Drucksache 16/4787 23. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schulen Die Kleine Anfrage 3122 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 30. Januar 2015 stellte Ministerin Alt die Sprachfördermaßnahmen für das laufende Jahr in Kindertagesstätten vor. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Sprachförderausgaben des Landes in Kindertagesstätten und Schulen für die Jahre 2013 bis 2015 entwickelt? 2. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der aus dem Ausland zugezogenen Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen entwickelt? 3. An wie vielen Kindertagesstätten wurde in 2014 bzw. 2015 die Sprachförderung gekürzt? 4. Bleibt die Landesregierung bei der Position, die Ministerin Reiß am 7. Januar 2015 gegen über der Rheinzeitung geäußert hat, dass es aktuell keine Notwendigkeit für zusätzliche Sprach förderung an Schulen gäbe? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seitens des Landes wird ein Gesamtbudget für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt. Das Budget für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen (Basis- und Intensivmodule) in Kindertagesstätten stellt sich wie folgt für die Jahre 2013 bis 2015 dar: Die Budgets für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen bestimmen sich seit 2013 nach Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule“ vom 20. August 2012 zu 60 v. H. nach dem Anteil des Jugendamtes an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren gemäß der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz und zu 40 v. H. nach dem Anteil des Jugendamtes an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren mit nicht deutscher Muttersprache gemäß dieser Statistik. Die Anpassung an die statistischen Daten findet zweijährig statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Budget Tatsächlich bewilligt wurden 2013 6 000 000 Euro 5 896 383 Euro 2014 5 820 000 Euro (6,0 Mio. € abzgl. der Bewirtschaftungsauflage von 3 %) 5 706 695 Euro 2015 5 760 000 Euro (6,0 Mio. € abzgl. der Bewirtschaftungsauflage von 4 %) Hier wurde bisher nur das Budget veröffentlicht. Rück- meldungen seitens der Jugendämter sind noch nicht erfolgt. Drucksache 16/4787 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 werden Lehrkräfte im Umfang von rund 300 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) für zusätzliche schulische Sprachfördermaßnahmen eingesetzt. Im vergangenen Schuljahr 2013/2014 waren es rund 250 VZLE. Zu Frage 2: Für die Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden folgende Daten erfasst 1): Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Kinder- und Jugendhilfestatistik. Quelle: Statistisches Landesamtes Rheinland-Pfalz, Kinder- und Jugendhilfestatistik. Eine Aussage über die genaue Zahl der selbst aus dem Ausland zugezogenen Kinder in Kindertagesstätten ist demnach nicht möglich. 2 Kinder in Kita im Alter von Stichtag 1. März 2013 Stichtag 1. März 2014 Vergleich 2013 bis 2014: Veränderungen in % Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils unter 1 Jahr 92 134 42 46 % 1 Jahr 818 1 139 321 39 % 2 Jahre 5 434 5 782 348 6 % 3 Jahre 9 665 10 053 388 4 % 4 Jahre 10 632 10 622 – 10 0 % 5 Jahre 10 917 11 051 134 1 % 6 Jahre 5 522 5 823 301 5 % 7 bis 13 Jahre 2 416 2 484 68 3 % Summe: 45 496 47 088 1 592 3 % Kinder in Kita im Alter von Stichtag 1. März 2013 Stichtag 1. März 2014 Vergleich 2013 bis 2014: Veränderungen in % In der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen In der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen unter 1 Jahr 47 75 28 60 % 1 Jahr 402 543 141 35 % 2 Jahre 2 929 3 236 307 10 % 3 Jahre 5 801 6 119 318 5 % 4 Jahre 6 315 6 349 34 1 % 5 Jahre 6 387 6 472 85 1 % 6 Jahre 3 068 3 303 235 8 % 7 bis 13 Jahre 1 264 1 240 – 24 – 2 % Summe: 26 213 27 337 1 124 4 % 1) Gem. § 99 Abs. 7 SGB VIII gilt: Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen sind nach Nr. 3 für die dort geförderten Kinder a) Geschlecht, Geburtsmonat und Geburtsjahr sowie Schulbesuch, b) Migrationshintergrund, c) Betreuungszeit und Mittagsverpflegung, d) erhöhter Förderbedarf, e) Gruppenzugehörigkeit, f) Monat und Jahr der Aufnahme in der Tageseinrichtung. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4787 Die Zahlen der aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz zugezogenen Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen mit Förderbedarf in Deutsch der letzten zwei Schuljahre sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. Zu Frage 3: Das örtlich zuständige Jugendamt, insbesondere dort tätige Fachberatungen, entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen über die Notwendigkeit und tatsächliche Zuteilung der zur Verfügung stehenden Sprachförderbudgets an die einzelnen Kindertagesstätten . Seitens des Landes kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Zu beachten ist aber, dass Sprachförderung eine dauerhafte und zentrale Aufgabe in der Kindertagesstätte ist. Sprachförderung muss daher in allen konzeptionellen Überlegungen zur pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten eine Rolle spielen. Sprachbildung /Sprachförderung ist Aufgabe des gesamten Teams. Darüber hinaus gibt es die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen für die Kinder, die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen. Die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen sind eine Ergänzung zur prozessorientierten und alltagsintegrierten Sprachförderung. Dieser Grundsatz wurde auch in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für rheinland-pfälzische Kindertagesstätten festgesetzt. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat in diesem Schuljahr – wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt – die Anzahl der Lehrkräfte für schulische Sprachfördermaßnahmen erhöht. Eine weitere Erhöhung von Planstellen ist im laufenden Schuljahr weder geplant noch möglich. Allerdings hat die Landesregierung zwischenzeitlich einen 10-Punkte-Plan zur Sprachförderung auf den Weg gebracht und u. a. die Mittel für Sprachförderung um rund 1 Million Euro erhöht, um durch flexible Maßnahmen auf einen weiter steigenden Bedarf reagieren zu können. Irene Alt Staatsministerin 3 Schulart Schuljahr 2013/2014 2014/2015 Grundschule 2 395 3 376 Hauptschule Grund- und Hauptschule (org. verbunden) 1 Realschule Realschule plus 1 111 1 662 Grund- und Realschule plus (org. verbunden) 77 101 Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule 124 208 Gymnasium 153 178 Kolleg und Abendgymnasium (org. verbunden) 1 Integrierte Gesamtschule 119 171 Freie Waldorfschule 1 Förderschule 133 163 Summe ABS 4 115 5 859 Summe BBS 156 192 Gesamt 4 271 6 051