Drucksache 16/4760 17. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Indisches Springkraut Die Kleine Anfrage 3111 vom 18. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie stark breitet sich das Indische Springkraut nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern aus? 2. Welche Bekämpfungsmaßnahmen werden nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern ergriffen und wie er- folgreich sind diese? 3. Welche Bekämpfungsmaßnahmen werden in Rheinland-Pfalz ergriffen – abgesehen von ehrenamtlichen Maßnahmen? 4. Welche Präventionsmaßnahmen werden ergriffen um eine weitere Ausbreitung zu stoppen? 5. Wie stark breitet sich eine invasive Pflanze wie das Indische Springkraut in stillgelegten, nicht bewirtschafteten Flächen – wie z. B. einem Nationalpark – aus? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 17. März 2015 wie folgt beantwortet: Das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) ist in Deutschland als Zierpflanze bereits Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt worden. Seither verbreitete es sich aus Garten- und Parkanlagen durch Samenflug und Ausschwemmen der Samen in der freien Landschaft , besonders entlang von Wasserläufen. Mittlerweile ist das Indische Springkraut bundesweit großflächig verbreitet und fester Bestandteil der Flora. Die Pflanzenart tritt weitestgehend auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen auf. Sie wächst meist direkt an den Ufern von Bachläufen und in lichten bis halbschattigen Auwäldern. Begrenzte Vorkommen in Rheinland-Pfalz sind in den Tälern von Westerwald, Eifel, Westpfalz, südlichem Pfälzerwald und im Nahetal zu verzeichnen. Die Pflanze gilt als invasive Art im Sinne des § 7 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) und ist grundsätzlich in der Lage, andere heimische Arten aus ihren Habitaten zu verdrängen. Auf bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen ist das Indische Springkraut praktisch bedeutungslos. Die Art verursacht keine gesundheitlichen Probleme bei Mensch oder Tier. Eine Gefährdung der heimischen Flora aus naturschützerischer Sicht ist auf wenige Einzelfälle beschränkt. Auf die Fauna hat das Indische Springkraut eher positive Wirkungen: Ihr reiches Nektarangebot mit einem ausgesprochen hohen Zuckeranteil und hochwertigen Pollen macht sie zu einer sehr attraktiven Pflanze für Blütenbesucher, insbesondere Bienen und Hummeln. Die Art beherbergt auch mehr Arten an Blattlausfressern als ihre einheimische Verwandte. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Indische Springkraut tritt in allen Bundesländern verbreitet auf. Es befindet sich besonders entlang von Wasserläufen in der Ausbreitung. Über die Stärke der Ausbreitung liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4760 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Aus anderen Bundesländern (z. B. Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern) sind Bekämpfungsmaßnahmen in begrenztem Umfang bekannt. Sie werden meist lokal begrenzt von ehrenamtlichen Initiativen durchgeführt, wobei der Schutz von naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Fokus steht. Zum gesamten Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 3: Lokal begrenzte Bekämpfungsmaßnahmen werden dann erforderlich, wenn das Indische Springkraut sich so massiv ausbreitet, dass es in Naturschutzgebieten dem naturschutzfachlichen Schutzzweck zuwiderläuft. In Einzelfällen, wie z. B. im Naturschutzgebiet „Auf dem Hardt“ in der Wiedaue bei Segendorf (bei Neuwied), erfolgt die Bekämpfung im Rahmen einer gesteuerten Beweidung unter Aufsicht der Biotopbetreuung. Auf gewässernahen, bewirtschafteten Weiden spielt das Indische Springkraut keine Rolle, da es vom Weidevieh gern als Futter angenommen wird. Über Futterwert und mögliche Gesundheitsprobleme beim Weidevieh ist nichts bekannt. Weiterhin ist eine Bekämpfung durch mehrfache frühe Mahd möglich. Bei später Mahd höherer Pflanzen ist das Mähgut abzutransportieren. Beim Mulchen sind die Pflanzen sorgfältig zu zerkleinern. Punktuelle Vorkommen an Fließgewässern können auch durch Ausreißen per Hand bekämpft werden. Eine Behandlung mit Herbiziden scheidet u. a. wegen der Gewässernähe praktisch aus. Die Bekämpfung des Indischen Springkrauts ist insgesamt sehr zeit- und personalaufwändig und führt oft nicht zum gewünschten (langfristigen) Erfolg. Zu Frage 4: Da sich das Indische Springkraut mittlerweile in Deutschland etabliert hat und es ein hohes Vermehrungspotenzial aufweist, sind Präventionsmaßnahmen nur begrenzt wirksam. Sie sind nur wirkungsvoll bei beginnendem Befall (z. B. Ausreißen erster, einzeln auftretender Pflanzen und Nachkontrolle besonders von durch Bodenbearbeitung gestörter Uferrandstreifen). Weiterhin wird einer Verbreitung durch rechtzeitiges Mähen vor der Samenbildung vorgebeugt. Erde von mit Indischem Springkraut bewachsenen Standorten sollte nicht verbracht werden. Zu Frage 5: Das Springkraut verbreitet sich auf nährstoffreichen, mäßig feuchten bis feuchten Arealen. Diese finden sich vorwiegend am Rande von Fließgewässern. Das Auftreten der Art an Flussufern zeigt deutlich, welche Biotoppräferenzen die Art hat. Ein Nationalpark hat im Allgemeinen keinen signifikanten Effekt auf das Ausbreitungsverhalten der Art, da eine Nichtbewirtschaftung keine fördernde Wirkung auf das Wachstum bzw. die Etablierung der Art hat. Der Nationalpark Hunsrück ist zudem suboptimal in Bezug auf die Etablierung der Art, weil das Höhenprofil der Fläche geringe Biotopqualitäten für die Art ausweist. Ulrike Höfken Staatsministerin