Drucksache 16/4795 24. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verstärkte Lärmbelästigung durch Bahnverkehre auf der Westbahnstrecke Trier Die Kleine Anfrage 3144 vom 2. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Massive Beschwerden und Klagen von betroffenen Anwohnern über den aktuellen, auch wieder nächtlichen Bahnlärm auf der West - trasse der Bahn im Bereich der Stadt Trier häufen sich. Nach Aussagen von Anwohnern rollen die Züge Tag und Nacht (nachts wurden von Anliegern 26 Züge gezählt) mit hohem Tempo. Die Güterzüge sollen dort im 15-Minuten-Takt fahren. Viele Anwohner sind inzwischen der Meinung, dass die Reaktivierung der Westtrasse für den ÖPNV letztlich nur dazu dienen soll, diese Trasse für den Güterverkehr auszubauen. Alle bekannten, überregionalen Planungen widersprächen der Aussage eines Bahnsprechers, an eine dauerhafte Nutzung dieser Strecke sei nicht gedacht. Einem Pressebericht zufolge (Trierischer Volksfreund vom 19. Februar 2015) wurde, wie bereits vor einigen Monaten, der komplette Güterverkehr Richtung Süden über die Weststrecke umgeleitet. Dies soll auch wieder zeitweise in den Monaten März und April 2015 der Fall sein. Der immer wiederkehrende Hinweis der Bahn auf irgend - welche Arbeiten an der Haupttrasse ist aus Sicht der vom zunehmenden Lärm betroffenen Anwohner nicht mehr glaub würdig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmenden Beschwerden der betroffenen Anwohner an der Westtrasse der Bahn im Bereich der Stadt Trier und darüber hinaus? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung vieler Anwohner, dass die Deutsche Bahn hier eine dauerhafte Nutzung dieser Strecke für den Güterverkehr anstrebt und sind ihr hier entsprechende Planungen der Bahn bekannt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die dort vorherrschende Situation, dass diese Strecke jahrelang kaum befahren wurde und hier so gut wie kein entsprechender Schallschutz vorhanden ist, der den Bahnlärm für die betroffenen Anwohner erträglich machen würde? 4. Sieht hier die Landesregierung eine Möglichkeit auf die Bahn einzuwirken, dass für den Fall, dass diese Strecke wieder öfter auch für den Güterverkehr genutzt werden soll, hier durch den Einbau von Schallschutz oder durch andere geeignete Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen) erreicht werden kann, die Lärmemissionen für die Anwohner erträglich werden zu lassen? 5. Welche Schritte kann oder will die Landesregierung unternehmen, um den berechtigten Beschwerden und Forderungen der lärmgeplagten Anwohner an dieser Strecke gerecht zu werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung nimmt alle Beschwerden der vom Bahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst und bemüht sich um eine Verminderung des Bahnlärms. Sie tritt insbesondere dafür ein, dass die von der Bundesregierung angekündigte Halbierung des Bahnlärms bis zum Jahr 2020 erreicht wird. Mit diesem Ziel hat sie sich zum Beispiel zusammen mit den Ländern NordrheinWestfalen , Hessen und Baden-Württemberg an Bundesverkehrsmister Dobrindt gewandt, damit dem Bahnsektor durch die frühzeitige Vorbereitung ordnungsrechtliche Maßnahmen die Notwendigkeit einer Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf Lärm arme Bremsen deutlich gemacht wird und es andernfalls zu Beschränkungen für laute Fahrzeuge kommt. Auseinandersetzungen im Einzelfall sind allerdings zwischen den Betroffenen und der DB AG zu behandeln. Der Landesregierung sind die Ausmaße der durch Güterzüge verursachten Lärmbelastung an der Westtrasse im Bereich der Stadt Trier und darüber hinaus nicht bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4795 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Strecken der DB AG und dem von diesen ausgehenden Bahnlärm liegt ausschließlich beim Bund und der DB AG. Die DB AG hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass, unabhängig von der geplanten Reaktivierung der Westtrasse zwischen Ehrang-Personenbahnhof und der Anbindung an die Strecke Ehrang-Güter bahnhof – Trier-West, die Verbindung zwischen EhrangGüterbahnhof – Trier-West - Igel, bzw. Ehrang-Güterbahnhof – Trier-West, – Moselbrücke-Konz – Konz in den Tageslagen fahrplanmäßig für die Abfuhr von Güterzugverkehren genutzt werde. Darüber hinaus komme es auch in den Nachtstunden und am Wochenende immer wieder aus den verschiedensten Gründen dazu, dass Güterzüge, die planmäßig über Trier Hauptbahnhof verkehren würden, über die Weststrecke umgeleitet werden müssten. Die DB AG berichtet ferner, dass die Weststrecke im Status einer planfestgestellten Infrastruktur für die Abwicklung von Eisenbahnverkehren zur Verfügung stehe. Beschränkungen irgendwelcher Art bestünden nicht. Umleitungen würden immer dann erforderlich, wenn der Regelfahrweg baubedingt nicht zur Verfügung stehe. Sie seien einerseits aufgrund von notwendigen Unterhaltungsarbeiten an den Gleis-, Weichen-, Oberleitungs- und Signalanlagen erforderlich, andererseits stünden die Ursachen hierfür im Zusammenhang mit Einschränkungen der Infrastruktur bei Großmaßnahmen, wie Bauwerkserneuerungen und deren Begleitarbeiten . Zu den Fragen 3, 4 und 5: Im Falle einer dauerhaften Nutzung der Westtrasse durch den Güterverkehr, wozu die DB AG berechtigt wäre, wird sich die Landesregierung für eine Aufnahme der Strecke in die Prioritätenliste des Bundes zur Lärmsanierung an Schienenstrecken der DB AG einsetzen. Sie hatte durch die erfolgreiche Initiative zur Abschaffung des sog. Schienenbonus bereits eine Grundlage für einen besseren Lärmschutz bei Lärmvorsorge und -sanierung gelegt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär