreten Probleme gibt es im Zusammenhang mit der derzeitigen Stellensituation , welche Bereiche sind besonders betroffen? 15. Welche Entwicklung wird für die Zukunft erwartet? 16. Wie haben sich die neuen rechtlichen Vorgaben der EU in den letzten Jahren auf den Einsatz und den Bedarf von Tierärzten ausgewirkt? 17. Wie hat sich das Einkommens- und Gehaltsniveau für Tierärzte in Rheinland-Pfalz gegenüber vergleichbaren Berufsgruppen in den letzten Jahren entwickelt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4756 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18. Wie hat sich der Tätigkeitscharakter der Tierärzte in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren entwickelt? Welche Defizite entstehen durch die Fülle der Neuaufgaben für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz? 19. Wie hat sich die Personalsituation in den letzten Jahren auf die Tätigkeit der Tierärzte in Rheinland-Pfalz ausgewirkt? 20. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz? 21. Inwieweit tritt die Landesregierung für die Abschaffung des tierärztlichen Dispensierrechtes in Rheinland-Pfalz ein? Welche Auswirkungen hätte das auf die tierärztliche Arbeit? 22. Inwieweit tritt die Landesregierung für die Rückführung der Aufgaben amtlicher Tierärzte im gesundheitlichen Verbraucherschutz ein? Welche Auswirkungen hätte das auf die tierärztliche Arbeit? 23. Wie steht die Landesregierung zur Forderung der Tierärzte nach Bündelung statt Aufsplittung der Zuständigkeiten für sie? 2 Das Ministerium der Finanzen hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 16. März 2015 – wie folgt beantwortet: Tierärztinnen und Tierärzte sind berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Tierärztinnen und Tierärzte sind auch für den Tierschutz zuständig. Das ist die Beschreibung der Kernaufgaben des tierärztlichen Berufs, die in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt ist. Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, sind aufgrund des Heilberufsgesetzes Pflichtmitglieder in der Landestierärztekammer. Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr. Die Landestierärztekammer ist daher auch der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zu Belangen des tierärztlichen Berufsstandes. Der Studiengang Tiermedizin/Veterinärmedizin wird an fünf Universitäten in Deutschland angeboten. In Hannover, Berlin, Leipzig, Gießen und München. Die Studienplätze werden über das klassische ZVS-Verfahren vergeben. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Zahl der verfügbaren bzw. vergebenen Studienplätze. Für praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte gilt: Nach Abschluss des Studiums kann jede/r approbierte Tierärztin/Tierarzt in Deutschland den Ort der Berufsausübung frei wählen. Bedarfsplanungen wie z. B. im Bereich der ambulant tätigen Medizinerinnen und Mediziner gibt es für Tierärztinnen und Tierärzte nicht. Die in Rheinland-Pfalz ansässige, international bedeutende pharmazeutische Industrie bietet zahlreichen Tierärztinnen und Tierärzten attraktive Arbeitsplätze und ergänzt insoweit auch die Tätigkeitsbereiche in diesem Berufsfeld. Die Mehrzahl der im Öffentlichen Dienst tätigen Tierärztinnen und Tierärzte sind Beschäftigte der Kreis- und in deutlich geringerem Umfang der Stadtverwaltungen und nehmen dort Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens wahr. Dazu gehören in RheinlandPfalz der Tierschutz, die Überwachung der Tiergesundheit sowie die Tierseuchenbekämpfung, die Lebensmittelüberwachung und die Überwachung der Tierarzneimittelanwendung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die tierärztliche Lebensmittelüberwachung umfasst alle Tätigkeiten bei der Erzeugung und beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung über die Zerlegung bis zur Kontrolle der Endprodukte im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt , in der Bäckerei oder beim Metzger. Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat Mitte der Neunziger Jahre die Veterinärverwaltung einschließlich der Lebensmittelüberwachung mit einem entsprechenden, dynamisierten finanziellen Ausgleich kommunalisiert. Damit wurden die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf der unteren Verwaltungsebene den Kommunen als rechtlich verselbstständigte juristische Personen übertragen, um den Betroffenen (Landkreisen und kreisfreien Städten) die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Entscheidungen hinsichtlich der Ressourcenbereitstellung, der Ressourcenplanung und des Ressourceneinsatzes einschließlich der Organisation unterliegen damit der Entscheidungshoheit der zuständigen Kommunen. Das Land nimmt die Fachaufsicht wahr und steht den Kommunen mit seinen oberen und obersten Landesbehörden unterstützend zur Seite, soweit es um die wissenschaftliche und fachliche Kompetenz geht. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Große Anfrage 16/4560 der Fraktion der CDU namens der Landesregierung wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Tierärzte in Rheinland-Pfalz Tierärztinnen und Tierärzte verhüten, lindern und heilen nicht nur Leiden und Krankheiten der Tiere. Sie dienen darüber hinaus der Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes und helfen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4756 Der Tierschutz, die Tiergesundheit und die Lebensmittelsicherheit sind der Landesregierung wichtige Anliegen. Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Durch diese Verfassungsänderung allein werden aber die Lebensund Haltungsbedingungen für Tiere nicht automatisch besser. Daher unterstützt die Landesregierung das Anliegen „Tierschutz“ mit zahlreichen Initiativen wie z. B. – der finanziellen Förderung tiergerechter Haltungsbedingungen, – Information der Tierhalter bezüglich tiergerechter Haltungsformen, – Information der und Veranstaltungen für die Verbraucher zu tiergerechten Haltungssystemen, – der Einführung des Landesgesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (Verbandsklage Tierschutz), – Bundesratsinitiativen zugunsten der Einführung von Sachkundenachweisen für Tierhalter, – Unterstützung von Gesetzesänderungen zugunsten der Einhaltung eines hohen Schutzniveaus für Versuchstiere, – dem Engagement für eine transparente Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Tieren auf Lebensmitteln sowie – der Forderung klarer und tiergerechter Haltungsvorgaben in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung z. B. für Puten und Sauen. In den Bereichen Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung sowie Lebensmittelaufklärung ist die Landesregierung zum Beispiel auf folgenden Feldern aktiv: – Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, – Verminderung der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen in der Tierhaltung und Verhinderung der Entwicklung von kritischen Antibiotikaresistenzen, – Einsatz für den Erhalt eines hohen Sicherheitsniveaus bei Tierarzneimitteln auf EU-Ebene, – Risikoorientierte Lebensmittelüberwachung, die den Täuschungsschutz mit einschließt, – Information und Aktionen zur gesunden Ernährung wie z. B. die Initiative „Rheinland-Pfalz isst besser“ unter Einsatz des Kochbusses , – Vorhaltung des behördeninternen Zentralen Verbraucherschutz-Informationssystems in Rheinland-Pfalz (ZeVIS-RP). – Die diesbezüglichen Aktivitäten der Landesregierung prägen dabei selbstverständlich auch die tierärztliche Arbeit vor Ort und machen die Tierärztinnen und Tierärzte zu wertvollen und unverzichtbaren Mitstreitern bei der Umsetzung der Ziele. Tierärztinnen und Tierärzte sind insbesondere als niedergelassene Tierärzte in der kurativen Praxis, im öffentlichen Veterinärwesen (in der Verwaltung oder in Instituten), in veterinärmedizinischen Bildungsstätten, in der Industrie oder bei der Bundeswehr tätig und erfüllen dort jeweils wichtige Funktionen im Interesse der Tiergesundheit sowie des Tier- und Verbraucherschutzes. Trotz der seit 1995 weitgehend konstanten Studentenzahlen ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz in den verschiedenen Berufsfeldern tätigen Tierärztinnen und Tierärzte von 880 (davon 451 Tierärztinnen) im Jahr 2003 auf 1148 (davon 716 Tierärztinnen) deutlich angestiegen . Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung und Anerkennung des tierärztlichen Berufsstandes durch Arbeitgeber sowie Tierhalterinnen und Tierhalter in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung ist erfreut, dass der tierärztliche Berufsstand hier günstige Arbeitsbedingungen vorfindet. So ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz tätigen Tierärzte von 2003 auf 2013 um rund 30 % angestiegen. Dieser Anstieg liegt über dem bundesweiten Durchschnitt von rund 23 %. 2. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Tierärzte in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren bis heute entwickelt (Differenzierung  nach Landkreisen, kreisfreien Städten und insgesamt)? Wie stellt sich die Entwicklung differenziert nach Praxen für Groß- und Kleintiere oder gemischte Praxen in den jeweiligen Gebieten dar, wie hoch ist der Frauen- und Ausländeranteil an den praktizierenden Tierärzten?  3. Welche Aufgaben und Funktionen nehmen sie in Rheinland-Pfalz in welchen Bereichen wahr? Eine den gewünschten Zeitraum komplett abdeckende Statistik liegt der Landesregierung nicht vor. Die nachfolgend wiedergegebenen Zahlen wurden der Statistik der Bundestierärztekammer (siehe http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_statistik .php) entnommen. Die Bundestierärztekammer erstellt detaillierte Jahresstatistiken u. a. der in Rheinland-Pfalz in den verschiedenen Bereichen des tierärztlichen Berufsfeldes tätigen Tierärztinnen und Tierärzte bis zurück in das Jahr 2002. Darüber hinaus finden sich in der „Zentralen Tierärztedatei“ Übersichten zur tierärztlichen Altersstruktur sowie die Differenzierung nach Tierärztinnen und Tierärzten in den unterschiedlichen Berufsfeldern. 3 Drucksache 16/4756 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zusammenstellung der Daten aus der Zentralen Tierärztedatei 2003 bis 2013. Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte sind in Rheinland-Pfalz in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Gruppenpraxen tätig. Der Einsatzbereich kann Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel etc.) und/oder Kleintiere (Hunde, Katzen, Nagetiere, Kaninchen etc.) umfassen. Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte sind teilweise auf eine einzelne Fachrichtung spezialisiert (mit oder ohne Fachtierarztanerkennung). Neben der Tätigkeit in der kurativen Praxis sind Tierärztinnen und Tierärzte häufig auch im amtlichen Auftrag im Bereich der Fleischuntersuchung an Schlachthöfen und außerhalb von Schlachthöfen tätig. Die Zahl der Tierärzte in reinen Nutztierpraxen in Rheinland-Pfalz ist – entsprechend der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe – rückläufig. So waren im Jahr 2003 25 Tierärzte in reinen Nutztierpraxen gemeldet (davon sechs Tierärztinnen), im Jahr 2013 lediglich 13 Tierärzte (davon drei Tierärztinnen). Der Anteil von Tierärztinnen an der Gesamtzahl der in der Nutztierpraxis tätigen Tierärzte blieb damit bei rund 25 % relativ konstant. Die Zahl der Tierärzte in reinen Kleintierpraxen in Rheinland-Pfalz ist mit zunehmendem Stellenwert der Heim- und Hobbytierhaltung in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Im Jahr 2003 waren 164 Tierärzte in Praxen mit dem Schwerpunkt Kleintiere erfasst (davon 98 Tierärztinnen), im Jahr 2013 insgesamt 259 Tierärzte, davon 164 Tierärztinnen. Der Anteil von Tierärztinnen im Bereich der Kleintierpraxis liegt damit weitgehend unverändert bei rund 60 %. In Gemischtpraxen (Nutz- und Kleintiere) waren im Jahr 2003 220 Tierärzte (davon 62 Tierärztinnen) erfasst. Hier ist die Zahl der Tierärzte zum Jahr 2013 leicht auf 244 Tierärzte (davon 95 Tierärztinnen) angestiegen. Im Bereich der Gemischtpraxen lässt sich ein Anstieg des Anteils an Tierärztinnen von rund 28 % im Jahr 2003 auf rund 39 % im Jahr 2013 feststellen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Entwicklung und die derzeitige Versorgungssituation (Differenzierung wie zuvor)? 5. Wie bewertet die Landesregierung den tatsächlichen Gesamtbedarf an niedergelassenen Tierärzten in Rheinland-Pfalz gemessen an ihren Aufgaben (Differenzierung wie zuvor)? 6. Inwieweit herrscht  ein Mangel an niedergelassenen Tierärzten  in Rheinland-Pfalz  (Differenzierung wie zuvor)? Wie äußert  sich  dieser und welches sind die Folgen? Wie sieht die tierärztliche Altersstruktur aus (Differenzierung wie zuvor)? 7. Inwiefern gibt es konkrete Probleme im Zusammenhang mit der Versorgungssituation, welche Aufgabenbereiche sind hier besonders betroffen? Im Jahr 2003 waren in Rheinland-Pfalz 409 praktizierende Tierärzte registriert, davon 166 Tierärztinnen. Bis zum Jahr 2013 ist die Anzahl der niedergelassenen Tierärzte auf 516 angestiegen, davon 262 Tierärztinnen. Damit ist der Anteil niedergelassener Tierärzte innerhalb der letzten elf Jahre um rund 25 % angestiegen. Als erfreulich wird die Tatsache bewertet, dass im Bereich der niedergelassenen Tierärzte der Anteil der aktiv tätigen Tierärztinnen mittlerweile 50 % erreicht hat. Der Landesregierung liegen keine belastbaren Datengrundlagen vor, die eine Bewertung des tatsächlichen Gesamtbedarfs an niedergelassenen Tierärzten ermöglichen würden. Der Rückgang der Zahl der in Nutztierpraxen tätigen Tierärztinnen und Tierärzte erfolgt parallel zum Rückgang der Betriebe mit Viehhaltung. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs Rheinland-Pfalz 2014*) hat die Zahl der Betriebe mit Viehhaltung von 10 800 im Jahr 2005 auf 7 200 im Jahr 2013 deutlich abgenommen. Durch den Wandel des Tätigkeitsschwerpunktes der Tierärztinnen und Tierärzte in der Nutztiermedizin von einer Einzeltierbehandlung hin zu einer Bestandsbetreuung ist weniger die Gesamtzahl der gehaltenen Nutztiere als die Gesamtzahl der nutztierhaltenden Bestände im Land für die tierärztliche Tätigkeit relevant. Der Bedarf an Tierärztinnen und Tierärzten in der Nutztierpraxis dürfte damit in Rheinland -Pfalz rückläufig sein. Andererseits steigen mit dem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe die Anfahrtswege für die 4 Prak. TÄ (gesamt) Prak.TÄ Nutztier Prak. TÄ Kleintiere Prak. TÄ Nutz- und Kleintiere Praxisassistenten Industrie gesamt/weiblich gesamt/weiblich gesamt/weiblich gesamt/weiblich gesamt/weiblich gesamt/weiblich 2013 516/262 13/3 295/164 244/95 300/255 129/76 2012 514/259 12/2 261/167 241/90 294/242 122/70 2011 502/250 13/3 246/157 243/90 278/231 124/68 2010 496/239 14/5 235/148 247/86 285/238 122/63 2009 480/224 14/5 220/136 246/83 286/238 110/50 2008 475/217 16/6 215/132 244/79 265/222 109/51 2007 471/208 18/6 216/129 237/73 251/211 104/49 2006 474/202 40/12 200/120 234/70 234/189 – 2005 446/192 – – – 238/185 83/44 2004 416/168 28/6 171/104 217/58 221/175 84/40 2003 409/166 25/6 164/ 98 220/62 211/173 90/40 *) Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bad Ems – 2014. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4756 Tierärztinnen und Tierärzte erheblich. Eine Folge dieser Entwicklung dürfte eine konstante bis leicht zunehmende Zahl von Gemischtpraxen sein, die neben der zunehmend unwirtschaftlicher werdenden Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere zusätzlich auch Kleintiere behandeln und betreuen. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass Tiergesundheit oder das Tierwohl durch Defizite in der tierärztlichen Versorgung gefährdet wären. Ebenso sind der Landesregierung keine konkreten Probleme im Zusammenhang mit der Versorgungssituation niedergelassener Tierärztinnen und Tierärzte bekannt. 8. Welche Entwicklung wird für die Zukunft erwartet (bezogen auf niedergelassene Tierärzte)? 15. Welche Entwicklung wird für die Zukunft erwartet (bezogen auf Tierärzte im Öffentlichen Dienst)? Die Zahlen der Studierenden der Veterinärmedizin pro Semester können der Zentralen Tierärztedatei entnommen werden. Die Zahl der Studentinnen und Studenten bleibt seit 1995 weitgehend konstant und schwankt zwischen 5 500 und 6 500. Pro Wintersemester beginnen jährlich rund 1 100 Studentinnen und Studenten mit dem Studium der Tiermedizin. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Anteil von Studentinnen unter den Studienanfängern ist kontinuierlich von rund 78 % im Wintersemester 1994/1995 auf rund 86 % im Wintersemester 2013/2014 angestiegen. Es ist daher zu erwarten, dass Tierärztinnen dieses Berufsfeld zunehmend für sich einnehmen werden. Der Anteil von Studierenden aus dem Ausland an der Gesamtzahl der Studenten schwankt zwischen 240 und 320 und ist über die Jahre (WS 1994/1995 bis WS 2013/2014) im Wesentlichen konstant. Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der niedergelassenen Tierärzte entsprechend der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in einer Region (Nutztierpraxis/Gemischtpraxis), der Zahl der gehaltenen Heim- und Hobbytiere (Kleintierpraxis) sowie dem gesellschaftlichen Stellenwert der Heim- und Hobbytiere verändert. Die Niederlassung von auf Kleintiere ausgerichteten Praktikerinnen und Praktiker wird parallel zur Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum voraussichtlich eher stagnieren oder sich leicht rückläufig entwickeln, in städtischen Gebieten dagegen weiter zunehmen. Die Zahl der Tierärzte im Öffentlichen Dienst dürfte aufgrund der Finanzlage der öffentlichen Haushalte weitgehend konstant bleiben, soweit keine nennenswerten Aufgabenverlagerungen erfolgen. Für weitere Details zur Prognose über die Entwicklung der Zahlen der praktizierenden und außerhalb der öffentlichen Veterinärverwaltung anderweitig tätigen Tierärztinnen und Tierärzte dürfte die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, für eine Prognose der Entwicklung der im Bereich der kommunalen Veterinärverwaltung tätigen Tierärztinnen und Tierärzte dürften der Landkreistag sowie der Städtetag die jeweils korrekten Ansprechpartner sein. 9. Wie hat sich die Zahl der Tierärzte im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren bis heute entwickelt (Differenzierung  nach den jeweiligen kommunalen und Landesbehörden sowie insgesamt)? 10. Welche Aufgaben und Funktionen nehmen sie in den jeweiligen Dienststellen wahr? Übersicht über die Zahl der Tierärztinnen und Tierärzte in der kommunalen Verwaltung Rheinland-Pfalz differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten siehe Anlage. Daten aus der Zentralen Tierärztedatei 2003 bis 2013 (gesamt/weiblich). 5 Beamtete TÄ Davon – VetVerwaltung Davon an Instituten Angestellte TÄ Davon – VetVerwaltung Davon an Instituten TÄ an Hochschulen /Uni Bundeswehr 2013 41/18 30/14 11/4 102/64 49/31 22/14 31/19 18/10 2012 43/18 30/14 13/4 93/55 41/26 23/15 29/14 20/11 2011 45/16 32/13 13/3 83/45 20/16 21/12 26/13 18/11 2010 49/15 35/12 14/3 78/41 32/16 19/10 27/15 21/13 2009 48/13 35/11 12/2 82/44 34/19 19/10 30/15 22/11 2008 46/12 34/10 11/2 76/40 31/18 19/8 27/14 21/9 2007 45/10 34/9 10/1 75/42 32/18 19/9 25/15 22/9 2006 43/9 32/8 10/1 64/35 29/16 19/9 17/10 k. A. 2005 43/12 k. A. k. A. 59/32 k. A. k. A. k. A. 20/7 2004 48/14 39/13 9/1 61/27 29/14 19/7 7/4 20/8 2003 50/13 40/12 10/1 67/33 32/17 21/9 14/7 17/5 Drucksache 16/4756 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eigene Datenquellen (gesamt/weiblich). Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst sind in allen Bereichen des öffentlichen Veterinärwesens tätig (Überwachung des Tierschutzes, der Tiergesundheit, der Lebensmittel, der Tierarzneimittel sowie der Durchführung der Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ). Tierärztinnen und Tierärzte des Landesuntersuchungsamtes haben eigene Überwachungs- und Genehmigungszuständigkeiten , üben die Fachaufsicht über die unteren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden aus, haben beratende Funktionen in Tierbeständen (Tiergesundheitsdienste) sowie Aufgaben in der Diagnostik von Tierseuchen und in der Untersuchung von Lebensmitteln (Institut für Tierseuchendiagnostik und im Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft). Die Tierärztinnen und Tierärzte sind im Öffentlichen Dienst in unterschiedlichen Funktionen tätig, als Amtstierärztinnen und Amtstierärzte , als Referentinnen und Referenten, als Dezernenten oder als Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Die Zahl der im Landesdienst und in der Verwaltung der Tierseuchenkasse als Anstalt öffentlichen Rechts tätigen Tierärztinnen und Tierärzte hat sich von 2005 bis 2013 um rund 33 % erhöht. Die Zahl der an Veterinärmedizinischen Bildungsstätten, anderen Hochschulen und Universitäten tätigen Tierärzte hat sich erfreulich von 14 im Jahr 2003 tätigen Tierärzten (davon sieben Tierärztinnen) auf 31 Tierärzte im Jahr 2013 (davon 19 Tierärztinnen) erhöht. Diese Steigerung von mehr als 100 % zeigt die zunehmende Bedeutung des tierärztlichen Sachverstandes bei der Ausbildung junger Menschen. Auch im Bereich der Bundeswehr sind in Rheinland-Pfalz Tierärztinnen und Tierärzte tätig (lt. Angaben aus der Zentralen Tierärztedatei im Jahr 2013 insgesamt 18 Tierärzte, davon zehn Tierärztinnen). 11. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Entwicklung und die derzeitige Versorgungssituation (Differenzierung wie zuvor)? 17. Wie hat sich das Einkommens- und Gehaltsniveau für Tierärzte in Rheinland-Pfalz gegenüber vergleichbaren Berufsgruppen in den letzten Jahren entwickelt? Die Landesregierung stellt fest, dass Tierärztinnen und Tierärzte in allen Bereichen ihres Berufs kompetente und geschätzte Partner sind. Die Zahl der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst ist in den letzten elf Jahren deutlich angestiegen. Waren im Jahr 2003 in der Zentralen Tierärztedatei 117 beamtete und beschäftigte Tierärzte (davon 46 Tierärztinnen) erfasst, ist diese Zahl im Jahr 2013 auf 143 (davon 82 Tierärztinnen) angestiegen. Die Landesregierung begrüßt, dass die Frauenquote bei den beamteten und angestellten Tierärzten von 39 % im Jahr 2003 auf 57 % im Jahr 2013 gestiegen ist und damit Frauen in diesem Beruf im Öffentlichen Dienst nicht mehr unterrepräsentiert sind. Zum Einkommens- und Gehaltsniveau der niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Tierärztinnen und Tierärzte sind als Beamte dem vierten Einstiegsamt (bisher höherer Dienst) zugeordnet. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sie dazu vergleichbar eingruppiert. Bezüglich der Besoldungs- und Versorgungsanpassung unterliegen die beamteten Tierärztinnen und Tierärzte des Öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz – wie alle anderen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Landesdienst sowie die Beamtinnen und Beamten im Kommunaldienst auch – der 5 x 1 % Deckelung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2012 bis 2016 (Erste Dienstrechtsänderung zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom 20. Dezember 2001 – 1. DRÄndG – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 30. Dezember 2011 – GVBl. – S. 430 ff.). Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst der Kommunen gilt der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD), für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder der TV-L, Tarifgebiet West. 6 Ministerien (MJV und MULEWF) Landesuntersuchungsamt (LUA) Aufsichts- und Dienstleistungs Direktion (ADD) Tierseuchenkasse (TSK) gesamt 2013 9/4 33 1/1 1/0 44 2012 9/4 35 1/1 1/0 46 2011 9/4 31 1/1 1/0 42 2010 9/4 32 1/1 1/0 43 2009 9/4 30 1/1 1/0 41 2008 9/4 29 1/1 1/0 40 2007 7/3 31 1/1 1/0 40 2006 8/4 27 0/0 1/0 35 2005 7/4 25 0/0 1/0 33 2004 7/4 k. A. 0/0 1/0 k. A. 2003 6/4 k. A 0/0 0/0 k. A. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4756 12. Wie beurteilt sie den tatsächlichen Gesamtbedarf an Tierärzten im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz, gemessen an den bestehenden  Aufgaben (Differenzierung wie zuvor)?  13. Inwieweit gibt es einen Mangel an Tierärzten im öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor)? Wie äußert sich dieser und welches sind die Folgen? Wie stellt sich die tierärztliche Altersstruktur dar (Differenzierung wie zuvor)? 14. Welche konkreten Probleme gibt es im Zusammenhang mit der derzeitigen Stellensituation, welche Bereiche sind besonders betroffen? 19. Wie hat sich die Personalsituation in den letzten Jahren auf die Tätigkeit der Tierärzte in Rheinland-Pfalz ausgewirkt? Die Aufgaben von Teilbereichen des öffentlichen Veterinärwesens können grundsätzlich auch von Absolventen anderer Hochschulund Fachhochschulstudiengänge sowie eines anderweitig qualifizierenden Ausbildungsganges wahrgenommen werden. So sind z. B. im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes neben Tierärztinnen und Tierärzten u. a. auch Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten tätig. Im Bereich der Tiergesundheit können die zuständigen Behörden zudem gemäß § 24 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz, soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben nach § 24 Abs. 1 des vorgenannten Gesetzes erforderlich ist, außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten Aufgaben übertragen oder diese zur Mitwirkung heranziehen. Die Zahl der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärztinnen und Tierärzte allein ermöglicht daher keinen Rückschluss auf die Qualität der Aufgabenwahrnehmung und die Überwachungsintensität. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl und die Qualifikation der sonstigen Verwaltungsmitarbeiter die Tierärztinnen und Tierärzte von zahlreichen Aufgaben (Dokumentation, Erstellung von Risikoanalysen, Vor- und Nachbereitung von Kontrollen, Erfassung von Daten in elektronische Systemen, Erfüllung von Mitteilungs- und Meldungspflichten, Verwaltungsvollzug) entlasten und damit die Effizienz des Einsatzes von tierärztlichem Personal erheblich steigern kann. Entsprechende Überlegungen und Entscheidungen zum Personaleinsatz unterliegen im Bereich der unteren Veterinärverwaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Um die umfassende Wahrnehmung aller Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Öffentlichen Dienst sicherstellen zu können, hat das Land im Jahr 2007 für die Lebensmittelüberwachung ein landeseinheitliches Qualitätsmanagement-System eingeführt, das 2010 auf das Veterinärwesen (Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung) erweitert wurde. Das QM-System wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen durch die zuständigen Fachreferate im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MJV) und im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) in enger Abstimmung ständig überarbeitet und geprüft. MJV und MULEWF bilden jährlich gemeinsam QM-Assistenten und Auditoren aus und führen Schulungsmaßnahmen für die Kreis- und Stadtverwaltungen durch. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Einführung des Qualitätsmanagementsystems ein dynamischer Prozess ist, durch den die Überwachungsaufgaben kontinuierlich vereinheitlicht, verbessert und transparenter gestaltet werden. Im Bereich des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung finden seit drei Jahren interne Audits statt. Sofern bei diesen Audits in den Veterinärbehörden personelle Defizite festgestellt wurden, wurden diese in den Dienststellen dokumentiert und durch die verantwortlichen Stellen behoben. Die ressourcengerechte Stellenbesetzung liegt in der Verantwortung der zuständigen Kreisverwaltungen . 16. Wie haben sich die neuen rechtlichen Vorgaben der EU in den letzten Jahren auf den Einsatz und den Bedarf von Tierärzten ausgewirkt ? 18. Wie hat sich der Tätigkeitscharakter der Tierärzte in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren entwickelt? Welche Defizite entstehen durch die Fülle der Neuaufgaben für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz? Grundsätzlich stand und steht immer der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, die Erhaltung und Verbesserung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft, der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere sowie die Verhütung von Leiden, der Erhalt der Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen im Vordergrund der Tätigkeit der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst. Die Schwerpunkte der Aufgaben und die Prioritäten unterliegen aber regelmäßigen Schwankungen, die aus den gegebenen Rahmenbedingungen resultieren. Mit Rahmenbedingungen sind an dieser Stelle z. B. der Nachweis hochkontagiöser Tierseuchen, das Auftreten lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche, sogenannte „Lebensmittelskandale“ und die ethische Wertschätzung des Tieres als Mitgeschöpf gesehen, aber auch der Strukturwandel in der Landwirtschaft, eine Zunahme der Haltung von Haus- und Heimtieren und „Modewellen“ wie z. B. das Halten bestimmter exotischer Tierarten. Auch die EU-Gesetzgebung hat, ebenso wie politische Schwerpunktsetzungen, einen Einfluss auf die tägliche tierärztliche Arbeit im Öffentlichen Dienst. Das Aufgabengebiet der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst hat in den letzten Jahren wesentlich an Breite und Vielfalt zugenommen und umfasst heute die gesamte Kette vom Stall bis zum Teller des Verbrauchers. Das Prinzip der einheitlichen Kontrolle „from stable to table“ hat seine Grundlage im EU-Recht. Dieses Prinzip umfasst die Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die Behandlung der Tiere mit Medikamenten über die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zur Verkaufstheke. Insgesamt ist die öffentliche Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz aus Sicht der Landesregierung gut aufgestellt. Dieses Gesamtbild schließt nicht aus, dass es in einzelnen für diesen Politikbereich zuständigen Körperschaften noch Verbesserungsbedarf gibt. 7 Drucksache 16/4756 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz? Aufgrund der rückläufigen Viehbestandszahlen besteht die Gefahr, dass dauerhaft nicht mehr für alle Nutztierarten und in allen Regionen des Landes besonders qualifizierter tierärztlicher Sachverstand zur Verfügung steht (Fachtierärztinnen und Fachtierärzte ). Aus diesem Grund unterstützt das Land spezialisierte Nutztierhaltungen mit folgenden Maßnahmen: Das Land unterhält einen Rinder- und einen Schweinegesundheitsdienst. Diese sogenannten Tiergesundheitsdienste sind am Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz angesiedelt. Die Tiergesundheitsdienste des LUA helfen, Rinder- und Schweinebestände im Land gesund und leistungsfähig zu erhalten. Sie beraten Tierhalter, Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung, Organisationen der Landwirtschaft und Lebensmittelunternehmen im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes mit dem Ziel einer durchgängigen Überwachung „vom Stall bis zum Tisch“. Die Gesundheitsdienste unterstützen die Tierhalter in ihrem Bemühen, hygienische Haltungsbedingungen und moderne, tiergerechte und tierschutzkonforme Haltungsformen einzuführen. Beratungen bei der Planung neuer Ställe, bei der Auswahl der Aufstallungs- und Haltungsformen sind dabei ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Die Tierärzte der Tiergesundheitsdienste helfen bei der Früherkennung, Bekämpfung und Prophylaxe von Zoonosen und verlustreichen Infektionserkrankungen. In Vorträgen und Veröffentlichungen vermitteln sie wichtiges Fachwissen an Landwirte und andere Tierärzte. Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel unterstützt Imker in allen Fragen zur Bienengesundheit und Imkerei. Mit der Teilnahme des FBI am Deutschen Bienenmonitoring – einem Verbundprojekt mehrerer Bieneninstitute aus fünf Bundesländern – steht die systematische Erfassung (Protokollierung), Beobachtung und Überwachung bestimmter Parameter über einen längeren Zeitraum und möglichst mit denselben Methoden im Vordergrund . Im Gegensatz zu experimentellen Ansätzen werden in Monitoringprojekten im ersten Schritt der Status quo erfasst und dann über mehrere Jahre wiederholt Beobachtungen, Messungen und Bewertungen durchgeführt und dokumentiert, um dann mit den Datensätzen vieler Jahre auch Ursachenanalyse z. B. zu Bienenverlusten, betreiben zu können. Solche Kenntnisse bilden zugleich die wesentlichen Voraussetzungen sowohl für die seuchenrechtliche Beurteilung von bekannten und in den letzten Jahren neu eingeschleppten Krankheiten als auch für eine nachhaltige Beratung der Imker, nicht nur zur Vermeidung von Totalverlusten sondern auch zum Erhalt vitaler Völker. Mit diesem Kooperationsprojekt sollen langfristig die folgenden Ziele erreicht werden: – Anhand der Daten sollen für die derzeit relevanten Bienenkrankheiten, insbesondere für die Varroose, und für Infektionen mit Nosema spp. und Viren, die Notwendigkeit seuchenrechtlicher Maßnahmen beurteilt und entsprechend umgesetzt werden. – Anhand differenzierter Schadensschwellen für Pathogene sollen Diagnosevorschriften und imkerliche Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung von Schäden abgeleitet werden können. – Der Einfluss bestimmter Ernährungsbedingungen in intensiven landwirtschaftlichen Kulturen und der Kontakt der Bienen mit subletalen Dosen verschiedener PSM sollen beurteilt werden können. Solche harten Daten sind für die aktuelle Diskussion zwischen Landwirtschaft und Imkerei von großer Bedeutung und können zudem für die Wahl geeigneter Bienenstandorte herangezogen werden. – Durch die Beratungstätigkeit der beteiligten Institute sollen die Ergebnisse direkt in die imkerliche Praxis einfließen. Das Projekt „Deutsches Bienenmonitoring“ wird vom Projektträger „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“ gefördert. Für den Bereich der Aquakulturen kann die Teichwirtschaft auf besonderen Sachverstand im Landesuntersuchungsamt in Koblenz zurückgreifen. Darüber hinaus kann in Abstimmung mit Baden-Württemberg der dortige Fischgesundheitsdienst sowohl auf Anfrage der zuständigen Kreisverwaltungen als auch auf Anfrage der Aquakulturbetriebe zur Beratung herangezogen werden, soweit dieses aus Kapazitätsgründen möglich ist und die Kosten von der anfordernden Stelle getragen werden. Entscheidungen zur Beschäftigung von Tierärztinnen und Tierärzten im kommunalen Veterinärdienst obliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung der im Öffentlichen Dienst tätigen Tierärztinnen und Tierärzte, indem sie einerseits selbst regelmäßig Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen anbietet und andererseits die Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung in Kooperation mit anderen Ländern unterstützt . So kann Rheinland-Pfalz den kommunalen Bediensteten aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen eine eigene Fortbildungsqualifizierung „Tierärztlicher Staatskurs“ nicht anbieten. Interessenten können an Kursen anderer Ländern (z. B. BW und BB) teilnehmen. Da die Zahl der Interessierten jährlich steigt, in den Kursen anderer Länder aber jährlich nur eine begrenzte Zahl von Tierärztinnen und Tierärzten aus Rheinland-Pfalz aufgenommen werden kann, streben MJV und MULEWF eine Kooperation mit der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) an. Die AkadVet ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreistages BW, des Städtetages BW und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW. 21. Inwieweit tritt die Landesregierung für die Abschaffung des tierärztlichen Dispensierrechtes in Rheinland-Pfalz ein? Welche Auswirkungen  hätte das auf die tierärztliche Arbeit? Am 3. Dezember 2014 wurde das Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts, welches von der KPMG im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt worden war, mit den Wirtschaftsbeteiligten, Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie Vertretern der Länder diskutiert. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das Dispensierrecht 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4756 keine vorrangige Stellschraube für die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes darstellt. Wesentlich zielführender dürfte die Einführung eines Festpreises für Antibiotika sein. Die Autoren des Gutachtens stellen dazu fest: „Eine angepasste Preisgestaltung kann ein ergänzendes, wirkungsvolles Element sein, um etwa unerwünschte Arzneimittelgruppen (z. B. Antibiotika, Reserveantibiotika) oder gezielte Praktiken (z. B. Preiswettbewerb unter Tierärzten, Mengenverkäufe) zu regulieren.“ Unterstützend zu den Maßnahmen aus der 16. AMG Novelle soll mit dem Verbot der Rabattierung und der Festlegung eines Festpreises der unkritische Gebrauch von Antibiotika in der Tierhaltung erschwert und drastisch vermindert werden. Das Wesen des tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt. Für den sorgfältigen und verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika sind zudem die Antibiotika -Leitlinien der Bundestierärztekammer und der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zu beachten. Letztlich müssen alle Maßnahmen daran gemessen werden, dass der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung nachhaltig reduziert wird. 22. Inwieweit tritt die Landesregierung für die Rückführung der Aufgaben amtlicher Tierärzte im gesundheitlichen Verbraucherschutz ein? Welche Auswirkungen hätte das auf die tierärztliche Arbeit? Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten eine zentrale und wichtige Rolle zu. So verbindet die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 bestimmte Tätigkeiten in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausdrücklich mit diesem Berufsstand. Im Zuge der wachsenden Bedeutung des Grundsatzes „from stable to table“, also der ganzheitlichen Betrachtung der Lebensmittelkette, sowie nicht zuletzt der Einführung der sogenannten visuellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, werden die Anforderungen an die Tierärztinnen und Tierärzte auch zukünftig vermutlich weiter wachsen. Weitere Aufgaben, die gesetzlich der amtlichen Tierärztin/dem amtlichen Tierarzt vorbehalten sind, sind zum Beispiel die Feststellung des Verdachtes oder des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche sowie epidemiologische Untersuchungen nach § 5 Absatz 2 Tiergesundheitsgesetz. Die Entscheidung über die Verlagerung der nicht gesetzlich der amtlichen Tierärztin/dem amtlichen Tierarzt vorbehaltenen Aufgaben auf andere Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung obliegt der kommunalen Selbstverwaltung . Da die Aufgaben der öffentlichen Veterinärverwaltung fast ausschließlich EU- und bundesrechtlich vorgegeben sind, sieht die Landesregierung grundsätzlich wenig Möglichkeiten, diese Aufgaben – unabhängig von der Frage der beruflichen Qualifikation der damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zurückzuführen. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, von den hohen Standards im Verbraucherschutz, im Tierschutz und in der Tiergesundheit und damit im Krisenmanagement abzurücken. 23. Wie steht die Landesregierung zur Forderung der Tierärzte nach Bündelung statt Aufsplittung der Zuständigkeiten für sie? Es wird aus der Anfrage nicht deutlich, wo eine Aufsplittung der Zuständigkeiten tierärztlicher Aufgaben in der öffentlichen Veterinärverwaltung gesehen wird. So sind die Kreis- und Stadtverwaltungen für alle Bereiche der klassischen Veterinärverwaltung einschließlich der Lebensmittelüberwachung zuständig. Die Aufgabe der Tierarzneimittelüberwachung nach § 64 des Arzneimittelgesetzes wurde durch Art. 16 des Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. Oktober 2010 (GVBL S. 272) vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf die Kreisverwaltungen übertragen. Somit wurde eine weitere Bündelung der Zuständigkeiten erreicht. Auf Ebene der oberen Landesbehörden vereint das Landesuntersuchungsamt umfassend tierärztlichen Sachverstand und Kompetenzen . Der Zuschnitt der Zuständigkeiten auf Ebene der obersten Landesbehörden soll gewährleisten, dass der Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe und Teil einer modernen Gesundheits-, Umwelt-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik angemessene Geltung erfährt. Ulrike Höfken Staatsministerin 9 Drucksache 16/4756 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Anlage