LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation von Vertretungslehrkräften zu Beginn des neuen Schulhalbjahres Die Kleine Anfrage 3127 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungslehrkräfte waren bis zum 31. Januar 2015 bzw. nach dem 1. Februar 2015 an den rheinland-pfälzischen Schulen tätig? 2. Wie viele Vertretungslehrkräfte verfügen über einen abgeschlossenen Master of education bzw. einen erfolgreich abgeschlosse- nen Vorbereitungsdienst? 3. Wie viele Vertretungslehrkräfte wurden nach dem Schulhalbjahreswechsel mit einer sechs monatigen Einstellungssperre ver- sehen? 4. Welche rechtliche Grundlage liegt der Einstellungssperre für Vertretungslehrkräfte zugrunde? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zu Grunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Auch zum Beginn eines Schulhalbjahres können Veränderungen von Vertretungsbedarfen eintreten. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der zurzeit 500 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in geringerem Umfang – benötigt. Drucksache 16/4784 20. 03. 2015 Drucksache 16/4784 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Anzahl der zu den Stichtagen 31. Januar 2015 und 2. Februar 2015 beschäftigten Vertretungslehrkräfte sowie die erbetenen Angaben zu deren Qualifikationen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Da auch Lehrkräfte beschäftigt sind, die ihr Studium nicht mit dem Abschluss „Master of Education“, sondern mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abgeschlossen haben, werden diese mit ausgewiesen. Zu den Fragen 3 und 4: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, werden befristete Arbeitsverträge zur Abdeckung eines temporär bestehenden Arbeitsbedarfes abgeschlossen. Deshalb kommt der rechtssicheren Vertragsgestaltung ein besonderes Gewicht zu. Bei Vertragsschluss sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten. Eine allgemeine Sperre von einem halben Jahr besteht nicht. Allerdings wurde im Rahmen des „Personalmanagements im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen“ (PES) im sogenannten PES-Portal programmierungstechnisch sichergestellt, dass nur Verträge geschlossen werden können, die den o. g. rechtlichen Vorgaben entsprechen: Grundsätzlich besteht über das PES-Portal für die Schulleiterinnen und Schulleiter die Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit Vertretungsverträge abzuschließen, indem sie auf dort registrierte Bewerberinnen und Bewerber zugreifen können. Bei Lehrkräften, die bereits mehrfach befristet beschäftigt waren, ist nach drei aufeinander folgenden Verträgen für ein halbes Jahr kein unmittelbarer Vertragsabschluss über das Portal möglich. Vielmehr muss ggf. eine gesonderte Rechtmäßigkeitsprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erfolgen. Im PES-Portal befinden sich derzeit 24 Lehrkräfte, die einen Vertrag bis 31. Januar 2015 innehatten und mit denen zurzeit kein Vertrag über das Portal abgeschlossen werden kann. Für Lehrkräfte, deren bisheriger Vertrag nicht über das PES-Portal abgeschlossen wurde, ist eine entsprechende Auswertung nicht möglich, da erst bei einer konkret beabsichtigten Einstellung geprüft wird, ob eine Unterbrechungszeit erforderlich ist. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Stichtag 31. Januar 2015 Stichtag 2. Februar 2015 Personen VZE Personen VZE Anzahl der Vertretungslehrkräfte 2 587,0 2 028,6 2 632,0 2 081,0 davon mit abgeschlossenem Master of Education 104,0 73,8 102,0 74,5 bzw. Erster Staatsprüfung für ein Lehramt davon mit erfolgreich abgeschlossenem 2 031,0 1 728,9 2 080,0 1 771,6 Vorbereitungsdienst für ein Lehramt