Drucksache 16/4759 17. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Stand der Revision der Regionalisierungsmittel Die Kleine Anfrage 3120 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit der Bahnreform der frühen Neunziger-Jahre ist der öffentliche Personennahverkehr in die Zuständigkeit der Länder überführt worden. Seitdem zahlt der Bund nach dem Regio na lisierungsgesetz Mittel an die Länder aus, mit denen sie vorrangig den Schienenpersonen nahverkehr finanzieren. Derzeit liegen auf Bundesebene gegenläufige Entwürfe der Bundes regierung und des Bundesrats vor. Der Verkehrsausschuss des Bundestags führte zu beiden Entwürfen am 23. Februar 2015 eine Anhörung durch. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von den Positionen, die die Anzuhörenden jeweils vertreten haben? 2. Wie haben sich die Bundestagsfraktionen nach Kenntnis des Ministeriums positioniert? 3. Was hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bisher unternommen, um die Fort zah lung der Regionalisierung durch den Bund sicherzustellen? 4. Welchen Gang wird das weitere Verfahren beim Bund nun nehmen und welche Ein fluss möglichkeiten sieht die Landesregierung auf den weiteren Prozess? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates am 23. Februar 2015 eine Anhörung durchgeführt. Angehört wurden hierzu zum einen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Alle drei Verbände haben grundsätzlich die Auffassung vertreten , dass der Gesetzentwurf der Bundesländer mit der entsprechenden Erhöhung der Regionalisierungsmittel umgesetzt werden solle. Ansonsten gerate der SPNV in eine finanzielle Schieflage. Des Weiteren wurde auch der Gutachter der Länder, die Fa. KCW, angehört. Diese hat in ihrer Stellungnahme insbesondere die Unterschiede und Schnittmengen zwischen dem Länder- und dem Bundesgutachten herausgearbeitet. Die Unterschiede zwischen den beiden Gutachten seien danach im Endeffekt insbesondere bei einer Betrachtung bis zum Jahr 2030 nicht allzu groß. Die Bundesnetzagentur hat auf eine fehlende Analyse des Investitionsaufwandes verwiesen und hält eine festgelegte Dynamisierung sowie ein Durchreichen der Trassen- und Stationsentgelte an den Bund grundsätzlich für problematisch. Sie regt an, darüber nachzudenken , ob nicht ein Anteil des Regionalisierungsgeldes direkt in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eingebracht oder den Infrastrukturunternehmen direkt zur Verfügung gestellt werden sollte. Von besonderer Bedeutung waren auch die Einlassungen des Bundes, der erneut die Auffassung vertrat, dass die Revision der Regionalisierungsmittel im Zuge der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu verhandeln sei. Da hier eine schnelle Verständigung kaum zu erwarten ist, haben die Verkehrsminister aller Länder mit Nachdruck eine zeitnahe Lösung der Finanzierungsfrage gefordert, um die um sich greifende massive Unsicherheit beim Abschluss lang laufender Verkehrsverträge und Investitionsvorhaben zu beenden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4759 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die die Regierung tragenden Fraktionen haben in den Beratungen des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 2. März 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Oppositionsparteien im Bundestag haben sich für den Gesetzentwurf des Bundesrates ausgesprochen. Zu Frage 3: Das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland des Arbeitskreises Bahnpolitik hat maßgeblich das Gutachten für die Länder als Vorarbeit zum Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und als Ausgangspunkt für die Gespräche mit dem Bund bearbeitet und betreut. Unmittelbar nachdem deutlich geworden ist, dass der Bund kurzfristig nicht bereit ist, in Gespräche mit den Ländern über die Revision der Regionalisierungsmittel einzutreten hat sich Infrastrukturminister Roger Lewentz in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten und an alle verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, mit der Bitte, den Gesetzentwurf der Bundesländer zu unterstützen. Darüber hinaus hat sich Herr Infrastrukturminister Roger Lewentz nach dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Fraktionsvorsitzenden der sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Deutschen Bundestag gewandt und gefordert, dass auch über den Gesetzentwurf des Bundesrates Beschluss gefasst wird. Zu Frage 4: Aus heutiger Sicht ist es schwer abzuschätzen, wie sich das Gesetzgebungsverfahren sich weiter entwickeln wird. Insbesondere das Bundesverkehrsministerium und auch das Bundesfinanzministerium vertreten die Auffassung, dass die Zukunft der Regionalisierungsmittel im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bund/Länder-Finanzbeziehungen behandelt werden soll, was aus Sicht der Länder nicht zielführend ist und bei der Entwicklung des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs zu massiven Beeinträchtigungen und Unsicherheiten führen würde. Aufgrund des grundgesetzlichen Charakters der Regionalisierungsmittel und eines vom Königsteiner Schlüssel abweichenden Verteilungsschlüssels ist eine Einbeziehung in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen schlichtweg nicht sachgerecht. Wenn sie dort allerdings einbezogen würden, wäre nicht absehbar, wann ein Ergebnis erzielt werden könnte, weil die Verhandlungen derzeit nur schleppend verlaufen. Planungssicherheit wäre dann nicht erreicht. Der zuständige Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen der Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass eine Verständigung nicht vor 2016 erwartet werden kann. Das wäre aus Sicht der Landesregierung nicht akzeptabel. Nachdem der Gesetzentwurf des Bundes beschlossen worden ist, wird der Bundesrat voraussichtlich Ende März entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen ist, die Inhalte des Gesetzentwurfes der Länder umzusetzen. Das Land wird weiter seine Einflussnahmemöglichkeiten im Bundesrat und in Kontakten nutzen, um darauf hinzuwirken, dass es zu einer angemessenen Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln kommt und die Erfolge des Rheinland-Pfalz-Taktes nicht gefährdet werden. Roger Lewentz Staatsminister