Drucksache 16/4809 30. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zukunft der Gemeinden Feilbingert und Hallgarten Die Kleine Anfrage 3166 vom 11. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten sieht die Fortschreibung des Landesgesetzes, das die Auflösung der Verbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg regelt, vor, dass die Gemeinden Feilbingert, Hallgarten und Hochstätten Bestandteil einer künftigen Verbandsgemeinde Nordpfalz werden. In Feilbingert und Hallgarten haben sich die Einwohner bei entsprechenden Bürgerbefragungen mit jeweils über 80 Prozent gegen eine solche Eingliederung ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat der zuständige Innenminister die Ortsbürgermeister von Feilbingert und Hallgarten dazu angehalten, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur zukünftigen Verwaltungszugehörigkeit zu befragen? 2. Hat der zuständige Innenminister die betroffenen Gemeinden im Vorfeld besucht und die Argumente der Räte, Verwaltungen und der jeweiligen Bürgerschaft angehört und sich der Diskussion gestellt? 3. Spielt das eindeutige Votum der Einwohner von Feilbingert und Hallgarten in den Befragungen gegen eine Eingliederung in eine noch zu gründende Verbandsgemeinde Nordpfalz bei der Entscheidung der Landesregierung über die zukünftige Verwaltungszugehörigkeit der beiden Gemeinden eine Rolle? 4. Sollte es zu keiner freiwilligen Eingliederung kommen, plant die Landesregierung dann eine Eingliederung der beiden Gemeinden in die Verbandsgemeinde Nordpfalz unter Zwang und gegen den bestehenden Bürgerwillen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat für die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, ohne die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, zunächst ihren Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach präfe riert. Diesem Zusammenschluss ist seitens der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg und einiger ihrer Ortsgemeinden zugestimmt worden. Dagegen ha ben die Mehrheit der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, auch gestützt auf die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung, sowie die Ver bandsgemeinde Bad Kreuznach und die deutliche Mehrheit ihrer Ortsgemeinden, ebenso basierend auf den Ergebnissen einer Bürgerbeteiligung, den Zusammen schluss abgelehnt. Die nun im Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Ver bandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Stand: 6. März 2015) vorgese hene Gebietsänderungsmaßnahme, ein Zusammenschluss der Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen an der Nahe und Traisen mit der Verbandsgemeinde Rüdesheim, ein Zusammenschluss der Ortsgemeinde Altenbamberg mit der Stadt Bad Kreuznach und ein Zusammenschluss der Ortsge meinden Feilbingert, Hallgarten und Hochstätten zunächst mit der Verbandsgemeinde Meisenheim und in einem zweiten Schritt mit weiteren Ortsgemeinden zu einer neuen Verbandsgemeinde wird dem Willen einer Mehrheit der Ortsgemeinden der Ver bandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg gerecht. Dabei handelt es sich um die Ortsgemeinden Duchroth, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen an der Nahe und Traisen. Die Verbandsgemeinde Rüdesheim hat ihrem Zusammen schluss mit den Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen an der Nahe und Traisen grundsätzlich zugestimmt. Ein grundsätzlich positives Votum ist ebenfalls von der Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4809 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Verbandsgemeinde Meisenheim für die Bildung einer neuen Ver bandsgemeinde auch unter Einbeziehung der Ortsge meinden Feilbingert, Hallgarten und Hochstätten erteilt worden. Die Stadt Bad Kreuznach hat ihre grundsätzliche Be reitschaft zu einem Zusammenschluss mit der Ortsgemeinde Altenbamberg erklärt. Ferner steht die im Gesetzentwurf vorgesehene Gebietsänderungsmaßnahme im Ein klang mit dem aktuellen Beschluss des Verbandsgemeinderates Bad Münster am Stein-Ebernburg zu einer Gebietsänderung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sieht eine Bürgerbeteiligung zu einer Gebietsänderung im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform positiv. Dies gilt auch für eine Bürgerbeteiligung zu einer Gebietsänderung der Verbandsge - meinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in den Ortsgemeinden Feilbingert und Hallgarten. Die Bürgerbeteiligung zu einer Gebietsänderung in Feilbingert und Hallgarten ist von den beiden Ortsgemeinden durchgeführt worden . Sie haben mithin auch die Ausge staltung der Bürgerbeteiligung, wie etwa die Form, die Frage und die Begleitinformati onen, festgelegt; das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist daran nicht betei ligt gewesen. Zu Frage 2: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat etliche Gespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern aus der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg und aus ihren Nachbarverbandsgemeinden, sowie mit der Ver bandsgemeindeverwaltung Bad Münster am Stein-Ebernburg, über eine Gebietsände rung geführt. Dabei hat es auch mehrere Gespräche mit der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Feilbingert und ihrem Amtsvorgänger und dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hallgarten gegeben. Die in den Gesprächen von örtlicher Seite vorge tragenen Argumente sind in den Abwägungsprozess zur Gebietsänderung der Ver bandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg eingeflossen. Dazu zählen auch die über die Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Feilbingert und ihren Amtsvorgän ger und über den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hallgarten vorgebrachten Argu mente aus der Bürgerschaft. Zu Frage 3: Die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung sind ein Belang, der in den Abwägungspro zess zu einer Gebietsänderung einfließt. In dem Prozess müssen dieser Be lang und etliche andere Belange miteinander und gegeneinander abgewogen werden. Bei den anderen Abwägungsbelangen handelt es sich beispielsweise um sonstige Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung und Beschlüsse kommunaler Vertretungen. Die Ergebnisse der Bürgerbefragungen in den Ortsgemeinden Feilbingert und Hallgarten lassen erkennen, welche Gebietsänderung die Befragungsteilnehmerinnen und Befragungsteilnehmer abgelehnt haben. Dagegen ist daraus nicht ersichtlich, welche Gebietsänderung befürwortet wird. Im Abwägungsprozess zur Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg gilt es außer den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung in den Ortsge meinden Feilbingert und Hallgarten etwa auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein und in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach sowie die Beschlüsse der dortigen Räte zu würdi gen. Der Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg legt ausführlich dar, aus welchen Gründen der Zu sammenschluss der Ortsgemeinden Feilbingert und Hallgarten in die Verbandsge meinde Meisenheim in einem ersten Schritt und ihre Einbindung gemeinsam mit wei teren Ortsgemeinden in eine neue Verbandsgemeinde in einem zweiten Schritt vorge nommen werden soll. Dabei wird auch umfangreich darauf eingegangen, warum die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Gebietsänderung in den Ortsgemeinden Feilbingert und Hallgarten gegenüber anderen Abwägungsbelangen nicht durchgrei fen. Zu Frage 4: Derzeit werden die betroffenen Kommunen zum Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg betei ligt. Sofern diese Beteiligung keine wesentlich neuen Erkenntnisse, die eine andere Gebietsänderungsmaßnahme indizieren, ergeben wird, beabsichtigt das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, an der Gebietsänderungsmaßnahme , wie sie im Gesetzentwurf geregelt ist, festzuhalten. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär