Drucksache 16/4770 18. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gefährliche Bahnübergänge in Katzweiler Die Kleine Anfrage 3119 vom 26. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Ortsgemeinde Katzweiler befinden sich fünf Bahnübergänge. Insbesondere an einem unbeschrankten Übergang kommt es immer wieder zu Unfällen und gefährlichen Situationen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahrensituation an den Bahnübergängen ein und welche Maßnahmen zur Gefahrenab- wehr werden an den erforderlichen Stellen ergriffen? 2. Welche Zuständigkeiten gibt es hinsichtlich der möglichen Maßnahmen? 3. Wann ist mit der Sicherung der Übergänge bzw. mit der Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? 4. Mit welchen Kosten ist hierbei zu rechnen und wer trägt sie, ggf. zu welchem Anteil? 5. Welche Pläne hat die Landesregierung für die Erhöhung der Sicherheit an unbeschrankten und nicht lichtsignalisierenden Bahn - übergängen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Entlang der eingleisigen Nebenbahnstrecke 3302 (Kaiserslautern – Lauterecken) gibt es im Bereich der Ortsgemeinde Katzweiler fünf Bahnübergänge, von denen zwei nicht technisch und drei mit Lichtzeichen ohne Halbschranken technisch gesichert sind. Die maximale Streckengeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Im Zeitraum der Jahre 2010 bis Januar 2015 ereignete sich an den fünf Bahnübergängen nach den Unterlagen des statistischen Landesamtes ein Unfall. Bei diesem Unfall mit Sachschaden an der K 24 im Jahr 2013 missachtete ein Pkw-Fahrer die Lichtzeichenanlage. Insofern ist die Gefahrensituation als gering einzuschätzen. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Gegebenheiten durch so genannte Sonderverkehrsschauen Bahnübergänge in regelmäßigen Abständen mit allen beteiligten Behörden überprüft werden, um mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen und um Abhilfemaßnahmen einzuleiten. In den Jahren 2000 bis 2010 wurden daher eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise die Korrektur der Beschilderung, die Erneuerung von Markierungen, die Neukennzeichnung der Umlaufsperre oder der Rückschnitt des Bewuchses. Eine Sonderverkehrsschau fand letztmals am 8. April 2014 in Katzweiler statt. Dabei wurde eine weitere Sicherheits optimierung durchgeführt, indem das Zusatzzeichen 1000-21 StVO („Gefahrenstelle – rechtsweisend“) an der K 24 (bzw. B 270) noch im April 2014 erneuert wurde. Zudem soll in Verbindung mit dem geplanten Ausbau der B 270 auch die Einmündung der Gemeindestraße an der Schafmühle und gleichzeitig die Sicherung des vorhandenen Bahnübergangs erfolgen. Bei dem in Bahn-km 9,415 liegenden nicht technisch gesi cherten Bahnübergang wurde eine Sonderüberwachung durch das EisenbahnBun desamt (EBA) durchgeführt. Als Ergebnis dieser Überprüfung hat die DB Netz AG am 18. Dezember 2014 eine Langsamfahrstelle La = 20 km/h wegen fehlender Räumstrecke bzw. Schleppkurve eingerichtet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4770 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Zuständigkeiten sind im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Sie liegen je nach Maßnahme beim Straßenbaulastträger oder bei der Bahn. Für die Entwurfsbearbeitungen des Knotenumbaus B 270/Gemeindestraße ist der regionale Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM) zuständig. Die Maßnahmen zur Sicherung des Bahnübergangs (Gemeindestraße/Bahn) plant die Bahn. Zu Frage 3: Zur Baurechtserlangung führt die Bahn ein Planrechtsverfahren nach Bundeseisen bahngesetz für beide Maßnahmen (Straße und Bahnübergang-Sicherung) durch, das noch im April 2015 beim EBA beantragt werden soll. Zu Frage 4: Die kreuzungsbedingten Kosten werden aktuell auf etwa 1,2 Mio. Euro brutto ge schätzt. Derzeit werden ein Konzept zur Kostenteilung erarbeitet und eine entspre chende Vereinbarung zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern Bund und Ge meinde sowie der Bahn vorbereitet. Zu Frage 5: Die Sicherheit an Bahnübergängen rückt durch die in der Regel besonders schweren Folgen solcher Unfälle immer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses. Rheinland-Pfalz hat daher vor einigen Jahren bundesweit die Vorreiterrolle bei der Prävention dieser Unfälle übernommen. Insbesondere konnte dabei ein Leitfaden für die Sonderverkehrsschauen entwickelt werden, mit dem Schwachstellen sowohl an technisch wie auch an nicht-technisch gesicherten Bahnübergängen gemeinsam mit allen Beteiligten identifiziert und behoben werden können. Die regelmäßig durchge führten Verkehrsschauen dürften auch ein Grund dafür sein, dass Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren im Ländervergleich, beispielsweise beim Anteil der Unfälle pro Bahnübergang, gerade auch im Streckennetz der Eisenbahnen des Bundes in der Regel einen sehr niedrigen Anteil aufweisen konnte. Roger Lewentz Staatsminister