Drucksache 16/4808 27. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid und Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Abschuss von Haustieren Die Kleine Anfrage 3158 vom 6. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß den §§ 23 und 25 des Bundesjagdgesetzes obliegt dem Jagdausübungsberechtigten der Jagdschutz. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Hunde und Katzen wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Rheinland-Pfalz von Jägern getötet (bitte getrennt nach den Jahren und getrennt nach Katzen und Hunden)? 2. Wie viele Hunde und Katzen wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von Jägern aufgegriffen (bitte ebenfalls nach Jahren und Tierart getrennt angeben)? 3. Inwieweit liegen der Landesregierung Erkenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang der Tierhalter mit ihren Tieren im Wald vor? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. März 2015 wie folgt beantwortet: Im Zuge der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde das Jagdwesen der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet (Artikel 74 Abs. 1 GG). Hat der Bund im Bereich des Jagdwesens von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht, haben die Länder die Möglichkeit, durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen zu treffen (Artikel 72 Abs. 3 GG). Hiervon hat das Land Rheinland -Pfalz Gebrauch gemacht. Gemäß § 1 Landesjagdgesetz (LJG) bestimmt sich das Jagdwesen, ohne das Recht der Jagdscheine, ausschließlich nach dem LJG. Das Bundesjagdgesetz findet insoweit keine Anwendung. Der Jagdschutz als Aufgabe der jagdausübungsberechtigten Personen ist demnach ausschließlich nach den Vorgaben des Landesjagdgesetzes zu beurteilen. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Töten von wildernden Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes neu gefasst. Dabei wurden die Voraussetzungen zum Töten der Haustiere verschärft. Hunde dürfen in Rheinland-Pfalz durch die zum Jagdschutz verpflichteten Personen nur zur Abwehr einer andauernden konkreten Gefahr und nur als letztes Mittel der Wahl getötet werden. Innerhalb eines Umkreises von 300 m um das nächste Wohnhaus dürfen wildernde Katzen in keinem Fall getötet werden; außerhalb dieses Umkreises gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Töten wildernder Hunde. Eine Rechtfertigung zum Töten von Hauskatzen besteht ausdrücklich nicht, wenn diese sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden – zum Beispiel durch Tragen eines Hals- oder Zeckenbandes. Eine Meldepflicht für die jagdausübungsberechtigte Person hinsichtlich der im Rahmen des Jagdschutzes getöteter Haustiere besteht nicht. Die jagdgesetzlichen Regelungen zum Jagdschutz gegen wildernde Hunde und Katzen wurden im Jahr 2013 hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Tierschutz überprüft. Bestandteil dieser Überprüfung war u. a. eine Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörden sowie eine Aufforderung an die im Tierschutzbeirat vertretenen Tierschutzverbände zur Meldung von Hinweisen auf von Jägerinnen oder Jägern in Rheinland-Pfalz getötete Hunde und Katzen an das Ministerium. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4808 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen liegt dem Ministerium kein Hinweis auf Anwendung der Berechtigung zum Töten von Hunden und Katzen vor. Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 ist das Töten von wildernden Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes offenbar zum Erliegen gekommen. Zu Frage 2: Hierzu liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 3: Im September 2012 hatte der Landesjagdverband durch Aufruf in seinem Mitteilungsblatt die Jägerschaft gebeten, ihm Vorfälle mit wildernden Hunden und Katzen zu melden. In den folgenden Wochen erreichten den Landesjagdverband 50 Meldungen über Vorfälle mit wildernden Hunden, davon 35 Hinweise auf von wildernden Hunden in Rheinland-Pfalz gerissene Rehe. Diesen Meldungen zufolge häuften sich die Übergriffe von nicht hinreichend beaufsichtigten Hunden, insbesondere in der Setz- und Aufzuchtzeit des Rehwildes. Ulrike Höfken Staatsministerin