Drucksache 16/4796 24. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Erkenntnisse der Landesregierung zur Dimension des Erzieherinnenmangels Die Kleine Anfrage 3141 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ministerin Alt erwähnte gegenüber der Presse, dass das Landesjugendamt Daten über den tatsächlichen Personalmangel an den Kinder tagesstätten der Landesregierung zur Verfügung gestellt habe. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Erzieherinnenstellen sind nach Erkenntnissen des Landesjugendamtes in Rheinland-Pfalz unbesetzt (Angaben bitte lan- desweit sowie gegliedert nach Jugendamtsbezirk)? 2. Wie viele Erzieherinnenstellen sind zwar besetzt, können aber tageweise aufgrund kurzfristiger Ausfallgründe, wie z. B. Krank- heit, Schwangerschaft, Fortbildung etc., nicht ausgefüllt werden (bitte Angabe der ausgefallenen Arbeitstage im aktuellen und vergangenen Kindergartenjahr sowie die Daten gegliedert für das gesamte Land und für die einzelnen Jugendamtsbezirke darstellen )? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Eine statistische Erhebung unbesetzter Stellen der pädagogischen Fachkräfte in Kindertagesstätten bzw. Übersichten, die kurzfristige Ausfallgründe ausweisen, liegen der Landesregierung nicht vor. Die von Ministerin Alt gegenüber der Presse dargelegten Zusammenhänge betrafen nicht die Frage eines Personalmangels, i. S. des Themenfeldes „Fachkräftemangel bzw. Fachkräftegewinnung“, sondern die Auseinandersetzung mit Personalunterschreitungen. Auch ohne statistische Erhebungen bestehen ausreichend Hinweise, die die Befassung des Landes mit Personalunterschreitungen möglich machen. Dies ergibt sich aus dem Folgenden: (1) Auffälligkeiten bei Personalkostenabrechnungen Das Verfahren zur Abrechnung der Personalkostenzuweisungen des Landes ist wie folgt: a) Im ersten Schritt meldet der Träger einer Kindertagesstätte die bei ihm angefallenen Personalkosten und somit das tatsächlich während des Jahres in der Einrichtung anwesende Personal an das örtlich zuständige Jugendamt. b) Im zweiten Schritt prüfen die Jugendämter in eigener Zuständigkeit die Richtigkeit der Meldungen der Träger. Nur bei den eigenen Einrichtungen der Jugendämter prüft das Landesjugendamt direkt die von dort vorgelegten Verwendungsnachweise. c) Im dritten Schritt übersenden die Jugendämter über das entsprechend angelegte Datenbanksystem den Gesamtverwendungs- nachweis dem Landesjugendamt. Aus diesem Gesamtverwendungsnachweis lassen sich keine Angaben mehr zu einzelnen Einrichtungen entnehmen. d) Das Landesjugendamt prüft die Plausibilität der vorgelegten Gesamtverwendungsnachweise nach verschiedenen Kriterien. Ergeben sich hier Auffälligkeiten, so erfolgen Nachfragen beim jeweiligen Jugendamt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4796 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Personalkostenabrechnungen erfolgen nach ca. ein bis drei Jahren. Sie bilden also immer die Vergangenheit des Personaleinsatzes in der Kindertagesbetreuung ab. Aus den Personalkostenabrechnungen, die dem Landesjugendamt in jüngster Zeit vorgelegt wurden , ergeben sich Hinweise darauf, dass in der Vergangenheit in Einrichtungen der Personalschlüssel nicht durchgängig vorgehalten werden konnte. Diese Auffälligkeiten geben Hinweise auf mögliche Personalunterschreitungen. (2) Weitere Hinweise in der Administration der Personalkostenabrechnungen Im Kindertagesstättengesetz und der hierzu erlassenen Landesverordnung sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Personalkostenzuweisungen des Landes geregelt. Gemäß § 6 Abs. 5 LVO ist die für die jeweilige Kindertagesstätte vorgesehene personelle Besetzung während des ganzen Jahres sicherzustellen. Diese Regelungen wurden in einem Rundschreiben zum „Einheitlichen und transparenten Handlungsvollzug der Abrechnungen in Rheinland-Pfalz“ des Landesjugendamtes vom 20. Juli 2012, das unter Beteiligung der Jugendämter erarbeitet und mit Landkreistag und Städtetag abgestimmt wurde, nochmals detailliert erläutert worden. Das Rundschreiben hat dazu beigetragen, die Verantwortung der Träger und Jugendämter für eine möglichst konstante Personalbesetzung der Einrichtungen zu stärken. Die weitergehende Befassung mit dem Thema, auch im Rahmen von Veranstaltungen , hat deutlich gezeigt, dass die Träger und Jugendämter ihre Verantwortung sehen und sich gemeinsam mit dem Land entsprechenden Fragen stellen. Dabei wird in der Beratung des Landesamtes immer wieder darauf hingewiesen, dass Vertretungspersonal ab dem ersten Tag eingestellt werden kann und dieses landesseitig gefördert wird. So kann z. B. in einer Verbandsgemeinde oder bei einem Freien Träger Personal (außerhalb der Einrichtungen) angestellt werden, das entsprechend an die Einrichtungen ausgeliehen und über die Personalkostenzuweisungen für die jeweilige Einrichtung abgerechnet wird. (3) Elternbeschwerden Allgemein durch die wachsende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Themenfeld der frühen Förderung und konkret aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes steigt die Bereitschaft der Eltern für Anfragen oder auch Beschwerden bzgl. der Bedingungen in den Einrichtungen. Dies macht sich in der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes bemerkbar und löst punktuell Nachfragen z. B. den jeweiligen Personalschlüssel der Einrichtung betreffend, ggfs. auch Einrichtungsbesuche, aus. Das Landesjugendamt unterstützt und berät hier in vielfältiger Weise, auch im Hinblick auf Diskontinuitäten in der Personalbesetzung. Hier ergeben sich entsprechend Hinweise auf aktuelle und akut bestehende Personalunterschreitungen . (4) Hinweise der Fachpraxis Die pädagogischen Fachkräfte sind insbesondere durch die Diskussion zum Bundeskinderschutzgesetz (§ 47 SGB VIII) zunehmend sensibilisiert und melden häufiger Überforderungssituationen, die auch durch Personalunterschreitungen ausgelöst sein können. Darüber hinaus zeigt sich im Rahmen der Datenbankschulungen des Landesjugendamtes für Jugendämter und Trägervertretungen (ca. 20 bis 30 Schulungen im Jahr) durch Fragen und Rückmeldungen der Beteiligten, dass Personalunterschreitungen häufiger vorkommen als in der Vergangenheit. Hinweise auf die Bedeutung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie auf die Fördervoraussetzungen führen hier zu einer weiteren Sensibilisierung bezogen auf bedeutsame Unterschreitungen des Personalschlüssels. Zusammenfassend sind die vom Landesjugendamt festgestellten Personalunterschreitungen durch Stichproben, Plausibilitätsprüfungen oder Anfragen aus der Elternschaft und Fachpraxis festgestellt worden. Die Landesregierung ergreift auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen, um die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Frühjahrssitzungen der Jugendamtsleitungen mit Zustimmung von Landkreistag und Städtetag eine Verständigung erfolgt, die Arbeitsgemeinschaft zur Abfassung des vorgenannten Rundschreibens erneut einzuberufen und den Handlungsvollzug bei Personalunterschreitungen weitergehend abzustimmen, d. h. Fragestellungen von Vertretungspersonal , Notfallplänen sowie Abrechnungsmodalitäten vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zu klären. Die Jugendämter haben darum gebeten, hier alle Fragen des Themenfeldes zu erörtern, was seitens des Landes gerne angenommen wird. Es ist vorgesehen, in einem weiteren Schritt auch die Spitzenverbände der Träger mit zu beteiligen. Irene Alt Staatsministerin