Drucksache 16/4774 19. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Ehemaliges Raiffeisengelände in Katzweiler Die Kleine Anfrage 3136 vom 26. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Das ehemalige Raiffeisengelände in Katzweiler, zwischen Bundesstraße 270 und Lautertalbahngleisen gelegen, ist nach den Worten des Ortsbürgermeisters ein „Schandfleck“ geworden. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 19. Februar 2015 habe die SGD Süd auf Schadstoffbelastungen hingewiesen, was die Inwertsetzung des Geländes natürlich erschwert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der SGD hinsichtlich des Geländes und möglicher Belastungen konkret vor? 2. Welche Gefahr besteht für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, für die spezielle Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen? 3. Welche sonstigen Konsequenzen erwachsen aus den Erkenntnissen der SGD, auch hinsichtlich einer möglichen Bebauung des Geländes mit einem Beherbergungsbetrieb? 4. Mit welchen Kosten ist ggf. für eine Sanierung des Geländes zu rechnen und wer trägt diese? 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Potenzial im Bereich des mittleren und oberen Lautertals zur Ansiedlung eines Beherber- gungsbetriebs, hier z. B. eines sog. Bikerhotels? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das ehemalige Raiffeisengelände in Katzweiler ist derzeit unbebaut und brachliegend. Es besteht aus zwei Flurstücken, wovon das nördliche Flurstück (ehem. Nutzung: Agrarlager) sich im Besitz der Raiffeisen Waren-Zentrale (RWZ) Rhein-Main eG befindet und das südliche Flurstück (ehem. Nutzung: Getreide- und Düngerlager) durch die RWZ Rhein-Main gepachtet wurde. Grundstückseigentümer des südlichen Flurstücks ist die DB Netz AG. Das gesamte Gelände ist im Bodenschutzkataster des Landes RheinlandPfalz als Altstandort registriert. Im Rahmen eines geplanten Verkaufs der nördlichen Fläche bzw. Rückgabe der südlichen Fläche wurde das Ingenieurbüro GEO-CONSULT von der RWZ Rhein-Main mit der Erkundung des gesamten Geländes beauftragt. Im Bereich des südlichen Flurstücks konnten erhöhte Ammoniumwerte im Boden festgestellt werden, die auf die Lagerung von Düngemitteln zurückzuführen sind. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen wurden im oberen Grundwasserleiter deutliche Prüfwertüberschreitungen (orientierender Prüfwert oPW ALEX02) für die Parameter Nitrat, Ammonium, Chlorid und Sulfat festgestellt. Die RWZ wurde hinsichtlich ihrer Sanierungsverantwortlichkeit von der SGD Süd angehört und um die Erstellung eines genehmigungsfähigen Sanierungsplanes gebeten. Der Grundstückseigentümer (DB Netz AG) wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Ein Antwortschreiben der RWZ Rhein-Main ist bei der SGD Süd am 12. Januar 2015 eingegangen. Diesbezüglich sind weitere Gespräche zur Abstimmung der Maßnahmen erforderlich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4774 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Eine akute Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger ist derzeit nicht gegeben. Da es aber auf dem südlichen Flurstück nachweislich zur Auswaschung von Düngerbelastungen aus den tieferen Bodenschichten in den oberen Grundwasserleiter (Schichtwasser) kommt, ist eine Sanierung des Geländes notwendig. Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass der bislang noch nicht belastete tiefere Hauptgrundwasserleiter nachteilig verändert wird. Zu Frage 3: Nach den gesetzlichen Vorgaben kann die RWZ Rhein-Main nur zu einer Sanierung/Sicherung auf gewerbliche Nutzung verpflichtet werden. Derzeit sind die in der Abstimmung befindlichen Sanierungsmaßnahmen auf eine reine Gefahrenabwehr (für den Wirkungsgrad Boden-Grundwasser) ausgerichtet. Sollte hier von einem Investor eine höherwertige Nutzung (z. B. einer „Wohnbebauung “ im Fall eines Beherbergungsbetriebs) geplant werden, müsste die Sanierungsplanung entsprechend angepasst werden. Zu Frage 4: Da sich das vorgelegte Sanierungskonzept noch in einem Abstimmungsprozess zwischen der SGD Süd und der RWZ Rhein-Main befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen zu den Kosten getroffen werden. Die Kosten einer Sanierung /Sicherung auf gewerbliche Nutzung sind vom RWZ als verantwortlichen Störer zu tragen. Darüber hinausgehende Kosten zur Herstellung einer höherwertigen Nutzung sind von daran interessierten Dritten (z. B. einem Investor) zu übernehmen. Zu Frage 5: Zur Beurteilung von Potenzialen für den wirtschaftlichen Betrieb eines Beherbergungsbetriebs werden üblicherweise Markt- und Standortanalysen herangezogen. Ergebnisse einer Standortanalyse für das mittlere und obere Lautertal liegen der Landesregierung nicht vor. Regional können Angebote für Biker sinnvoll sein, diese gibt es in Rheinland-Pfalz z. B. im Westerwald und in der Eifel. Eveline Lemke Staatsministerin