Drucksache 16/479 21. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Michael Billen, Horst Gies,Wolfgang Reichel, Arnold Schmitt, Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Aussagen des 20-Punkte-Programms der Agrarministerin und der Agrarminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg betreffend die gemeinsame Europäische Agrarpolitik zur „Ersten Säule“ Die Kleine Anfrage 313 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Das Papier enthält die Aussage, Direktzahlungen müssten durch gesellschaftliche Leistungen neu legitimiert werden. Deshalb sollten Direktzahlungen verstärkt an konkrete Umweltleistungen geknüpft werden. Inwieweit stimmt die Landesregierung dieser Aussage zu? 2. Das Papier enthält die Forderung nach einem ökologischen Anforderungsprofil für den Erhalt von Direktzahlungen. In den Betrieben sind danach auf den Ackerflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Verbesserung des Bodenschutzes mindestens drei Hauptkulturen mit Anteilen von jeweils höchstens 50 und mindestens zehn Prozent der Ackerfläche anzubauen. Betriebe, ausgenommen Betriebe mit dauergrünem Land auf mehr als der Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche oder mit einer Ackerfläche von weniger als 15 Hektar, sollten von ihrer Ackerfläche zehn Prozent als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Zur Verankerung des Klima- und Umweltschutzes soll ein Energiemanagement für mittlere und größere Betriebe eingeführt werden. Die Umwandlung von Dauergrünlandflächen sollte vom Grundsatz her ausgeschlossen werden. Inwieweit stimmt die Landesregierung diesen Forderungen zu? 3. Das Papier hält es für erforderlich, die Direktzahlung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße degressiv auszugestalten, weil die Legitimation der Direktzahlungen derzeit durch gravierende Mängel in der Verteilungsgerechtigkeit untergraben würden. Inwieweit stimmt die Landesregierung diesem Befund und dieser Forderung zu? 4. Welche Folgen ergeben sich aus einer Umsetzung der Positionen und Forderungen für die Landwirte in Rheinland-Pfalz? 5. Welche Folgen ergeben sich hieraus für die Landwirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch finanziell? 6. Inwiefern sind die Forderungen und Positionen europarechtskonform umzusetzen? 7. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden die Körperschaften und Verbände der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der Positionen und Forderungen beteiligt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In demVorwort zur Antwort auf die KleineAnfrage 311 *) ist der Sachstand zurWeiterentwicklung derGemeinsamenAgrarpolitik (GAP) zusammenfassend dargestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/477. Drucksache 16/479 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 313 der Abgeordneten Michael Billen, Horst Gies, Wolfgang Reichel, Arnold Schmitt, Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung stimmt der Forderung zu. Die Position der Landesregierung weicht in diesem Punkt nicht von der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur GAP bis 2020 vom 18. November 2010 ab. Zu Frage 2: Die Landesregierung stimmt der Forderung zu. Die Position der Landesregierung entspricht grundsätzlich den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Umweltleistung der GAP durch eine obligatorische „Ökologisierungskomponente“ der Direktzahlungen. Die Ausgestaltung der einzelnen Komponenten weicht in einigen Einzelheiten (z. B. den Anteilen einzelner Kulturen im Fruchtartenmodell), von der Kommissionsmitteilung ab, um die Umsetzung zu vereinfachen und der landwirtschaftlichen Praxis entgegenzukommen. Zu Frage 3: Die Landesregierung stimmt der Forderung zu. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Betriebsgrößen in Rheinland-Pfalz die geplanten Kappungsgrenzen nur in ganz wenigen Fällen greifen werden. Die Maßnahme ist ein EU-weiter Beitrag für bessere Verteilungsgerechtigkeit. Zu den Fragen 4, 5 und 6: Die Direktzahlungen sind europaweit einheitlich umzusetzen. Den Mitgliedstaaten bleiben nur wenige eigene Gestaltungsmöglichkeiten , sofern die EU hierfür Ermächtigungsgrundlagen schafft. Die Folgen für die Landwirte ergeben sich daher unmittelbar aus dem EU-Recht. Die Umsetzung des geplanten obligatorischen „Greenings“ (Einhaltung eines bestimmten Anbauverhältnisses im Ackerbau, Grünlanderhaltung, „ökologische“ Ackerflächenstilllegung) wird Einfluss auf die betrieblichen Anbauplanungen der Landwirte nehmen. Die Produktionsgrundlagen Boden und Wasser werden besser geschützt und für die Zukunft erhalten. Die europarechtskonforme Umsetzung ist Gegenstand des europäischen Rechtsetzungsverfahrens; insofern richten sich die Forderungen an den europäischen Gesetzgeber. Rheinland-Pfalz setzt sich für die stabile Ausstattung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ein. Zu Frage 7: Das Positionspapier wurde den berufsständischen Vertretungen im Nachhinein zur Kenntnis gegeben. Kritikpunkte hierzu wurden bisher nicht geäußert. Der Diskussionsprozess wird in den nächsten zwei Jahren intensiv unter Beteiligung aller Akteure geführt werden. Ulrike Höfken Staatsministerin