Drucksache 16/4783 20. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Klarheit bei der Grenzziehung der landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften vor dem Hintergrund der Planungen eines Windparks Mehring II Die Kleine Anfrage 3140 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) im Bereich erneuerbare Energien im April 2013 wurden durch die Landesregierung verbindliche Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten für die Windenergienutzung in Rheinland -Pfalz vorgegeben. Danach sind in den landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften die Gebiete zu konkretisieren, in denen die Nutzung der Windenergie auszuschließen ist. Die Planungsgemeinschaft Region Trier hat die im LEP IV festgeschriebene Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften für ihr Planungsgebiet vorgenommen. Laut Presseberichterstattung wollen jedoch der Kreis Trier-Saarburg und die Gemeinde Longuich, vor dem Hintergrund der Planung eines Windparks Mehring II oberhalb der Ortsgemeinde Riol und Mehring, die Grenzziehung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften einer erneuten Prüfung unterziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wer ist für die Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften in der Planung verantwortlich? 2. Sind die Vorgaben der Planungsgemeinschaft Region Trier, die im Hinblick auf die landesweit bedeutsamen historischen Kult- urlandschaft getroffen wurden, durch die Landesregierung genehmigt und somit bestätigt worden? 3. Wie bewertet die Landesregierung den vorgesehenen Standort für den Windpark Mehring II unter Berücksichtigung des Gut- achtens zu den landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften? 4. Sieht die Landesregierung Gründe, die gegen eine Planung auf den oben genannten Flächen sprechen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat im Jahr 2008 im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) in Ziel 93 den regionalen Planungsgemeinschaften einen Auftrag zur Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften (lahiKula) erteilt. Dieser Auftrag wurde im Jahr 2013 mit der Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“ in Ziel 163 d ergänzt. Danach konkretisieren die regionalen Planungsgemeinschaften innerhalb der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften die Gebiete, in denen die Windenergienutzung auszuschließen ist. Als fachliche Empfehlung hierzu dient den regionalen Planungsgemeinschaften ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten (sogenanntes lahiKula-Gutachten). Zu Frage 2: Das Landesentwicklungsprogramm bildet den Ordnungs- und Gestaltungsrahmen für die Raumentwicklung in Rheinland-Pfalz. Die regionalen Raumordnungspläne konkretisieren das Landesentwicklungsprogramm gemäß § 9 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) für ihren jeweiligen Planungsraum. Diese Konkretisierung auf der Grundlage der Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“ erfolgt derzeit in der Planungsregion Trier mit der Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes. Das Aufstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, der Planentwurf wurde daher der obersten Landesplanungsbehörde noch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4783 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Fragen 3 und 4: In ihrem aktuellen Anhörungsentwurf für den regionalen Raumordnungsplan Region Trier folgt die Planungsgemeinschaft Region Trier den Empfehlungen des lahiKula-Gutachten zur Umsetzung von Ziel 163 d des LEP IV und legt für die in diesem Gutachten mit der Qualität 1 und Qualität 2 bewerteten Analyseräume den Ausschluss der Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung fest. Nach dem derzeitigen Planungsstand liegt der Standort des Windparks Mehring II außerhalb der mit der Qualität 1 und Qualität 2 bewerteten Analyseräume. Der in Rede stehende Standort des Windparks Mehring II befindet sich somit nach der derzeitigen Planung in einem Raum, in dem die Windenergienutzung auf der Ebene des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Region Trier nicht ausgeschlossen und somit nach Ziel 163 e des LEP IV der Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung vorbehalten wäre. Eveline Lemke Staatsministerin