Drucksache 16/4807 26. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner und Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Reaktivierung der Hunsrückbahn Die Kleine Anfrage 3152 vom 4. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit welchem Jahr fallen im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Hunsrückbahn bereits Planungskosten an? 2. Wie hoch sind die Planungskosten, die im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Hunsrückbahn bereits angefallen sind (bitte aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Planungskosten, die zukünftig – bis zu der Reaktivierung der Hunsrückbahn – noch jahresbezogen anfallen werden? 4. Rechnet die Landesregierung damit, dass noch in dieser Legislaturperiode Baurecht für die Hunsrückbahn geschaffen wird? 5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Inbetriebnahme der Hunsrückbahn? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Reaktivierung der Hunsrückbahn fallen seit dem Jahr 2005 Planungskosten an. Zu Frage 2: Die seit 2005 angefallenen und vom Land im Vorgriff auf einen für die Umsetzung abzuschließenden Realisierungs- und Finanzierungsvertrags vorfinanzierten Planungskosten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Diese Kosten umfassen auch planungsbegleitende Maßnahmen, wie z. B. Potentialprognosen. Vor Realisierung des Projektes wird die Behandlung des weit überwiegenden Teils der vom Land vorfinanzierten Planungskosten abschließend im Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB Netz AG geregelt werden. Zu Frage 3: Derzeit befindet sich die Reaktivierung der Hunsrückbahn in der Planungsphase 4 – Genehmigungsplanung – nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Danach folgen für die Umsetzung des Projektes die Phasen 5 bis 9 der HOAI. In welcher Höhe und wann weitere Planungskosten anfallen, ist in erster Linie abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und den nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens festgestellten Baukosten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Angefallene Planungskosten Hunsrückbahn 2005 2006 2007 2008 2009 2010 436 678 € 105 000 € 330 200 € 2 939 113 € 441 448 € 270 270 € 2011 2012 2013 2014 Summe 609 707 € 86 212 € 257 393 € 361 052 € 5 837 073 € Drucksache 16/4807 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts werden durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt. Eine Einflussmöglichkeit seitens der Landesregierung auf die Zeitdauer der Verfahren besteht nicht. Vor diesem Hintergrund rechnet die Landesregierung mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme nicht vor Mitte des Jahres 2016. Zu Frage 5: Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn ist abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zum Realisierungs - und Finanzierungsvertrag mit der DB Netz AG und der finanziellen Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln seitens des Bundes. Die reine Bauzeit für die Reaktivierung beträgt mindestens drei Jahre. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär