Drucksache 16/480 21. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Michael Billen, Horst Gies, Wolfgang Reichel, Arnold Schmitt, Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Aussagen des 20-Punkte-Programms der Agrarministerin und der Agrarminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg betreffend die gemeinsame Europäische Agrarpolitik zur Stärkung der Zweiten Säule Die Kleine Anfrage 314 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Das Papier enthält die Forderung nach inhaltlicher und finanzieller Stärkung der Zweiten Säule dadurch, dass sowohl die EU- Mittel für die Zweite Säule generell erhöht als auch die Kofinanzierungsanteile für die sogenannten neuen Herausforderungen auf 90 Prozent angehoben werden sollen. Inwieweit stimmt die Haltung der Landesregierung mit dieser Forderung des Papiers überein? 2. Das Papier enthält die Aussage, dass bei den Agrarumweltmaßnahmen das Ziel in einer echten Honorierung der ökologischen Leistung und nicht nur im Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile bestehen müsse. Daher sei wieder eine Anreizkomponente bei den Agrarumweltmaßnahmen einzuführen, außerdem müsse die Förderung von Naturschutzmaßnahmen in der Zweiten Säule auch im investiven Bereich uneingeschränkt möglich bleiben. Inwieweit stimmt die Haltung der Landesregierung mit dieser Position des Papiers überein? 3. Das Papier enthält die Forderung, über die Belange der Landwirtschaft hinaus weiteren Belangen im Rahmen der Zweiten Säule ebenso Bedeutung zukommen zu lassen wie der Bewältigung des demografischen Wandels. Inwieweit stimmt die Haltung der Landesregierung mit dieser Position des Papiers überein? 4. Welche Folgen ergeben sich bei der Umsetzung der Positionen und Forderungen für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz? 5. Welche Folgen ergeben sich hieraus für die Landwirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch finanziell? 6. Inwieweit sind die Forderungen und Positionen europarechtskonform umsetzbar? 7. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden die Körperschaften und Verbände der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der Positionen und Forderungen beteiligt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In demVorwort zurAntwort auf die Kleine Anfrage 311 *) ist der Sachstand zurWeiterentwicklung der GemeinsamenAgrarpolitik (GAP) zusammenfassend dargestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 314 der Abgeordneten Michael Billen, Horst Gies, Wolfgang Reichel, Arnold Schmitt, Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/477. Drucksache 16/480 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 bis 3: Das zitierte 20-Punkte-Programm wurde gemeinsam von der Agrarministerin und den Agrarministern Baden-Württembergs, Nordrhein -Westfalens und von Rheinland-Pfalz erarbeitet. Es entspricht der Haltung der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 in dem hier vorliegenden Kontext zur „2. Säule“ der GAP. Zu den Fragen 4 und 5: Angesichts der absehbaren Umschichtungen bedarf es einer Stärkung der 2. Säule der GAP, um die Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume außerhalb der bedürftigsten Regionen zumindest auf gleichem Niveau fortzuführen . Mit den Forderungen soll ein bedarfsgerechter Förderrahmen geschaffen werden, der eine nachhaltige Politik zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume entsprechend den regionalen Gegebenheiten zulassen würde. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftspolitik kann damit auf eine Förderung bäuerlich geprägter, mittelständischer und umweltgerechter Landbewirtschaftung ausgerichtet werden. Es können Anreize für besondere ökologische Leistungen und einen Ausgleich für erwünschte Leistungen gewährt werden. Die Landwirtschaft wird in die Lage versetzt, den neuen Herausforderungen wie Energiewende, Klimawandel, Ernährungssicherheit und Erhalt der Artenvielfalt gerecht zu werden. Mit der Umsetzung der Förderung wäre auch eine Fortführung bewährter Förderangebote (z. B. Förderung des ökologischen Landbaus, Vertragsnaturschutz, Investitionsförderung) gesichert. Zu Frage 6: Die europarechtskonforme Umsetzung ist Gegenstand des europäischen Rechtsetzungsverfahrens; insofern richten sich die Forderungen an den europäischen Gesetzgeber. Zu Frage 7: Die landwirtschaftlichen Organisationen haben das 20-Punkte-Programm nach seiner Verabschiedung zur Kenntnisnahme erhalten . Kritikpunkte hierzu wurden bisher nicht geäußert. Der Diskussionsprozess wird in den nächsten zwei Jahren intensiv unter Beteiligung aller Akteure geführt werden. Ulrike Höfken Staatsministerin